Das Heilsdogma. Eine unveränderliche Wahrheit.
Außerhalb der Kirche wird überhaupt niemand gerettet. de fide
I. Einleitung
Es ist unfehlbares Dogma, dass es außerhalb der Kirche kein Heil gibt und ausnahmslos alle Juden, Häretiker, Schismatiker und Heiden verloren gehen, wenn sie als solche sterben. Das Menschengeschlecht wäre gänzlich verloren, hätte der Herr sich nicht erbarmt, Mensch zu werden und die Menschheit zu erlösen. Der Weg zur Erlösung führt nur über Christus. Er bestimmte, dass es für das Heil eines jeden Menschen unbedingt notwendig ist, der Kirche anzugehören, d.h. Glied Seines mystischen Leibes zu sein. Dies ist die allererste Voraussetzung für die Erlangung des Heils.
Allen Gegnern der Kirche war diese Lehre seit jeher ein Dorn im Auge. Der Sieg der Freimaurerei über die Gesellschaften musste zwingend den Glauben an die alleinseligmachende Kirche abschaffen.
Rousseau erklärt in Der Gesellschaftsvertrag, Buch 4, Kapitel 8:
„Wer zu sagen
wagt, »außerhalb der Kirche gibt es kein Heil«,
muss aus dem Staat verjagt werden.“
Und tatsächlich wagt es kaum jemand, das Heilsdogma ernsthaft zu predigen. Selbst diejenigen, welche diesen Satz im Munde führen, tun dies nahezu immer nur mit dem Hinweis, dass er keineswegs bedeuten würde, was er besagt. Es gäbe für ihn ein tieferes Verständnis, welches den Wortlaut des Dogmas ergänzen würde, z.B. indem es Ausnahmen zuließe. Dann wird „die Begierdetaufe“ angeführt und gesagt, es handele sich bei ihr um eine „sichere Kirchenlehre“, die „immer so gelehrt“ worden wäre. Anschließend kommt man zum dogmaverkehrenden Schluss, dass neben Gliedern der Kirche auch Heiden und sogar Häretiker sowie Juden gerettet werden könnten. Ein Jude, der die Taufe ganz und gar nicht begehrt und sogar verabscheut, begehrt sie nach dieser Rhetorik implizit eben doch.
Dabei existiert die Lehre von der Begierdetaufe überhaupt nicht mehr, aber es koexistieren mehrere heilsbezügliche Theorien. Vor allem jedoch widersprechen sie allesamt der kirchlichen Lehre, nämlich der aus Joh 3,5 resultierenden und mehrfach verkündeten dogmatischen Definition, derzufolge es keinerlei Heil außerhalb des mystischen Leibes Christi, der Kirche gibt, dem man nur durch das Taufsakrament, dessen Materie wiederum nichts anderes als natürliches Wasser ist, angehören kann. Diese aus der vollkommenen Wahrheit, d.h. aus Christus selbst, stammende Feststellung ist nicht zu vereinbaren mit „ergänzenden“ menschlichen Theorien.
In der vorliegenden Darstellung wird aufgezeigt, dass es eine geschichtliche Entwicklung dieser rein menschlichen Theorien, welche Ausnahmen zur Notwendigkeit des Taufsakraments und der Kirchenzugehörigkeit gelten lassen, gegeben hat. Sie sind weder dogmatische Verkündungen noch allgemeiner Konsens der Theologen über die Jahrtausende. Weiterhin wird der Nachweis erbracht, dass die von heutigen Ausnahmelehrern vielfach herangezogenen Heiligen eine gänzlich andere „Begierdetaufe“ vertraten als sie, insbesondere der stets erwähnte hl. Thomas von Aquin. Die auf ihn Verweisenden und dabei an das Heil von Häretikern und Götzendienern Glaubenden haben kein Recht, ihre völlig absurde Lehre mit seiner gleichzusetzen. Schließlich wird dargelegt, dass Pius IX. keineswegs die Rettung der in „unüberwindlicher Unkenntnis des wahren Glaubens“ Sterbenden lehrte und dass die Nichtchristen in die Kirche hineinphantasierende bzw. sie mit ihr „verbindende“ „Seele-der-Kirche-Lehre“ auch von angesehenen modernen Dogmatikern wie Michael Schmaus, welcher 1952 zum päpstlichen Hausprälaten ernannt wurde, abgelehnt wird.
Da es keine einheitliche Definition für „Begierdetaufe“ gibt, wird zur wesentlichen Unterscheidung eine Grobeinteilung in das „klassische“ oder „eigentliche“ Konzept der Begierdetaufe und das weit darüber hinausgehende „moderne“ vorgenommen.
Die „Bluttaufe“ wird ebenfalls behandelt. Sie steht am Anfang aller Ausnahme-Hypothesen, und sie alle basieren auf Fehlannahmen, auf Irrtümern.
II. Schrift und Dogma schließen alle Nichtkatholiken vom Heile aus.
II. 1. Heilige Schrift
Der Herr lehrt uns in Johannes 14,6:
„Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben. Niemand kommt zum Vater, als nur durch mich.“
Und in Apostelgeschichte 4,12 lesen wir:
„Es ist in keinem anderen das Heil, denn auch kein anderer Name ist unter dem Himmel, der unter den Menschen gegeben ist, in welchem wir errettet werden müssen.“
In das Reich Gottes gelangt niemand als nur durch Christus. Kein anderer Name ist den Menschen zu ihrer Errettung gegeben. Christus aber ist nicht im Judentum, nicht im Islam, nicht im Hinduismus und auch nicht in einer sonstigen dämonischen Religion zu finden. Daraus folgt, dass nur in der Kirche Christi Heil ist, nirgendwo anders. Durch Christus wird man nur in Christus gerettet. Gott verträgt sich nicht mit falschen Religionen; sie sind ihm allesamt ein Gräuel. Wer aber kann in Christus Rettung finden, der nicht ein Glied Seiner Kirche als der einzigen Heilsanstalt ist? Das ist unmöglich, aber von Menschen erdichtet und in ihrem Unglauben für gut befunden.
In Johannes 3,5 offenbart der Sohn Gottes:
„Wahrlich, wahrlich, Ich sage dir: Wenn jemand nicht geboren wird aus Wasser und Geist, kann er nicht eingehen in das Reich Gottes.“
Man kann das Heil nicht ohne die Taufe finden. Obgleich diese Worte sehr deutlich sind, werden sie von kaum jemandem geglaubt. Und das, obwohl die Kirche sie mehrfach unfehlbar definiert und uns dadurch gezeigt hat, wie sie zu verstehen sind: so, wie Christus sie sagte (wörtlich).
II. 2. Dogmatische Lage
Wenn es also heißt, dass niemand ohne Wasser in das Reich Gottes eingehen kann, bedeutet dies nicht, dass man dennoch ohne Wasser in das Reich Gottes eingehen kann. Keine der dogmatischen Definitionen lässt Ausnahmen für Ungetaufte oder Häretiker zu. Keine besagt, es gäbe außer der sakramentalen Taufe auch noch zwei andere, „wasserlose“ Arten der Taufe. Gegenteilige Ideen entstammen menschlichen Überlegungen und sind nicht unfehlbar. Jede dieser Theorien stellt ein Entfernen von dieser göttlichen Wahrheit dar. Die Theorien hinsichtlich außerkirchlicher Rettungsmöglichkeiten haben sich im Laufe der Zeit geändert und vermehrt. Dabei entfernten sie sich immer weiter vom Dogma von der völligen Heilsnotwendigkeit der Kirche und sind zunehmend widersinniger geworden in ihrem Bestreben, sich mit selbigem in Einklang bringen lassen zu können, als läge im Dogma ein tieferes Verständnis als aus ihm hervorgeht. Diese Theorien können nur ein Existenzrecht haben, wenn Dogmen uminterpretierbar sind.
Erstes Vatikanisches Konzil, 3. Sitzung, 4. Kap., Glaube und Vernunft:
„Daher muß bezüglich der heiligen Dogmen für immer jener Sinn festgehalten werden, den die heilige Mutter Kirche einmal erklärt hat, und niemals darf von diesem Sinn, auch nicht unter dem Anschein und im Namen eines tieferen Verständnisses, abgewichen werden.“
Das Dogma ist im Gegensatz zu den Theorien immer unverändert geblieben. Die Erklärung für diese Tatsache ist darin zu sehen, dass jene Theorien den freien und wandelnden Überlegungen des Menschen entspringen, das Dogma aber durch den Heiligen Geist vor menschlichen Irrtümern bewahrt wurde. Und nicht die unsteten menschlichen Ideen sollten uns als die zuverlässigste Orientierung dienen, sondern das unverfälschte Dogma.
Keine einzige Definition der Heilsnotwendigkeit der Kirche widerspricht einer anderen, keine bekennt irgendwelche Ausnahmen, im Gegenteil. Sie sind stets identisch sowie vollständig und bedürfen keiner zusätzlichen Interpretation, also einer erneuten Definition, um erstere „zu erklären“. Sie sind auch nicht von Unklarheit gekennzeichnet, sondern so klar wie die Worte Christi in Joh 3,5.
Viertes Laterankonzil, 1. Konstitution, Der katholische Glaube:
„Eine ist die universale Kirche der Gläubigen; außerhalb ihrer wird überhaupt niemand gerettet (nullus omnino salvatur).“
Es ist zum Heile absolut notwendig, ein Glied des Leibes Christi zu sein. Ausnahmslos alle Nichtglieder gehen verloren.
Bonifaz VIII., „Unam sanctam“:
„Eine
heilige katholische und ebenso apostolische Kirche zu glauben und festzuhalten,
werden wir auf Drängens des Glaubens gezwungen, und diese glauben wir fest und
bekennen wir aufrichtig, außerhalb derer weder Heil noch Vergebung der
Sünden ist …; sie stellt den einen mystischen Leib dar … Eine Arche
Noahs gab es nämlich zur Zeit der Sintflut, die die eine Kirche vorausbildete;
in einer Elle vollendet hatte sie einen Führer und Lenker, nämlich Noah;
außerhalb dieser wurden, wie wir lesen, alle Wesen auf Erden vernichtet.
… Wir erklären, sagen und definieren nun aber, daß es für jedes
menschliche Geschöpf unbedingt notwendig zum Heil ist, dem Römischen Bischof
unterworfen zu sein.“
Dem Römischen
Bischof unterworfen sind a) nur Getaufte und b) nur die im Schoße der Kirche
Verbleibenden, nicht aber Ungetaufte, Häretiker und Schismatiker.
Wie allen außerhalb der Arche Befindlichen die leibliche Vernichtung widerfuhr,
so widerfährt allen außerhalb der Kirche Befindlichen die ewige Verdammung.
Konzil von Vienne, 3. Sitzung, 30. Dekret:
„Nun gibt es aber
nur eine einzige universale Kirche aus Regularen und Weltlichen,
aus Oberen und Untergebenen, aus Exemten und Nichtexemten,
außerhalb derer niemand gerettet wird. Sie alle eint
‚ein Herr, ein Glaube und eine Taufe‘.“
Die in Christus,
d.h. Seinem mystischen Leibe, der Kirche, Befindlichen werden geeint durch
a) einen Herrn, den wahren Gott: Vater, Sohn und Heiliger Geist. Nicht durch
einen Dämon der Mohammedaner, Hinduisten, Schintoisten oder sonstiger
Götzendiener;
b) einen Glauben, die katholische Religion: den Glauben an diesen wahren Gott
samt Seiner Fleischwerdung in Christus und ohne Verneinung Seiner Kirche. Nicht
hingegen den Glauben der Juden, Ketzer oder sonstiger Personen, die nicht den
katholischen Glauben halten;
c) eine Taufe, die Taufe aus Wasser und Heiligem Geist: die Taufe ist ein
Sakrament. Nicht aber durch null, zwei, drei oder sonstwieviele Taufen und nicht
ohne Wasser.
Wer eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, befindet sich nicht innerhalb des
Leibes und wird nicht gerettet, sofern er in diesem Zustand stirbt.
Wenn z.B. jemand an den wahren, dreieinigen Gott glaubt, aber nicht den
katholischen Glauben hat, so befindet er sich nicht in diesem Leib und findet
folglich kein Heil. Und wer nicht die eine Taufe hat, der befindet sich nicht in
diesem Leib und findet ebenfalls kein Heil.
Konzil von Florenz, 8. Sitzung, Unionsbulle der Armenier („Exultate deo“):
„Den ersten Platz
unter allen Sakramenten nimmt die heilige Taufe ein, sie ist die
Pforte zum geistlichen Leben. Durch sie werden wir nämlich zu Gliedern
Christi und dem Leib der Kirche zugehörig. Und da durch den ersten Menschen
der Tod in alle einzog, können wir nicht, wie die Wahrheit sagt, in
das Reich der Himmel eintreten, wenn wir nicht wiedergeboren werden aus Wasser
und Geist. Die Materie dieses Sakraments ist wahres und natürliches Wasser,
gleichgültig, ob es kalt ist oder warm. …
Wir legen den Sprechern die Kurzformel der Glaubensregel vor, die vom
hochseligen Athanasius herausgegeben worden ist. Sie lautet: ‚Wer auch immer
(Quicunque) gerettet sein will, muß vor allem den katholischen Glauben
festhalten. Wer ihn nicht ganz und unverletzt bewahrt, wird ohne Zweifel
auf ewig verloren sein. …
Zum ewigen Heil ist es aber notwendig, daß jemand (derjenige, welcher
gerettet werden will) auch die Inkarnation unseres Herrn Jesus Christus treu
glaubt. …
Dies ist der katholische Glaube. Wer ihn nicht treu und fest glaubt,
kann nicht gerettet werden.‘“
Der katholische Glaube ist für das Heil eines jeden, der gerettet werden will, unerlässlich; darunter fällt unter anderem der Glaube an die Inkarnation des Herrn. Wer auch immer (= völlig gleichgültig wer) gerettet sein will, vermag dies nicht ohne den katholischen Glauben. Wer nichts von Christus weiß, glaubt nicht an Ihn. Und wer Ihn nicht für den Messias hält, glaubt nicht an ihn. Ersteres trifft auf die Wilden zu, letzteres auf die Juden. Der Hinweis darauf, dass die Glaubensanforderung für jene gilt, welche gerettet sein wollen, entbindet alle Vernunftunfähigen von ihr. Für diese genügt es, getauft zu sein.
11. Sitzung, Unionsbulle mit den Kopten („Cantate Domino“):
„Die römische
Kirche glaubt fest, bekennt und verkündet:
Alle Menschen, die sich außerhalb der katholischen Kirche
befinden,
nicht nur Heiden, sondern auch Juden, Häretiker oder Schismatiker,
können des ewigen Lebens nicht teilhaftig werden; vielmehr werden sie
‚in das ewige Feuer‘ kommen, ‚das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist‘, es
sei denn, sie schließen sich ihr vor ihrem Lebensende an. … Auch kann
kein Mensch, mag er noch so viel Almosen geben und für den Namen Christi sogar
sein Blut vergießen, das Heil erlangen, wenn er nicht im Schoß und in der
Einheit der katholischen Kirche verbleibt.“
Und gemäß der Übersetzung des arabischen Textes:
„Die heilige Kirche glaubt mit Festigkeit, bekennt, erkennt und verkündet: Nur einer hat keinen Anteil am ewigen Leben, der dauerhaft außerhalb der heiligen katholischen Kirche bleibt und stirbt, entweder ungläubig oder als Jude oder Häretiker oder wer sich von der Kirche trennt. Alle Genannten gehen in das ewige Feuer …“
Vom Heil ausgeschlossen sind also alle Juden, Häretiker und alle anderen Nichtkatholiken. Das Dogma ist deutlich genug, um es einfach und richtig zu verstehen, der Heilige Geist verwirrt niemanden. Ein Jude, der gerettet werden will, darf nicht als Jude sterben, sondern muss sich bekehrt haben. Unterstellt man jedoch, eine Jude, der sich nicht bekehrt (= die katholische Religion angenommen und taufen lassen) hat und stirbt, könne das Heil erlangen und trotz seiner Beibehaltung des Judentums und Nichthinwendung zur Kirche dennoch zur Kirche gehören, und dies sei im Sinne dieses unfehlbaren Dogmas, dann verspottet man den Heiligen Geist und verdammt sich selbst.
Fünftes Laterankonzil, 11. Sitzung:
„Denn es gibt für alle, Regularen und weltliche Gläubige, Kirchenobere und Untergebene, Exemte und Nichtexemte, nur eine einzige Universalkirche, außerhalb derer grundsätzlich niemand gerettet wird, und es ist nur ‘ein Herr und ein Glaube‘.“
Es besteht kein berechtigter Zweifel: Es gibt keine Ausnahmen. Nur noch der Unglaube an den Beistand Gottes bei der dogmatischen Definition katholischer Glaubenswahrheiten (denn nur dann können Dogmen Fehler enthalten) oder der Unglaube an die Göttlichkeit Christi (denn nur dann vermag Er zu lügen, wenn Er sagt: niemand kann ungetauft in den Himmel kommen) können Grund zur Annahme von Ausnahmen sein.
Konzil von Trient, 6. Sitzung, Dekret über die Rechtfertigung, 4. Kap.:
„Mit folgenden Worten läßt sich die Rechtfertigung des Gottlosen kurz umschreiben: Sie ist die Überführung von dem Stand, in dem der Mensch als Sohn oder Tochter des ersten Adam geboren wird, in den Stand der Gnade und der Annahme der Söhne und Töchter Gottes durch den zweiten Adam, unseren Erlösers Jesus Christus. Diese Überführung freilich kann nach der Verkündigung des Evangeliums nicht ohne das Bad der Wiedergeburt oder das innige Verlangen danach geschehen, wie geschrieben steht: ‚Wenn jemand nicht wiedergeboren wird aus dem Wasser und dem Heiligen Geist, kann er nicht in das Reich Gottes kommen.‘“
Es bedarf sowohl der Taufe als auch dem Wunsch nach der Taufe, um als in der Erbsünde gefangener Mensch (Kind Adams) gerechtfertigt zu sein. Fehlt eines von beidem, findet ein Erwachsener keine Rechtfertigung.
II. 3. Das Konzil lehrt keine „Begierdetaufe“
Dieser Teil des Dekrets über die Rechtfertigung wird von Leugnern des Heilsdogmas bzw. Befürwortern außerkirchlicher Heilsmöglichkeit (was im Ergebnis dasselbe ist) gerne gerade dazu benutzt, zu behaupten, das Konzil von Trient würde hier „die Begierdetaufe“ lehren. Doch bietet der Text in seiner Ganzheit keine Stütze für das Herauslesen eines bloßen Taufverlangens als Ersatz für die Taufe im Falle des zuvorkommenden Todes. Solches würde indes bei ehrlicher Schlussfolgerung dazu führen, dass man Dogmen nicht für unfehlbar erachtet. Leider wird der Interessierte von Begierdetaufelehrern häufig direkt zum Lesen dieser Stelle hingeführt, wobei er den Textzusammenhang völlig außer Acht lässt oder auch bloß den Wortlaut nicht genügend beachtet.
Halten wir fest: Das Konzil besagt hier, dass die Überführung in den Stand des Gerechtfertigten nicht ohne Taufe oder Taufwillen (sine … aut) geschehen kann. Das Konzil sagt nicht, dass die Rechtfertigung entweder mit der Taufe oder alternativ (= aut … aut) mit dem bloßen Taufwillen möglich sei (genau wie Eugen IV. nicht behauptet, dass entweder nur die Juden verloren sind oder nur die Häretiker, wenn er in Cantate Domino sagt: „sed nec Iudaeos aut hereticos“.) Das Taufsakrament ist unerlässlich zum Heil. Abgesehen von den anderen ex-cathedra-Lehrsätzen hierzu ergibt sich dies aus dem nächsten Satz, in dem es heißt: „wie geschrieben steht“ mit dem Verweis auf Joh 3,5 und auf das Taufwasser, womit ein Missverständnis unbedingt ausgeschlossen wird. Denn es steht in Joh 3,5 gerade nicht geschrieben: „Ohne aus Wasser und Geist Wiedergeborene können auch ins Himmelreich eingehen“, sondern: „Ohne aus Wasser und Geist Wiedergeborene können nicht ins Himmelreich eingehen“.
Es reicht somit einerseits nicht, sich taufen zu lassen, ohne es zu wollen. Wenn jemandem der Glaube gleichgültig ist, so ist seine Taufe ungültig und nutzlos. Im (obgleich nicht unfehlbaren) römischen Katechismus heißt es dazu zutreffend im 2. Teil, 2. Hauptstück 38: „Vor allem aber ist es nötig, dass sie (die Erwachsenen) wollen und den Vorsatz haben, die Taufe zu empfangen …“. Auch das hl. Offizium unter Pius IX. erklärte, dass ohne Taufwillen keine gültige Taufe zustande kommt, Instruktion an den Apost. Vikar von Tche-Kiang, 1. (3.): „Es ist eine ausgemachte Sache, daß beim Erwachsenen zum ordnungsgemäßen Empfang der Taufe drei Voraussetzungen erforderlich sind, nämlich Glaube, Reue und die Absicht, sie zu empfangen. … so daß … wer ohne den Willen, das Sakrament zu empfangen, getauft wird, weder erlaubtermaßen noch gültig getauft wird.“ Von etwas anderem (nämlich dem Ersatz des Taufsakraments durch den bloßen Willen) spricht das Dekret nicht, indem es nebst der Taufe das ernste Verlangen nach selbiger als notwendige Voraussetzung des Heils anführt.
Wer andererseits die Taufe möchte, aber nicht empfängt, findet gleichsam keine Rechtfertigung und folglich kein Heil. Jedoch bleibt niemandem die Taufe versagt, der wahrhaft gutwillig ist und sich nach Kräften um die Wahrheit müht, wie wir weiter unten sehen werden.
Doch selbst wenn man irrtümlich herausliest, man brauche entweder die Taufe (samt dem innigen Verlangen nach ihr) oder (nur) das innige Verlangen nach ihr anstatt beider Dinge, muss man dennoch feststellen, dass es sich einzig um die eigentliche Lehre von der Begierdetaufe handeln kann, die der modernen vollkommen entgegengesetzt ist. Man müsste also dennoch alle, die nicht an die Menschwerdung Gottes in Jesus glauben oder nicht zur Kirche gehören wollen, davon ausnehmen (s.u.). Vor allem müsste man den Wunsch nach der Taufe voraussetzen, von dem im Text die Rede ist. Er muss ausgeprägt sein. Man muss die Taufe innig verlangen. Aus diesem Grund hat man häufig die Katechumenen warten lassen, um ihren ernsten Willen zu prüfen und zu mehren.
Gern wird zur „Verstärkung“ des Eindrucks, das Konzil würde die „Begierdetaufe“
lehren, Sitzung 7, 1. Dekret, die Sakramente im allgemeinen, Kanon 4 benutzt:
„Wenn jemand sagt, die Sakramente des Neuen Gesetzes seien zum Heil nicht notwendig, sondern überflüssig, und die Menschen erlangten ohne sie oder das Verlangen nach ihnen von Gott die Gnade der Rechtfertigung allein durch den Glauben – freilich sind nicht alle für jeden einzelnen notwendig –, gelte das Anathem.
Zu dem bereits Gesagten kommt hier noch Folgendes hinzu, wonach offensichtlich keine Begierdetaufelehre vorliegt.
Es handelt sich um die Sakramente im allgemeinen, also um alle sieben Sakramente zusammengenommen; es wird deshalb der Plural verwendet. Die Sakramente im allgemeinen sind heilsnotwendig, d.h.: wenn es keine Sakramente gäbe, wäre kein Heil möglich. Doch von ihnen ist nicht jedes einzelne für jeden notwendig. Es gibt folglich wenigstens ein für alle zum Heil unbedingt notwendiges Sakrament.
Bei diesem für alle unabdingbaren Sakrament handelt es sich um die Taufe, die erst zum Empfang der übrigen Sakramente befähigt. Während etwa das Ehesakrament sogar bei Empfangsmöglichkeit nicht heilsnotwendig ist und das Bußsakrament durch vollkommene Reue in Verbindung mit dem Verlangen nach der Beichte bei Empfangsunmöglichkeit ersetzt werden kann, ist die Taufe unverzichtbar. Das Konzil hat in Anbetracht dieser Tatsache die Wortwahl „ohne sie (die Sakramente) oder das Verlangen nach ihnen“ und „(es) sind nicht alle für jeden einzelnen notwendig“ getroffen, um sämtliche in Frage kommenden Fälle abzudecken.
Anders als im Dekret über die Rechtfertigung ist hier die Annahme der Ersetzbarkeit von mindestens einem Sakrament sinnvoll und angesichts des Umstandes, dass es hier um alle sieben Sakramente geht, auch angebracht. Jedoch nicht mit Hinblick auf die Taufe, sondern auf die Buße. Sie ist im Gegensatz zur Taufe ersetzbar, wie das Konzil in der 14. Sitzung ausdrücklich lehrt. Würde sich aus dem Dekret über die Sakramente im allgemeinen die Begierdetaufelehre ergeben, müsste man einen Widerspruch sowohl zur „bisherigen Kirchenlehre“ als auch zum Dekret über die Rechtfertigung aus der Sitzung zuvor anerkennen, gemäß welchem es ohne Taufe aus Wasser und Geist für niemanden Rechtfertigung gibt.
Der Plural wird logischerweise aus sprachlichen Gründen verwendet, zumal nicht jedes einzelne Sakrament, sondern ihre Gesamtheit behandelt wird. Das bedeutet keineswegs, dass alle Sakramente, z.B. die Priesterweihe, die Ehe oder die Taufe, durch das bloße Verlangen nach ihnen ersetzt werden könnten. Niemand wird durch das bloße Verlangen nach dem ersten zum Priester, nach dem zweiten zum Ehegatten und nach dem dritten zum Katholiken. Anders verhält es sich mit dem Sündennachlass, zu dessen Erlangung die Beichte eingesetzt wurde, aber nicht das einzige Mittel ist. Hierzu genügt in der Tat die Zerknirschung, wenn keine Beichtmöglichkeit besteht.
Wäre die Taufe ersetzbar durch ein Nichtsakrament (etwa durch ein Blutvergießen), so wären die Sakramente des Neuen Gesetzes nicht heilsnotwendig, da „ebenfalls“ keines der anderen sechs unabdingbar ist. Dasselbe Dekret der 7. Sitzung belegt indes in Kanon 5 der Kanones über das Taufsakrament jeden mit dem Anathema, der sagt, die Taufe sei nicht notwendig (s.u.). Anders geht das Konzil mit der Beichte um, die gem. 14. Sitzung, 4. Kap. nicht unbedingt notwendig ist.
Auf die evtl. aufkommende Frage, warum die Eucharistie nicht heilsnotwendig sei, aber die Taufe doch, obgleich die Formulierungen in Joh 3,5 und Joh 6,53 sich ähneln: 1. In Joh 6,53 ist das Pronomen bestimmt („ihr“ = die Ihn Hörenden), in Joh 3,5 unbestimmt („jemand“ = egal wer). 2. Das Lehramt der Kirche ist die nächste Glaubensregel, nicht die Heilige Schrift. Sein Bibelverständnis ist entscheidend. Das Lehramt versteht Joh 3,5 wörtlich und lehrt, dass die Taufe aus Wasser und Hl. Geist für jeden Menschen unbedingt heilsnotwendig ist, während die übrigen Sakramente an bestimmte Umstände gebunden sind. Deshalb kann niemand ohne Taufe Rettung finden, sei es ein Säugling, sei es ein Greis. Das Altarsakrament ist hingegen abhängig von geistigen und physischen Gegebenheiten. Es ist nicht heilsnotwendig für einen Säugling oder einen Kriegsgefangenen in muselmanischer Hand.
Wie es in der Zeit vor dem Ersten Vatikanum möglich war, die Worte aus dem 4. Kapitel des Dekrets über die Rechtfertigung auch ohne schlechten Willen falsch aufzufassen, sehen wir am Beispiel des hl. Alfons von Liguori. Sein Verständnis des Textes ist es, welches von heutigen Begierdetaufeverfechtern aufgegriffen wird, obgleich sie im Gegensatz zu ihm das Konzept der Begierdetaufe auch auf Anhänger falscher Religionen ausweiten. Er glaubte, das Dekret fordere entweder die Taufe oder das Verlangen nach ihr als hinreichend für die Rechtfertigung (wobei das Verlangen des Taufsakraments selbst nicht in Worten ausgedrückt [explizit] vorliegen müsse, sondern sich bloß aus dem Wunsch nach der Kirchenzugehörigkeit implizit ergeben brauche. Es ist wichtig festzustellen, dass der hl. Alfons genau diese Unterscheidung zwischen implizitem und explizitem Willen vornahm, also zwischen ausdrücklichem, in Worten bekundeten, und unausgesprochenen, aber vorhandenen. Moderne Begierdetaufevertreter meinen mit diesen beiden Begriffen nicht dasselbe wie der hl. Alfons. Für sie bedeutet ein ausdrücklicher Wille lediglich einen starken Willen, auch wenn er nicht geäußert wird. Mit implizitem Willen bezeichnen sie einen sogenannten Willen, dessen man sich nicht bewusst sei.)
Begünstigt wurde dieser Fehler durch einen schwerwiegenden anderen, nämlich durch die Tatsache, dass Alfons den Brief „Debitum officii pontificalis“ Innozenz‘ III. an den Bischof von Metz für unfehlbar hielt. Folgerichtig erklärte er die klassische Begierdetaufe für de fide und interpretierte Sitzung 6, Kap. 4 entsprechend dem Brief. Dieser Fehler wäre ihm sehr wahrscheinlich nicht passiert, hätte er nach dem Ersten Vatikanum gelebt. Dann wäre für ihn klar erkennbar gewesen, dass der Brief keinen Unfehlbarkeitscharakter besitzt.
Im besagten Brief meint Innozenz III., ein sich vergeblich selbst zu taufen versuchender Jude wäre „trotzdem … sofort zur Heimat enteilt wegen seines Glaubens an das Sakrament, wenn auch nicht wegen des Sakramentes des Glaubens“. Sein Wille nach der Taufe hätte bei Eintritt des Todes also die Taufe ersetzt (klassische Begierdetaufelehre). Merken wir uns an der Stelle insbesondere, dass nach Innozenz III. der „begierdegetaufte“ Jude sofort zur Heimat, d.h. zu Gott enteilt wäre, ganz so, wie ein unmittelbar vor seinem Tode tatsächlich Getaufter.
Auch wendete der hl. Alfons die sündentilgende Kraft der vollkommenen Reue eines getauften und somit von der Erbsünde befreiten Christen, der keine Möglichkeit der Beichte hat, sie aber andernfalls nutzen würde, auf das Konzept der Begierdetaufe an mit Bezugnahme auf das 4. Kapitel der 14. Sitzung, Lehre über die hochheiligen Sakramente der Buße und der Letzten Ölung (Moraltheologie VI). Dieses bietet dafür aber keinerlei Nährboden. Es besagt nicht, dass Ungetaufte ohne Taufwasser von der Erbsünde befreit werden könnten, sondern nur, dass den Getauften in Ermangelung einer Beichtmöglichkeit durch vollkommene Reue ihre persönlichen Sünden vergeben werden. Kein einziges lehramtliches Dokument besagt, die Erbsünde könne ohne Taufwasser abgewaschen werden. Vielmehr folgte der hl. Alfons hierbei dem hl. Thomas von Aquin, indem er dessen Fehler übernahm. Heute wendet man diesen Fehler nicht nur auf Katechumenen an, sondern auch auf Angehörige falscher Religionen. Die Kirchenlehre hingegen besagt, dass außerhalb der Kirche „weder Heil noch Vergebung der Sünden ist“ (Unam Sanctam).
Der hl. Alfons glaubte außerdem, dass die „Begierdetaufe“ zwar die Vergebung der Sünden bewirke, nicht aber die Hinwegnahme sämtlicher Strafen, so dass der „durch seine Begierde Getaufte“ dennoch ins Fegefeuer kommen könne, obgleich die „Wirksamkeit“ dieser „Taufe“ vom Eintritt des Todes abhängig gemacht wird.
Dagegen besagt die 5. Sitzung des Konzils im Dekret über die Ursünde #5:
„Denn in den Wiedergeborenen haßt Gott nichts, weil es für jene keinerlei Verurteilung gibt, die wahrhaft mitbegraben sind mit Christus durch die Taufe auf den Tod, „die nicht nach dem Fleisch leben“, sondern den alten Menschen ausgezogen und den neuen, der nach Gott geschaffen ist, angezogen haben, jene, die ohne Schuld, unbefleckt, rein, rechtschaffen und von Gott geliebte Söhne und Töchter geworden sind, „nämlich Erben Gottes und Miterben Christi“, so daß sie überhaupt nichts vom Eintritt in den Himmel abhält.“
Und die 6. Sitzung, Dekret über die Rechtfertigung, Kap. 3:
„Denn wie die Menschen tatsächlich, wenn sie nicht als Nachkommen aus dem Samen Adams geboren würden, nicht als Ungerechte geboren würden, da sie sich aufgrund dieser Abstammung bei der Empfängnis durch ihn ihre eigene Ungerechtigkeit zuziehen, so würden sie niemals gerechtfertigt, wenn sie nicht in Christus wiedergeboren würden, da ihnen aufgrund dieser Wiedergeburt durch das Verdienst seines Leidens die Gnade zuteil wird, durch die sie gerecht werden. Für diese Wohltat, so ermahnt uns der Apostel, sollen wir immer Dank sagen „dem Vater, der uns fähig gemacht hat, Anteil zu haben am Los der Heiligen, die im Licht sind, und der uns der Macht der Schatten entrissen und aufgenommen hat in das Reich seines geliebten Sohnes, in dem wir die Erlösung haben und die Vergebung der Sünden.“
Wenn nun der hl. Alfons lehrt, die „Begierdetaufe“ würde die Sündenstrafen nicht fortnehmen, sagt er damit ungewollt aus, dass man durch sie nicht „wiedergeboren“ werden kann. Denn das Konzil von Trient definiert, dass in all jenen, die „wiedergeboren“ sind, gar nichts von Gott Gehasstes (= keinerlei Sünde, ob schwer oder lässlich) ist und dass sie in diesem Zustand, ergo: geradewegs in den Himmel gelangen. Sie werden nicht abgehalten durch die Notwendigkeit des reinigenden Fegefeuers für ihre Sünden, ehe sie Gott schauen können, weil die Taufe alle Sünden und Sündenstrafen hinwegnimmt. Die Wiedergeburt erfolgt nur durch das Taufsakrament und führt bei anschließendem Eintritt des Todes sofort zur Gottesschau. Eine andere Wiedergeburt gibt es nicht, auch eine solche nicht, bei der es möglich wäre, ohne nach ihrem Empfang zu sündigen ins Fegefeuer zu gelangen. Das Konzil bekennt keine Wiedergeburt, bei der man nicht völlig von Sündenstrafen befreit wäre, sondern nur eine, die alle Sünden und Strafen hinwegnimmt. Es ist dieselbe einzige Wiedergeburt, die das Evangelium und die Episteln lehren. Ohne diese eine wahre Taufe wird niemand gerettet, ungeachtet aller gerechten Werke, Titus 3,5:
„Nicht um der Werke der Gerechtigkeit willen, die wir getan hatten, sondern nach seiner Barmherzigkeit machte er uns selig durch das Bad der Wiedergeburt und Erneuerung des Heiligen Geistes.“
Ein anderes begierdetaufelehrendes Schreiben angeblich Innozenz‘ III. ist der
dubiose Brief „Apostolicam Sedem“ über die Frage nach dem Stand eines
verstorbenen „ungetauften Priesters“. Dieser Brief wird neben Innozenz III. auch
Innozenz II. zugeschrieben; der Autor und die Entstehungszeit sind unbekannt,
was Begierdetaufeprediger gern verschweigen. In ihm nimmt der Autor Bezug auf
Augustinus und Ambrosius. Hünermann – in dessen Denzinger-Ausgabe so etwas
natürlich nicht fehlen darf im Gegensatz zu einigen autoritativen Dokumenten,
welche die modernistischen Heilsirrlehren wie viele andere zunichtemachen, s.u.
– merkt an, dass der Autor ein falsches Augustinus-Buch zitiert.
Innozenz III. lehrte außerdem u.a. in „Maiores Ecclesiae causas“ an den Erzbischof von Arles, dass mit der Beschneidung im Alten Bund die Erbsünde vergeben worden sei. Auch dies ist falsch und häretisch.
Ein weiterer schwerer Irrtum Innozenz‘ III. war sein Glaube an die Sukzessivbeseelung. Wie die Begierdetaufe und die befleckte Empfängnis Mariens wurde auch dieser auf Aristoteles zurückgehende Irrtum vom hl. Thomas populär gemacht. Er führte einst zu folgendem Fehlurteil Innozenz‘ III in einem Mordfall am Ungeborenen. Ein unzüchtiger Mönch drängte seine Kebse zur Abtreibung. Innozenz III. entschied zugunsten des Mönchs, dass es sich um keinen Mord handelte, sofern das Kind noch eine Pflanze oder ein Tier gewesen sei resp. nur über eine pflanzliche oder tierische Seele verfügte.
Menschenlehren sind fehlbar. Dogmen sind unfehlbar.
Interessanterweise lehrte Innozenz III. die Begierdetaufe niemals im unfehlbaren Rahmen. Wie oben gezeigt, heißt es auf dem Vierten Laterankonzil, dass „überhaupt niemand“ außerhalb der einen „Kirche der Gläubigen“ gerettet wird. Die Kirche ist der mystische Leib Christi und besteht nur aus ihren getauften Gliedern, d.h. aus mittels der Taufe, dem Sakrament des Glaubens, in sie eingegliederten Menschen. Die Katechumenen begehren den Glauben, erhalten ihn aber erst mit dem Taufsakrament. Sie gehören nicht zur Kirche, wie auch Ott in Grundriss der Dogmatik, 3A, IV, 2. Abschn., 2. Teil, 5. Kap, §19 korrekt feststellt, indem er schreibt:
„Die Katechumenen sind … nicht zu den Gliedern der Kirche zu zählen. … Die Väter ziehen eine scharfe Trennungslinie zwischen Katechumenen und ‚Gläubigen‘.“
Niemand, dem der Taufcharakter fehlt, befindet sich innerhalb der Kirche, auch nicht die Katechumenen. Sie befinden sich außerhalb und somit dort, wo „weder Heil noch Vergebung der Sünden ist“.
Deswegen sagt z.B. der hl. Chrysostomos in seiner 25. Homilie über das Johannesevangelium:
„Der Katechumene ist ja vom Gläubigen getrennt, denn sie haben nicht dasselbe Haupt, nicht denselben Vater, nicht dieselbe Stadt, Nahrung und Kleidung, Tafel und Wohnung, sondern sind in Allem verschieden. Die Erde ist für den Katechumenen, der ganze Himmel für den Gläubigen. Der Gläubige hat Christum zum König, der Katechumene die Sünde und den Teufel, jener hat Christum zur Speise, dieser genießt Verfaultes und Verdorbenes, und was das Kleid anbelangt, so trägt der Katechumene das Werk der Würmer, während der Herr der Engel das Kleid des Gläubigen ist, endlich hat der Eine den Himmel, der Andere die Erde zur Vaterstadt.“
Und was die Folge davon ist, als Katechumene zu sterben, verschweigt er nicht:
„Die Gefahr ist nicht klein. Wenn wir (als Katechumenen), was fern von uns sein möge, durch einen unerwarteten Tod ungetauft von ihnen (den Gläubigen = Getauften) scheiden, so würde uns, hätten wir auch unzählige Güter, nichts Anderes übrig bleiben, als die Hölle, der giftige Wurm, das unauslöschliche Feuer und unauflösliche Bande.“
Die kirchliche Tradition gewährt keinen Katechumenen oder sonstigen Ungetauften
(einschließlich der ungetauft gestorbenen Kinder katholischer Eltern) ein
kirchliches Begräbnis. Innozenz III. begründet dieses Faktum mit diesbezüglichen
Gesetzen der Kirche und diese wiederum damit, „dass wir nicht mit jenen
Gemeinschaft üben, welche tot sind, wenn wir mit ihnen nicht Gemeinschaft
hatten, als sie noch lebten.“ (Decr., III, XXVIII, xii)
So heißt es denn auch im selben Dekret des Konzils über die Rechtfertigung, 7. Kap.:
„Instrumentalursache (der Rechtfertigung) ist das Sakrament der Taufe, welches das Sakrament des Glaubens ist, ohne den keinem Menschen jemals Rechtfertigung zuteil wurde.“
Das Taufsakrament ist das Sakrament des (katholischen – nicht buddhistischen, baptistischen, talmudistischen oder sonstigen) Glaubens. Ohne dieses Sakrament wurde keinem Menschen jemals Rechtfertigung zuteil. Es vollkommen unmöglich, ohne das Taufsakrament selig zu werden. Und deswegen gibt es auch keine Rettung durch Begierde oder durch Unkenntnis.
Die Lehrsätze harmonieren untereinander, nicht jedoch mit gegensätzlichen Theorien.
Aber auch im nicht unfehlbaren Brief „Non ut apponeres“ an den Erzbischof von Trondheim findet sich die dogmatische Lehre bestätigt. Innozenz III. antwortet auf die Frage, ob kleine Kinder in Todesgefahr Christen seien, wenn sie wegen des Fehlens von Wasser mit Speichelspritzern beschmiert wurden: „da in der Taufe immer zwei Dinge, nämlich ‚Wort und Element‘, notwendig erforderlich sind, gemäß dem, was die Wahrheit über das Wort spricht: ‚Gehet hin in alle Welt und tauft alle Völker …‘, und dieselbe über das Element sagt: ‚Wer nicht aus Wasser und heiligem Geist wiedergeboren wurde, wird nicht ins Himmelreich eintreten‘ [Joh 3,5], darfst Du nicht zweifeln, daß nicht nur jene keine wahre Taufe haben, bei denen beide vorgenannten Dinge, sondern auch jene, bei denen eines dieser beiden unterlassen wurde.“ Es bleibt nur die eindeutige und einzig mögliche Schlussfolgerung zu glauben oder nicht zu glauben, dass jene, die keine wahre Taufe haben, nicht ins Himmelreich eintreten werden. Davon hängt ganz offensichtlich ab, ob man Christus für Gott oder einen Lügner hält.
Leonard Feeney SJ hat Sitzung 6, Kap. 4. ebenso verstanden wie der hl. Alfons,
und sicherlich trug dessen falsches Verständnis zu seinem eigenen bei. (Wobei
erwähnenswert ist, dass, sofern er sich an englischen Übersetzungen orientierte,
diese häufig mit „außer durch die Taufe oder“ statt mit „ohne die Taufe oder“
übersetzen.) Hw. Feeney schlussfolgerte in seiner verkehrten Annahme, das Konzil
würde „Rechtfertigung ohne Taufe“ lehren, logisch richtig, dass Rechtfertigung
noch kein Heil gewährleiste. Katechumenen könnten zwar gerechtfertigt sein,
nicht aber ohne Taufe Rettung finden. Sie kämen nicht in den Himmel, aber auch
nicht in die Hölle, und es sei falsch zu glauben, dass es solche Katechumenen
überhaupt jemals gab. Jedoch heißt es im selben Dekret, 16. Kap.:
„Deshalb muß man glauben: Den Gerechtfertigten fehlt nichts mehr. Sie sollen so eingeschätzt werden, daß sie mit jenen Werken, die in Gott getan wurden, entsprechend dem göttlichen Gesetz, wie es dem Zustand des Lebens entspricht, völlig Genüge geleistet und wahrhaft verdient haben, zu gegebener Zeit – wenn sie nur in der Gnade dahingeschieden sind – auch das ewige Leben zu erlangen. Denn Christus, unser Erlöser, sagt: ‚Wer aber von dem Wasser trinkt, das ich ihm gebe, wird in Ewigkeit nicht dürsten …“
Es gibt also keine Gerechtfertigten, denen noch die Taufe fehlt. Alle, die gerechtfertigt sind, haben dem göttlichen Gesetz völlig Genüge geleistet und somit auch die Taufe empfangen. Sie können sofort selig werden.
Das Konzil lehrt nirgendwo die Begierdetaufe, auch nicht ganz beiläufig im 4. Kapitel des Rechtfertigungsdekrets in der 6. Sitzung. Seine Aussagen hinsichtlich der Heilsnotwendigkeit der Taufe, der Kirchenzugehörigkeit und des katholischen Glaubens sind so deutlich wie die der anderen.
Es belegt jeden mit dem Anathem, der das Christuswort von der Heilsnotwendigkeit des Wassers zu einer Metapher verdreht. Das Taufwasser lässt sich nicht auf bloßen Willen danach „übertragen“.
7. Sitzung, Kanones über das Sakrament der Taufe, Kanon 2:
„Wenn jemand sagt, wirkliches, natürliches Wasser sei für die Taufe nicht von Notwendigkeit, und somit das Wort unseres Herrn Jesus Christus: ‘Wenn jemand nicht aus Wasser und Heiligem Geist wiedergeboren wird‘ zu einer Metapher verdreht, gelte das Anathem.“
Das Taufsakrament kann man nicht ohne Wasser empfangen. Das bestreiten für gewöhnlich nicht einmal die Begierdetaufevertreter. Allerdings sagen sie zugleich, es gebe zwei andere „Taufen“, die den damit „Getauften“ ebenfalls ins Himmelreich eintreten lassen, obgleich Christus nur von der einen wahren Taufe mit Wasser spricht und sagt, dass Rettung nur damit möglich ist. Modernisten verdrehen das Christuswort zu einer bloßen Metapher. Unter jenen, die nicht nur eine Taufe bekennen, gibt es die, welche geradlinig zugeben, dass sie an drei Taufen glauben, und die, welche sagen, sie würden nur an eine Taufe glauben, wobei „die beiden anderen“ außerordentliche Arten dieser einen Taufe wären. Für das Ergebnis sind ihre Argumentationen irrelevant. Sie leugnen die Heilsnotwendigkeit der wahren Taufe, d.h. des Taufsakramentes, von welchem bei Christus und den Kanones über das Sakrament der Taufe die Rede ist.
Kanon 5:
Wenn jemand sagt, die Taufe sei frei, d.h. nicht notwendig zum Heil, gelte das Anathem.
Dieses Sakrament der Taufe ist heilsnotwendig. Wer behauptet, es könne ersetzt werden, sagt logisch notwendig, es sei nicht heilsnotwendig: anathema sit.
Die unfehlbaren Worte machen deutlich, dass die Eingliederung in die Kirche Christi durch das Taufsakrament absolut notwendig zum Heil ist und dass alle willensfähigen Menschen die grundlegenden Geheimnisse des Glaubens kennen und glauben müssen.
Gleichwohl ist es wahr, dass sich über die Jahrhunderte Ansichten von einer
Möglichkeit der Rettung ohne das Sakrament der Taufe entwickelten. Dies fing
bevor es eine bindende dogmatische Definition dazu gab mit der Akzeptanz des
Martyriums als Taufersatz an und artete darin aus, dass heute fast jeder
„Katholik“ glaubt, Juden und Atheisten könnten als solche gerettet werden.
Denn wenn der Damm einen Riss erhält, wird er früher oder später brechen.
III. Fehlbarkeit von Katechismen
Anders als die Lehrsätze der Konzilien erfahren Katechismen keinen göttlichen Beistand, der sie vor Fehlern bewahrt.
So heißt es im römischen Katechismus: „außerhalb der Kirche kann niemand Gnade erlangen“. (2. Teil, 4. Hauptstück Nr. 50) Das ist natürlich falsch und von Clemens XI. in der Bulle Unigentius dei filius gegen den Jansenismus verurteilt (Satz 29). Gäbe es außerhalb der Kirche keine Gnade, könnte niemand zum Glauben konvertieren. Anders hingegen verhält es sich mit der heiligmachenden Gnade, ohne die niemand Rettung findet; sie gibt in der Tat nur innerhalb der Kirche. Freilich dürfte ebendiese heiligmachende Gnade gemeint sein.
Wenn andererseits z.B. das Konzil von Florenz und das Konzil von Trient vielfach die Lehren des hl. Thomas wiedergeben, so doch nur die korrekten. Der Heilige Geist lässt nicht zu, dass derartig autoritative Dokumente falsche Lehren wie die der „Begierdetaufe“ oder der „befleckten Empfängnis Mariens“ enthalten.
Katechismen sind also nicht per se unfehlbar. Sie können sowohl unfehlbare Äußerungen des Lehramtes enthalten als auch bloße fehlbare Meinungen von Theologen.
Deswegen lesen wir im römischen Katechismus einerseits im 2. Hauptstück des 2.
Teils:
„31.
Die Taufe ist allen zum Heil notwendig
… so kann doch nichts notwendiger erscheinen, als sie zu belehren, dass das
Gesetz der Taufe allen Menschen vom Herrn vorgeschrieben ist, so
zwar, dass sie, wenn sie nicht durch die Gnade der Taufe Gott wiedergeboren
werden, von ihren Eltern, seien es nun Gläubige oder Ungläubige, nur zum
ewigen Elende und Verderben gezeugt werden. Die Hirten müssen daher
häufig erklären, was beim Evangelisten zu lesen ist: ‚Wenn einer nicht
wiedergeboren ist aus dem Wasser und dem Heiligen Geiste, so kann er
nicht eingehen in das Reich Gottes.‘“
Andererseits solches:
„36. … Denn mit diesem Aufschub ist die Gefahr, welche, wie oben gezeigt, den Kindern droht, nicht verbunden, da jenen, welche mit dem Vernunftsgebrauch begabt sind, der Vorsatz und die Absicht, die Taufe zu empfangen, und die Reue über den schlecht geführten Lebenswandel zur Gnade und Gerechtigkeit hinreichen würde, wenn irgend ein plötzlicher Zufall hindern würde, dass sie mit dem heilsamen Wasser abgewaschen werden könnten. Im Gegenteil scheint diese Verzögerung vielmehr manche Vorteile zu gewähren.“
Was in #31 steht, ist de fide; es wird eine Kirchenlehre wiedergegeben. In #36 kommt die Begierdetaufehypothese (und zwar nur die eigentliche) ins Spiel, welche die Taufabsicht und Reue als Taufersatz im Falle des vorzeitigen Todes durch einen „plötzlichen Zufall“ genügen lässt.
Jahrhunderte später wurde diese Auffassung von Peter Hünermann, dem Herausgeber des bedeutsamen Denzinger Enchiridion symbolorum, in seiner Einleitung zum häretischen Schreiben Marchetti Selvaggianis aus dem hl. Offizium, in welchem diese klassische Begierdetaufe ebenso verworfen wird wie das Heilsdogma, als „rigoristisch“ bezeichnet. Heute hält so gut wie niemand an dieser eigentlichen Begierdetaufelehre fest, sondern hält es ausdrücklich für möglich, dass sogar Häretiker das ewige Heil erlangen, ohne die Notwendigkeit, sich vor ihrem Dahinscheiden der Kirche anzuschließen.
Dieser Widerspruch begleitet jeden begierdetaufelehrenden Katechismus, so etwa
das den Namen des hl. Pius X. tragende „Kompendium der christlichen Lehre“ und
dessen sog. „gekürzte Fassung“. Sie enthalten u.a. die Häresie von der
Zugehörigkeit von Nichtkatholiken zur Seele der Kirche, obwohl letztere einzig
aus dem Heiligen Geist besteht. Auf diese Irrlehre wird u. noch genauer
eingegangen. Das Problem der Entstehungszeit sowie der Autorenschaft des
Kompendiums in vorliegender Fassung und der „gekürzten Fassung“ soll in einem
separaten Artikel behandelt werden. Hier genügt mit Augenmerk auf die
Begierdetaufe- und Rettung-in-falschen-Religionen-Lehre die Feststellung, dass
sie Irrtümer enthalten.
Zuerst also die korrekte Feststellung der unbedingten Notwendigkeit der Taufe
für alle Menschen:
Kompendium der christlichen Lehre (FSSPX-Edition, 1981), III. #566:
„Ist die Taufe
notwendig, um sich zu retten?
Die Taufe ist unbedingt notwendig, um sich zu retten, denn der
Herr hat ausdrücklich gesagt: »Wenn jemand nicht
wiedergeboren wird aus dem Wasser und dem Heiligen Geist,
so kann er in das Reich Gottes nicht eingehen.« (Joh. 3,5)“
„Katechismus der katholischen Lehre des hl. Papstes Pius X“, #279:
„Sind Taufe und
Beichte gleicherweise notwendig?
… Die Taufe ist für alle Menschen notwendig, da alle mit der Erbsünde
geboren werden …“
Als Nächstes folgt die Frage, ob die „unbedingt notwendige Taufe“ ersetzt werden (Kompendium) bzw. ob niemand ohne Taufe gerettet werden kann, wenn sie für alle notwendig ist („gekürzte Fassung“). Es wird also gefragt, ob unbedingt notwendig wirklich unbedingt notwendig heißt.
Kompendium der christlichen Lehre, III. #567:
„Kann man den
Mangel der Taufe irgendwie ersetzen?
Den Mangel der Taufe kann das Martyrium ersetzen, das Bluttaufe heißt, oder ein
Akt der vollkommenen Liebe zu Gott oder der Reue, verbunden mit dem wenigstens
eingeschlossenen Verlangen nach der Taufe; dies heißt Begierdetaufe.“
„Katechismus der katholischen Lehre“, #280
„Wenn die Taufe
für alle notwendig ist, kann dann niemand ohne Taufe gerettet werden?
Ohne Taufe kann niemand gerettet werden. Wenn man jedoch die
Wassertaufe nicht empfangen kann, genügt die Bluttaufe … oder die
Begierdetaufe …“
Worin liegt also die Wahrheit? Ist die Taufe notwendig? Laut dieser Katechismen: 1) Ja, sie ist „für alle unbedingt (= ohne jede Einschränkung, in jedem Fall) notwendig“. 2) Nein, sie kann ersetzt werden durch eins der Ersatzkonzepte.
Die unfehlbare Wahrheit liegt in der ersten Antwort, die von Gott geoffenbart ist. Der Irrtum liegt in der zweiten Antwort, die menschlichen Erwägungen entsprungen ist.
Es ist auch interessant, wie der Glaube an die Notwendigkeit des Taufsakramentes
umgangen wird. Anhand der „gekürzten Fassung“ lässt sich dies sehr gut
beobachten. Zunächst wird „die Taufe“ für unbedingt notwendig erklärt. Dies geht
nicht anders, da man die Taufe ja bekennen muss (allerdings das Sakrament! Nicht
die menschlichen Ersatzkonzepte!). Doch dann heißt es, sie sei ersetzbar durch
die beiden anderen „Taufarten“. Das Wörtchen „Taufe“ wird beibehalten, die
Notwendigkeit der wahren, sakramentalen Taufe hingegen verneint.
So verhält es sich auch mit dem Baseler Katechismus von 1947, #175:
„Ist die Taufe zur
Seligkeit notwendig?
Die Taufe ist zur Seligkeit unbedingt notwendig, denn der Heiland sagte:
‚Wenn jemand nicht wiedergeboren wird aus dem Wasser und dem Heiligen
Geist, kann er nicht in das Reich Gottes eingehen‘ (Joh 3,5).“
Zuerst wird auch hier die kirchliche Lehre bestätigt, derzufolge die Taufe aus Wasser und Heiligem Geist unbedingt heilsnotwendig für alle Menschen ist. Anschließend folgt der in kleinerer Schrift abgedruckte widersprechende Kommentar:
„… Es kann vorkommen, daß jemand das Sakrament der Taufe nicht empfangen kann (Beispiele!). Er kann aber selig werden durch die Begierdetaufe oder durch die Bluttaufe.“
Die Taufe aus Wasser und dem Heiligen Geist, die laut Christus in Joh 3,5 und unfehlbarem katholischen Dogma ohne Wenn und Aber notwendig ist, ist gemäß moderner Auffassung zwar notwendig, aber nicht notwendig; sie kann auch ersetzt werden. Es ist sehr typisch für modernistisches Denken, Gegensätze „zu vereinen“, wo keine Vereinbarkeit gegeben ist.
IV. Die apostolische Lehre
Die apostolischen Väter kannten keinerlei Ausnahmen zu Joh 3,5. Sie hatten keine Zweifel an der unbedingten Notwendigkeit der Kirchenzugehörigkeit einschließlich der davon untrennbaren Taufe.
Zeugnisse aus dieser Zeit sind spärlich, aber bereits im Barnabas-Brief heißt es ganz allgemein, dass wir „voll von Sünden und Schmutz in das Wasser hinabsteigen“.
In großer Deutlichkeit zeigt sich die apostolische Lehre beim apostolischen Vater Hermas. Laut Origenes handelt es sich sogar um den in Röm 16,14 erwähnten Hermas.
Ohne das Taufsiegel, den Stempel Gottes (Dominicus character)konnten nicht einmal die Gerechten des Alten Bundes der Hölle (Abrahams Schoß) entrissen werden, wie uns der hl. Hermas in seinem „Hirten“ lehrt. So mussten auch diese auf wundersame Weise die Taufe mit natürlichem Wasser erhalten, ehe sie in das Himmelreich eintreten konnten. Die Leugner des Heilsdogmas geben zwar zu, dass nur die sakramentale Taufe die Besiegelung bewirkt, lehren aber, ebendiese sei entbehrlich. Der „Hirte“ wurde in der frühen Kirche mitunter zum Bibelkanon gezählt.
Hirte des Hermas, Drittes Gesicht, 3. Kap., Beginn der Enthüllungen über den Turm:
„Ich fragte sie: ‚Warum ist der Turm auf Wasser gebaut, Herrin?‘ ‚Ich habe es dir‘, versetzte sie, ‚schon früher gesagt, du fragst genau nach; wenn du also fragst, wirst du die Wahrheit finden. Höre nun, warum der Turm auf Wasser gebaut ist. Weil euer Leben durch Wasser gerettet wurde und gerettet werden wird. Der Grund des Turmes ist nämlich gelegt durch das Wort des allmächtigen und verherrlichten Namens, er wird zusammengehalten durch die unsichtbare Macht des Herrn.‘“
Neuntes Gleichnis, 16. Kap. Auch die Propheten und Apostel mußten die Taufe empfangen:
„‚Noch anderes mußt du mir erklären, Herr.‘ ‚Was möchtest du wissen?‘ ‚Warum, Herr, kamen diese Steine aus der Tiefe und wurden in den Bau (des Turmes) gelegt, wenn sie doch Träger dieses Geistes waren?‘ ‘Sie mußten notwendig durch das Wasser emporsteigen, damit sie das Leben erlangten; denn sie konnten nicht anders in das Reich Gottes eingehen, als wenn sie die Sterblichkeit des [früheren] Lebens ablegten. So haben also auch diese Entschlafenen die Besiegelung des Gottessohnes erhalten [und sind eingegangen in das Reich Gottes]. Denn bevor der Mensch den Namen des Gottessohnes trägt, ist er tot; sobald er aber die Besiegelung erhalten hat, legt er die Sterblichkeit ab und nimmt das Leben an. Die Besiegelung aber ist das Wasser: ins Wasser tauchen sie unter als Tote und tauchen empor als Lebendige. Auch ihnen ging die Botschaft zu von dieser Besiegelung; sie machten davon Gebrauch, damit sie ins Reich Gottes gelangten.‘ ‚Warum kamen nun, Herr, diese vierzig Steine (die Apostel) mit diesen (restlichen 70 Steinen = das erste Geschlecht + das zweite Geschlecht der gerechten Männer + die Propheten und Diener Gottes) aus der Tiefe empor, obwohl sie (die Apostel) das Siegel schon hatten?‘ Weil die Apostel und Lehrer, die Verkündiger des Namens des Gottessohnes, nachdem sie in der Kraft und im Glauben des Gottessohnes entschlafen waren, auch den vorher Entschlafenen predigten und ihnen das Siegel der Botschaft übergaben. Sie tauchten nun mit ihnen ins Wasser und stiegen wieder empor; aber diese (die Apostel) waren lebend, als sie untertauchten, und lebend, als sie wieder emporstiegen; aber die vorher Entschlafenen tauchten unter als Tote und kamen empor als Lebendige. Durch sie also haben jene das Leben erlangt und den Namen des Gottessohnes erkannt; deshalb also stiegen sie zugleich mit jenen empor, wurden zugleich mit ihnen dem Bau des Turmes eingefügt und unbehauen dem Bau verbunden; waren sie ja doch in Gerechtigkeit und großer Reinheit entschlafen; nur diese Besiegelung hatten sie nicht erhalten. Nun hast du auch hierfür die Erklärung.‘ ‚Ja, Herr.‘“
Die Besiegelung – diese Bezeichnung ist selbst ein Synonym für das Sakrament der Taufe – ist absolut notwendig für das Eingehen ins Himmelreich.
V. Das Konzept des „Bluttaufe“
Die Aufweichung von Joh 3,5 begann mit der Annahme einer Rettungsmöglichkeit für ungetaufte Märtyrer als einziger Ausnahme, und die Begründungen hierfür sind fehlerhaft, aber bemerkenswert.
Der Begriff „Bluttaufe“ ist eine Metapher für das Martyrium, die „im Blut Getauften“ sind alle christlichen Märtyrer. Zunächst wurde in Analogie zu Lk 12,50 von der Bluttaufe nur im Hinblick auf den das Martyrium erleidenden getauften Christen gesprochen, wodurch diesem seine zu jener Zeit noch als unverzeihlich geltenden Sünden nachgelassen würden (Unzucht, Mord, Apostasie). Es ging dabei nicht um die Bluttaufe als „Ersatz“ für die Taufe mit Wasser und Heiligem Geist, sondern als höchstes Bußmittel. Das Martyrium wurde neben „Bluttaufe“ auch „andere Taufe“, „zweite Wiedergeburt“, „zweites Bad“, „zweite Eintauchung“, „Bad des Blutes“ genannt.
Der Hinweis auf die „zwei“ zeigt an, dass das Martyrium dem getauften Christen zukommt. Dass es außerhalb der Kirche keine Märtyrer gibt, ist in der Kirche seit jeher bekannt und wurde z.B. vom hl. Irenäus in aller Deutlichkeit ausgesprochen. Deshalb spricht Cyprian hinsichtlich der Sünde der Häresie, dass diese „nicht einmal durch Blut abgewaschen“ werden könne.
Die Vorstellung von der Vergebung der Sünden durch den Märtyrertod finden wir bereits bei Melito von Sardes, von dem folgender Satz überliefert ist:
Corpus apologetarum christianorum saeculi secundi, Ed, de Otti, Vol. IX, Melito, Fragment XII:
„Es gibt zwei Mittel der Sündenvergebung, das Leiden um Christi willen und die Taufe.“
Anhand der Formulierung könnte man meinen, dass Melito ferner glaubte, das Martyrium könne die Taufe als das Kriterium für die Eingliederung in den mystischen Leib Christi ersetzen. Dies erscheint jedoch höchst fraglich angesichts der Tatsache, dass die Bluttaufe (=das Martyrium) vielfach als einziges Mittel für den bereits Getauften galt, die Vergebung seiner nach Taufempfang begangenen schweren Sünden zu bewirken.
Die These von der Ersetzbarkeit der Taufe durch das Martyrium findet sich erstmals bei Tertullian.
Bartmann, Lehrbuch der Dogmatik, Bd. 2, 4A, 1921, § 169, S. 277:
„Tertullian ist der erste Zeuge für die Bluttaufe.“
Seitdem begegnen uns einerseits Väter wie der hl. Bischof Aphrahat, die nach wie vor die Worte Christi aus Joh 3,5 wörtlich nehmen, andererseits Vertreter der Taufersatzmöglichkeit durch das Martyrium als der „einzigen Ausnahme“.
Tertullian, De Baptismo, 16. Kap.:
„Es gibt nun für uns auch noch eine zweite Abwaschung, ein und dieselbe, nämlich die des Blutes, von welcher der Herr sagte: ‚Ich muß mich mit einer Taufe taufen lassen’ zu einer Zeit, wo er schon getauft war. Er war nämlich, wie Johannes geschrieben hat, gekommen ‚durch Wasser und Blut‘, um im Wasser getauft, im Blute verherrlicht zu werden und uns ebenso durch das Wasser zu Berufenen, wie durch das Blut zu Auserwählten zu machen. Diese beiden Arten von Taufen hat er aus der Wunde seiner durchbohrten Seite hervorgehen lassen, weil die, welche an sein Blut glauben würden, mit Wasser abgewaschen werden, und weil die, welche mit dem Wasser abgewaschen wären, auch Blut trinken sollten. Dies ist die Taufe, welche das wirkliche Bad, wenn es nicht empfangen wurde, ersetzt und das verlorene wieder verleiht.“
Tertullian
interpretierte das Fließen von Wasser und Blut aus der Wunde Christi als
Hervorgehen der „beiden Arten von Taufen“. Er erklärte zusätzlich das Martyrium
zum Taufersatz für die noch nicht Getauften (Katechumenen).
Überhaupt hatte er als jemand, der die Säuglingstaufe ablehnte, ein verkehrtes
Taufverständnis.
Diese Anschauung von der einzigen Ausnahme wurde von einigen Kirchenvätern
übernommen, u.a. Cyprian von Karthago und Cyrill von Jerusalem. Sie alle waren
im Übrigen der Auffassung, dass es für ausnahmslos jeden notwendig ist, an
Christus als menschgewordenen Gott und die Dreifaltigkeit Gottes zu glauben, um
gerettet werden zu können.
Hl. Cyprian von Karthago, Brief an Jubaianus, 22. Kap.:
„Wenn einer von diesen (Katechumenen), bevor er in der Kirche die Taufe erhält, bei dem Bekenntnis des Namens Christi ergriffen und getötet wird, verliert der etwa deshalb die Aussicht auf das Heil und den Lohn des Bekenntnisses, weil er nicht zuvor aus dem Wasser wiedergeboren ist? … auch [sie gehen] des Sakraments der Taufe keineswegs verlustig …, da ihnen ja die ruhmvollste und erhabenste Taufe, die Bluttaufe zuteil wird, die auch der Herr meinte, als er sagte, er müsse noch mit einer anderen Taufe getauft werden.“
Cyprian bezeichnete das Martyrium als eine wirkliche, sakramentale Taufe und berief sich dabei auf Lk 12,50, wobei er die Worte des Herrn missdeutete, so dass im Ergebnis neben Joh 3,5 auch Lk 12,50 für die Taufe herhalten musste. Das ist ein schwerer Irrtum, denn es gibt nur ein Sakrament der Taufe, welches wir bekennen und dessen Materie natürliches Wasser ist. Der hl. Cyprian studierte die Schriften Tertullians und übernahm dessen Fehler.
Cyrillus von Jerusalem, III. Katechese an die Täuflinge #10:
„Wer die Taufe nicht empfängt, für den gibt es kein Heil. Eine Ausnahme bilden nur die Märtyrer, welche auch ohne Wasser das Reich erhalten.“
Sodann die fehlerhafte Begründung für diese „einzige Ausnahme“:
„Als der Heiland am Kreuze den Erdkreis erlöste, floß nämlich aus seiner Seitenwunde Blut und Wasser, damit, wer in friedlicher Zeit lebe, im Wasser getauft werde, wer dagegen in eine neue Zeit von Verfolgungen falle, im eigenen Blut die Taufe erhalte. Auch bezeichnet ja der Heiland das Martyrium als Taufe; denn er sagt: ‚Vermöget ihr den Kelch zu trinken, den ich trinke, und mit der Taufe, die ich empfange, getauft zu werden?‘“
Hieran sieht man sehr gut, wie aus Taufe im übertragenen Sinn (von: „ins Blut eintauchen“) eine Taufe im sakramentalen Sinn „geworden ist“. In derselben Katechese erklärte Cyprian zuvor in #4:
„Zur Vervollkommnung ist beides (Wasser und Geist) notwendig. So lehre nicht ich, sondern der Herr Jesus Christus, der Herr des Sakramentes. Er sagt nämlich: ‚Wenn einer nicht wiedergeboren wird, bzw. wenn einer nicht geboren wird aus Wasser und Geist, kann er in das Reich Gottes nicht eingehen‘. Einerseits ist der, welcher mit dem Wasser getauft wird, nicht jedoch des Geistes gewürdigt ist, nicht im Vollbesitz der Gnade; andererseits kann einer ein Tugendheld sein, wird aber doch nicht, sofern er nicht durch das Wasser das Siegel erhalten hat, in das Himmelreich eingehen. Eine kühne Lehre, doch stammt sie nicht von mir! Jesus hat sie geoffenbart! …“
Cyrill geht anschließend auf die Notwendigkeit der Taufe für Kornelius ein und legt zum Schluss dar, „warum die Gnade (der Taufe) [d.h. die Rechtfertigung] durch Wasser und nicht durch ein anderes Element vermittelt wird“, schildert das Besondere am Wasser, sein Vorhandensein am Anfang der Erde sowie der Welt usw.. Laut Cyrill war übrigens die Taufe des Johannes identisch mit der christlichen Taufe und nicht eine bloße Bußtaufe ohne Erhebung in den Gnadenstand.
Hl. Fulgentius von Ruspe, De fide ad Petrum, 3. Kap., 41:
„So kann auch seit jener Zeit, da unser Erlöser gesprochen hat: ‚Wenn einer nicht wiedergeboren wird aus dem Wasser und dem Heiligen Geist, kann er in das Reich Gottes nicht eingehen,‘ mit Ausnahme derer, die in der katholischen Kirche ohne den Empfang der Taufe ihr Blut für Christus vergießen, keiner ohne das Taufsakrament das Reich des Himmels oder das ewige Leben erlangen.“
Und 30. Kap, 27. Regel, Glaube und Taufe:
„Mit felsenfestem, unerschütterlichem Glauben halte daran fest, daß mit Ausnahme derer, die um des Namens Christi willen mit ihrem Blut getauft werden, kein Mensch das ewige Heil erlangen wird, der sich nicht hier von seinen Sünden durch Buße und Glauben bekehrt hat und durch das Sakrament des Glaubens und der Buße, das heißt durch die Taufe, von ihnen befreit wird!“
Für Fulgentius gab es nur eine Ausnahme von der Notwendigkeit der Taufe: die ermordeten Katechumenen. Eine Begierdetaufe existierte für ihn nicht. Fulgentius ging bei der „Bluttaufe“ fälschlich davon aus, die Katechumenen würden als Ungetaufte „in der katholischen Kirche“ sein. Hierin liegt ein ähnlich schwerer Fehler wie bei der Annahme, das Martyrium sei gleichsam ein Taufsakrament. Denn die Taufe ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Kirche. Deshalb wurde stets unterschieden zwischen den Katechumenen als außerhalb und den Gläubigen als innerhalb der Kirche Seienden.
Interessant ist auch hierbei wieder, dass die irrigen Ansichten noch so großer Heiliger niemals in dogmatische Definitionen einflossen. Wenn es also wie hier beim hl. Fulgentius heißt, dass niemand ohne die sakramentale Taufe gerettet werden kann mit Ausnahme der Märtyrer, findet sich diese angenommene Ausnahme niemals in der dogmatischen Definition, obwohl die Worte ansonsten nahezu identisch sind (vgl. Cantate Domino). Gottes Geist wacht über Seinem Dogma. Der Herr lügt nicht, wenn Er sagt: niemand kommt ohne das Wasser in das Himmelreich. Deswegen bewahrt Er die dogmatischen Definitionen vor gegenteiligen Worten.
Natürlich lehrt Fulgentius auch, dass auf jeden Fall alle Juden, Heiden usw. verdammt werden, wenn als solche sterben anstatt sich vor dem Tode der Kirche angeschlossen zu haben:
38. Kap., 35. Regel, Die Verdammten:
„Halte mit felsenfestem …, daß nicht nur alle Heiden, sondern auch alle Juden, alle Häretiker und Schismatiker, die außerhalb der katholischen Kirche ihr Leben beschließen, in das ewige Feuer gehen werden, das dem Teufel samt seinen Engeln bereitet ist!“
Eine Bemerkung
wert ist eine Fußnote zum 37. Kap., 36. Regel über die Häretiker.
Fulgentius erklärt.
„Halte … daß kein Häretiker oder Schismatiker … gerettet werden kann … Denn einem Menschen, der nicht in Einheit mit der katholischen Kirche lebt, wird weder die Taufe noch eifriges Almosengeben noch selbst der Tod um des Namens Christi willen zum Heile nützen, wenn die Bosheit der Häresie oder des Schismas in ihm fortdauert, die zum Tode führt.“
Hierzu merkt der Übersetzer, Dr. Leo Kozelka (1934), in der Fußnote an:
„Diese Auffassung steht natürlich im Widerspruch zu der kirchlichen Lehre von der Möglichkeit der geistigen Zugehörigkeit zur Kirche.“
Kozelka hält wie selbstverständlich („natürlich“) die zitierte Auffassung Fulgentius‘ über die bedingungslose Verdammung aller Häretiker und Schismatiker für im Widerspruch zur kirchlichen Lehre stehend. Doch im Gegensatz zu dieser neuen angeblichen „kirchlichen Lehre“ ist jener „Widerspruch“ dogmatisch definiert und absolut bindende Kirchenlehre! Hingegen handelt es sich bei der gegenteiligen Auffassung nicht um die Kirchenlehre, sondern um eine relativ junge theologische Hypothese liberaler Häretiker, denen das Dogma zu hart erschien und ihrem modernen Gerechtigkeitsempfinden widerstrebte. Gerade die (selbst von modernen Theologen verworfene, s.w.u.) Lehre von der geistigen Zugehörigkeit der Häretiker und Schismatiker zur Kirche und ihrer daraus resultierenden Rettung steht im Widerspruch zur kirchlichen Lehre, derzufolge kein Häretiker oder Schismatiker gerettet wird.
Schon die erste und harmloseste Ausnahme-Hypothese basiert also auf schweren
Fehlern.
Nun sollte es aber nicht bei der „Bluttaufe“ als einziger Ausnahme bleiben.
VI. „Begierdetaufe“
VI. 1. Das eigentliche Konzept der Begierdetaufe
Mit der Begierdetaufe wird das Ausnahmenkonzept auf jene Katechumenen ausgeweitet, welche nicht um ihres Bekenntnisses willen dem Mord ausgesetzt sind, sondern durch andere Umstände ums Leben kommen. Als erster Lehrer der „Begierdetaufe“ wird häufig St. Ambrosius mit seiner Leichenrede für Valentinian II. (welcher vor Empfang der Taufe umgebracht wurde oder möglicherweise Selbstmord beging) genannt. Die anwesenden Trauernden schmerzte es besonders, dass Valentinian ungetauft starb und somit gemäß der apostolischen Lehre nicht des ewigen Lebens teilhaftig werden konnte.
Ambrosius, De obitu Valentiniani, #51:
„Ich höre euch
klagen: Er hat das Sakrament der Taufe nicht empfangen.
Sagt mir: Was ist in uns anderes als der Wille und das Verlangen? Wahrlich, er
hat das Verlangen gehabt, als Katechumene aufgenommen zu werden (ut initiaretur),
noch ehe er nach Italien kam, und gab mir zu erkennen, daß er sobald als möglich
von mir getauft werden möchte…“
Ambrosius vergleicht den Tod Valentinians mit dem Martyrium für den Glauben und sagt:
„Aber wenn sie (die Märtyrer) in ihrem eigenen Blut gewaschen werden, so hat ihn (Valentinian) seine Frömmigkeit und sein Verlangen ebenfalls gewaschen.“
Womöglich hat Ambrosius also die Konsequenz gezogen, dass wenn ungetaufte Märtyrer statt mit Wasser mit Blut „gewaschen“ werden können, dies auch für den bloßen Wunsch nach der Taufe gelten müsse. Andererseits spricht er nicht von „ungetauften“ Märtyrern. Dennoch liegt der erstgenannte Schluss zumindest nahe, da Ambrosius wohl davon ausging, Valentinian sei auch wegen seines Glaubens ermordet worden. Es bleibt gleichsam problematisch anzunehmen, Ambrosius habe geglaubt, dass der Wunsch nach dem Sakrament wie das Sakrament wirken würde. Manche Theologen sehen Ambrosius das Eine vertreten, andere das genaue Gegenteil. Diese Leichenrede wird unterschiedlich gedeutet. Es sind außer dieser einen mehrdeutigen Aussage auch solche vorhanden, die besagen, dass die Taufe aus Wasser absolut notwendig sei, z.B.:
De mysteriis Kap. IV #20:
„Was ist denn das Wasser ohne das Kreuz Christi? Ein gewöhnliches Element ohne irgendwelche sakramentale Wirkung. Und umgekehrt: ohne Wasser kein Geheimnis der Wiedergeburt, denn „wer nicht wiedergeboren ist aus dem Wasser und dem Geiste, kann in das Reich Gottes nicht eingehen“. Es glaubt aber auch der Katechumene an das Kreuz des Herrn Jesus, mit dem auch er bezeichnet wird, doch wenn er nicht getauft wird im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, kann er den Nachlaß der Sünden nicht empfangen und der geistigen Gnade Geschenk nicht eintrinken.“
Hierzu schreibt Prof. Dr. H. Klee, System der katholischen Dogmatik, 1831, §. 1. III., S. 349 Fn. g:
„Gegen die rechtfertigende Kraft der Begierdtaufe scheinen mehrere Väter sich zu erklären, wie … und selbst Ambros. De myst. c. IV (wenn das Buch von ihm herrührt).“
Der Theologieprofessor erkennt den Widerspruch in De mysteriis zur Leichenrede und zählt auch Ambrosius zu den Gegnern des Begierdetaufekonzepts. Seine Verunsicherung hinsichtlich der Autorenschaft des Werkes ist verständlich, wenn man die Leichenrede so auffasst, wie dies überwiegend getan wird. Die andere Option ist, dass ebendiese Leichenrede für gewöhnlich falsch gedeutet wird in ihrer unklaren Aussage über die Waschung des Valentinian. Eine dritte Option ist freilich auch gegeben: Menschen können im Laufe ihres Lebens gegensätzliche Ansichten vertreten haben. Was den Professor betrifft, so ist auch seine Ausführung weiter unten bemerkenswert, dass die Begierdetaufe durch „die für die Bluttaufe streitenden Gründe“ geschützt sei. Dies ist logisch, geht man von der Richtigkeit des Bluttaufekonzeptes aus. Die Auffassung, dass ein Ermordeter Katechumene Rettung finden kann, während der nichtermordete, durch anderweitige Umstände ums Leben gekommene keine Chance auf das Heil hat, ist nicht dauerhaft haltbar.
Deshalb war nach dem Bluttaufekonzept die Entwicklung zur klassischen Begierdetaufe-Idee konsequent, und so auch von der klassischen zur modernen Variante, die wahrlich das Konzept einer Pseudobegierdetaufe ist. Als noch die klassische Begierdetaufe populär war, trieb sie Blüten wie die Vorstellung, dass die Fürbitten der Eltern für das ungetauft gestorbene Kind dessen angeblich ja taufe-ersetzende „Begierdetaufe“ ihrerseits ersetzen würde und somit auch das Kind durch den „Ersatz des Ersatzes“ selig werden könnte. Und von der modernen Begierdetaufevariante führen die menschlichen Gedankengänge zu solchen Vorstellungen wie der der – in der Geschichte freilich nicht neuen – Allerlösung (Wojtyla, Zeichen des Widerspruchs: „Alle Menschen seit dem Beginn und bis zum Ende der Welt sind von Christus durch sein Kreuz erlöst und gerechtfertigt worden.“) oder dem Konzept vom anonymen Christen. Eine Aufweichung folgt der nächsten.
Auch andere Aussagen Ambrosii verneinen eine „Begierdetaufe“, z.B. in De Abraham II 79:
„‘Wenn jemand nicht wiedergeboren wird im Wasser und Heiligen Geist, kann er nicht in das Reich Gottes eintreten.‘ Niemand ist ausgenommen: nicht der Säugling, nicht der durch ein Elend Verhinderte.“
Augustinus
wiederum lehrte die „Begierdetaufe“ unzweifelhaft, allerdings (ebenfalls) nicht
beständig. Es handelt sich um die originale, nur explizit taufwillige
Katechumenen betreffende Begierdetaufelehre. Dabei hielt er die Katechumenen für
zur Kirche gehörend.
Ob nun Ambrosius oder Augustinus das Konzept der Begierdetaufe erfand, mag
dahingestellt bleiben. Jedenfalls beruft sich Augustinus hinsichtlich der
„Bluttaufe“ auf Cyprian, für die „Begierdetaufe“ gibt er lediglich seine eigene
Überlegung an, was zusätzlich zum o.G. dafür spricht, dass Ambrosius diese nicht
vertreten hat.
De baptismo contra Donatistas IV, Kap. 22:
„Dafür, daß das Martyrium bisweilen die Taufe vertritt, hat der selige Cyprian selber mit jenem Räuber, dem, obwohl er noch nicht getauft war, gesagt wurde: Heute wirst du mit mir im Paradiese sein, ein gewichtiges Zeugnis vorgelegt. Ich habe dieses Zeugnis wieder und wieder bedacht und komme zu dem Ergebnis, daß nicht nur das Martyrium für den Namen Christi, sondern auch der Glaube und die Bekehrung des Herzens ergänzen kann, was aufgrund der Taufe fehlte, wenn zur Feier des Geheimnisses der Taufe in schwierigen Zeitverhältnissen nicht geschritten werden kann.“
Die Begierdetaufetheorie entspringt im Gegensatz zum keine Ausnahmen zulassenden Dogma nicht der göttlichen Offenbarung, sondern dem Denkurteil eines zwar heiligen, aber dennoch fehlbaren Menschen. Den „gewichtigen Beweis“ anhand des Beispiels mit dem Schächer überdachte Augustinus später in Retractationes (2, 18) und erklärte, es sei gar nicht gewiss, dass jener ungetauft starb. Für Augustinus war die Auferstehung des Herrn für die Frage nach der Pflicht zur sakramentalen Taufe nicht entscheidend; Thomas datierte die Taufpflicht dagegen mit Hinblick auf Mt 28,19 auf die Zeit nach der Auferstehung, wobei die Einsetzung des Sakraments bereits mit der Taufe des Herrn im Jordan erfolgt sei und das Wasser zwecks der sakramentalen Konsekration eine reinigende Kraft empfangen habe (wie auch Ambrosius und Chrysostomos lehrten).
Augustinus war bekanntlich sehr „lebhaft“ und nicht in allen seiner Lehren konsistent. Bezüglich der Taufe vertrat er im Laufe seines Lebens sowohl die aufgeweichte, irrige, welcher zufolge der vor Empfang der Taufe sterbende Katechumene gerechtfertigt sein kann als auch die absolute, später dogmatisierte Position.
Augustinus, Vorträge über das Evangelium des hl. Johannes, 13. Vortrag, 7. Rede.
„Denn wie sehr auch ein Katechumene voran sein mag, er trägt noch die Last seiner Sünde; sie wird ihm nicht abgenommen, wenn er nicht zur Taufe kommt. Gleichwie das Volk Israel das Volk der Ägypter nicht los wurde, ehe es nicht an das Rote Meer kam, so wird niemand von der Last der Sünde frei, bis er nicht zum Taufquell kommt.“
Ein weiteres entsprechendes Zitat findet sich in den Sermones ad populum (De scripturis).
Sermo 27,6:
„Wenn wir vor Sein Angesicht treten, werden wir die Gerechtigkeit des göttlichen Gerichtes schauen. Dann wird niemand sagen: ‚Warum half Er diesem, aber nicht jenem? Warum wurde dieser Mensch durch Gottes Lenkung zur Taufe geführt, während jener Mensch, obwohl er als anständiger Katechumene lebte, in einem unerwarteten Unglücksfall starb und nicht getauft wurde?‘ … Suche nach Verdiensten, und du wirst nichts finden außer Strafe.“
F. von der Meer umschreibt dies folgendermaßen in Augustinus der Seelsorger (dt. 1951, S. 187):
„Wie gefährlich ist jeder Aufschub! Wie viele Halunken werden im Bett getauft, wie viele ernste Katechumenen sterben ohne Taufe – das heißt für ihn (Augustinus): sind für ewig verloren!“
Übrigens ist die gesonderte Erwähnung der beiden angeblichen „Ersatztaufen“ im Grunde überflüssig, da das jüngere Konzept das ältere umfasst. Die Unterscheidung wird zum Teil durch einen bereits o. behandelten Logikfehler aufrechterhalten, nämlich durch das zumindest mancherseits unterschiedene Maß des Strafennachlasses: beim Martyrium – auch wenn keine intensive Reue vorliegt – vollständig, bei der Begierdetaufe entweder vollständig oder unvollständig. Ansonsten ist auch gemäß dem Bluttaufekonzept erforderlich, dass ein ungetauft für den Namen Christi Dahingemordeter den Wunsch nach der Taufe besitzt. Die Theorie der Bluttaufe ist offenkundig nicht auf einen zu Unrecht des Christentums Beschuldigten anwendbar, der bei einer Christenverfolgung getötet wird. Es ist von daher unerheblich, ob man ausführt, als Ersatz für die Taufe gebe es die Blut- und die Begierdetaufe oder nur die Begierdetaufe. Nicht jedoch umgekehrt: Wenn man glaubt, dass nur die „Bluttaufe“ gültiger Ersatz für die Taufe sei, schließt dies alle ungetauften Nichtmärtyrer vom Heile aus. So gut wie alle vormittelalterlichen Theologen, die die Bluttaufe(-als-Ersatz-)theorie vertraten, haben genau dies geglaubt. Der eigentliche Grund für die Erwähnung beider Konzepte, obwohl das später erfundene lediglich eine Ausweitung des ersten ist, liegt schlichtweg in dem geringeren Alter der Begierdetaufelehre. So bezeichnet der von der FSSPX vertriebene „Katholische Katechismus von Basel“ (1947) die Bluttaufe folgerichtig als eine Art der Begierdetaufe: „Wer ungetauft für den Glauben stirbt, hat gewiss die Begierdetaufe. … Diese Art von Begierdetaufe nennt man Bluttaufe.“
Zur Zeit des Augustinus und lange danach wurde die Vorstellung einer
„Begierdetaufe“ ganz überwiegend als nicht mit den Worten des Herrn vereinbar
verworfen.
Dazu schreibt der modernistische päpstliche Hausprälat unter Pius XII. und V2-Konzilstheologe Michael Schmaus, Katholische Dogmatik, 3. Bd, 1. Hbd., 1958, § 177a, IV. 3.:
„In der Geschichte der Theologie dauerte es eine gewisse Zeit, bis die Erkenntnis hervortrat, daß auch dem votum nach der Taufe Heilskraft zukomme. Ambrosius spricht den Katechumenen, die vor dem wirklichen Empfang der Taufe aus dem Leben scheiden, auf Grund ihres Taufverlangens und ihrer reuigen Gesinnung das Heil zu (De obitu Valentiniani, 51). Die gleiche Ansicht äußert Augustinus (Über die Taufe IV 22, 29). Wie wenig jedoch diese These in der alten Kirche gesicherter Besitz war, sieht man daran, daß Gennadius einem vor der Taufe sterbenden Katechumenen das Heil nur im Falle des Martyriums zubilligt.“
Den Irrtum von der „Heilkraft“ (womit Schmaus offensichtlich die zum Heil führende Rechtfertigung meint) im bloßen Begehren der Taufe nennt Schmaus „Erkenntnis“. Immerhin gibt er – im Gegensatz zu heutigen Begierdetaufepropagandisten, welche sogar ihre modernistische, weit über das eigentliche Konzept der „Begierdetaufe“ hinausgehende und ihm widersprechende Version den Vätern zuschreiben und vor Lügen nicht zurückschrecken – ehrlich zu, dass in der frühen Kirche die „Begierdetaufe“ „wenig gesicherter Besitz“ war. Sämtliche Begierdetaufehäretiker können sich nur auf Ambrosius und Augustinus als die beiden einzigen Begierdetaufelehrer unter den Kirchenvätern berufen, obwohl, sofern es nicht ohnehin allein Augustinus war, der sie befürwortete, beide dieses Konzept ebenfalls ablehnten.
Gregor von Nazianz „der Theologe“ wendet sich in seiner 40. Rede gegen das
Aufschieben der Taufe. Denn: „Solange du ein Katechumene bist, befindest du dich
nur in dem Vorbau der Religion; du musst hineingehen … und dich in Gesellschaft
mit der Trinität begeben.“ (XVI) Wer stirbt, ohne die Taufe empfangen zu haben,
geht unter. (XXI) „Aber ist denn andererseits Gott nicht barmherzig, und da Er
unsere Gedanken und unsere Vorsätze kennt, wird er nicht den Vorsatz der Taufe
anstelle der Taufe annehmen?“ Sogleich folgt hierauf die Antwort: „Du sprichst
in Rätseln, wenn du meinst, dass durch Gottes Barmherzigkeit der Unerleuchtete
in Seinen Augen erleuchtet ist und dass demjenigen das Himmelreich gegeben wird,
welcher bloß danach verlangt, aber zu tun unterlässt, was zur Erlangung des
Reiches dazugehört.“ Der heilige Kirchenvater geht daran, die Sinnlosigkeit
eines solchen Hoffens darzulegen, „und ich denke, dass alle anderen verständigen
Leute sich auf meine Seite stellen werden.“ (XII):
Hl. Gregor von Nazianz, Orationes, 40, XXIII:
„Andere sind nicht in der Lage, sie (die Taufe) zu empfangen, vielleicht im Säuglingsalter oder in irgendeinem gänzlich unfreiwilligen Umstand, durch welchen sie an ihrem Empfang gehindert werden, selbst wenn sie es wünschen. … Ich betrachte die Sache noch aus einem anderen Blickwinkel: Wenn du einen mordwilligen Menschen getrennt von der Mordhandlung allein wegen seines Verlangens verurteilst, dann magst du auch denjenigen als getauft ansehen, welcher die Taufe begehrte, ohne sie empfangen zu haben. Aber wenn du das eine nicht tun kannst, wie kannst du das andere tun? Das ist mir unverständlich. Oder, wenn du so willst, drücken wir es auf diese Weise aus: Wenn das Verlangen deiner Meinung nach die gleiche Kraft hat wie die wahre Taufe, dann urteile in derselben Weise über den Ruhm, und du magst dich zufriedengeben mit dem Verlangen nach ihm, als wäre das Verlangen der Ruhm selbst. Und was schadet es dir, den wirklichen Ruhm nicht zu haben, solange du die Begierde nach ihm hast?“
Hl. Johannes Chrysostomos, III. Homilie über die Briefe des hl. Paulus (Phil)
„Beklage die Ungläubigen, beklage Diejenigen, die von den Ungläubigen nicht verschieden sind, die ohne Taufe, ohne das Siegel abgeschieden sind; diese verdienen wahrhaft Tränen und Wehklagen: sie sind außerhalb des königlichen Palastes unter den Sträflingen, unter den Verdammten. Denn es heißt: Wahrlich! Ich sage euch: Wer nicht aus Wasser und dem h. Geiste geboren wird, kann nicht in das Himmelreich eingehen.“
Zwei Jahrzehnte nach dem hl. Augustinus vernichtet Leo der Große die Vorstellung der Blut- und Begierdetaufe auf dogmatischem Wege, indem er im dogmatischen Brief Tomus ad Flavium, welcher Eingang in das Konzil von Chalkedon fand, unfehlbar erklärt:
„‘Denn drei sind es, die Zeugnis geben, Geist, Wasser und Blut, und die drei sind eins‘ [Joh. 5,4-8], nämlich der Geist der Heiligung, das Blut der Erlösung und das Wasser der Taufe. Diese drei sind eins, bleiben untrennbar, und nichts von ihnen kann aus ihrer Verbindung losgelöst werden.“
Die Theorie der Begierdetaufe tut genau das, was laut dem Konzil unmöglich ist: sie trennt das Wasser der Taufe vom Geist der Heiligung (Rechtfertigung) und vom Blut der Erlösung.
Popularität erfuhr diese Theorie im Spätmittelalter und hielt sich bis weit in die Neuzeit, als sich die Idee von Rettungsmöglichkeiten für Ungläubige allmählich verbreitete und mit dem Aufkeimen des Modernismus in der 2. Hälfte des 19. Jh. durchsetzte, wodurch der klassischen Irrlehre eine weit schlimmere folgte. Für Positionen, wie sie Karl Rahner oder auch Erzbischof Lefebvre vertrat, wäre man von Vertretern nur des eigentlichen Begierdetaufekonzepts als Ketzer eingestuft worden.
Der hl. Bernhard und der hl. Thomas als bedeutende Vertreter der Begierdetaufe beriefen sich auf den hl. Ambrosius und auf den hl. Augustinus.
Hl. Bernhard von Clairvaux, Tractatus de baptismo 77 II 7:
„Er (Augustinus) sagt: Von dem, was jenem ungetauften Räuber gesagt wurde: HEUTE NOCH WIRST DU MIT MIR IM PARADIES SEIN (Lk 23,43) leitet der Heilige Cyprian den gewichtigen Beweis ab, dass das Leiden bisweilen die Taufe ersetzen kann. Und er fügt hinzu: Wenn ich dies immer wieder bedenke, finde ich, dass nicht nur das Leiden im Namen Christi die fehlende Taufe ersetzen kann, sondern auch der Glaube und die Bekehrung des Herzens, wenn es etwa wegen der knappen Zeit nicht möglich ist, bei der Feier des Taufmysteriums Zuflucht zu nehmen … Freilich weiß ich sehr wohl, dass er selbst relativiert, was er bezüglich des Räubers als Zeugnis angenommen hatte, und jenem Satz eine umso geringe Eignung zum Beweis einräumt, weil es ganz und gar nicht sicher ist, ob er nicht etwa doch getauft war. Im übrigen aber besteht er mutig aus seiner Aussage und bekräftigt sie auf vielfache Weise. Wenn ich nicht irre, zog er sie an keiner Stelle zurück.“
Bernhard glaubt an die Begierdetaufe, weil er Ambrosius und Augustinus als große Lehrer verehrt. Er greift sogar den „Schächer-Beweis“ auf, obwohl er weiß, dass Augustinus ebendiesen verwarf. Ihm genügt des Weiteren, dass Augustinus seine Theorie wohl „an keiner Stelle zurückzog“.
Bernhard bekennt im nächsten Kapitel (8):
„Von diesen zwei Säulen – ich spreche von Augustinus und Ambrosius – lasse ich mich nur schwer wegreißen, glaube mir. Mit ihnen, sage ich, bekenne ich mich entweder zum Irrtum oder zum Wissen, denn ich glaube auch selbst, dass der Mensch allein durch den Glauben gerettet werden kann, mit dem Verlangen, das Sakrament zu empfangen, auch wenn der Tod der Erfüllung seines frommen Verlangens zuvorkommt oder irgendeine andere unüberwindliche Gewalt ihm begegnet.“
Er irrte sich. Das können wir anhand des Heilsdogmas eindeutig feststellen. Im Übrigen ist es niemals richtig, sich auf diese Weise zum Irrtum zu bekennen, und wenn er auch von großen und heiligen Männern stammt.
Im selben Kapitel schreibt Bernhard:
„Auch wenn eingeräumt wird, dass das Martyrium die Taufe ersetzen könne, so hat deswegen gewiss nicht die Strafe diese Auswirkung, sondern der Glaube selbst. Denn was ist das Martyrium ohne ihn anderes als Strafe? Was also dem Martyrium erst die Möglichkeit verleiht, dass es ohne den geringsten Zweifel an Stelle der Taufe treten kann, das soll selbst für sich so schwach und kraftlos sein, dass es allein nicht erhalten kann, was es einem anderen zu geben vermag?“
Und so spinnt sich der Irrtum fort.
Man muss sich bewusst machen, dass das Dogma der Kirche stets über der Lehre selbst noch so großer Kirchenlehrer (und erst recht über den „Auskünften“ von Seherinnen, Dichtern oder ungesicherten, z.T. äußerst fragwürdigen Hagiographien) steht.
Benedikt XIV., Apostolica Constitutio:
„Das Urteil der Kirche ist selbst dem eines für seine Heiligkeit und Lehre berühmten Kirchenlehrers vorzuziehen.“
Es ist vor allem der Größe des hl. Thomas zu „verdanken“, dass die Lehre von der Begierdetaufe einen hohen Zuspruch erhielt.
Diese eigentliche Lehre von der Begierdetaufe kennt keine Möglichkeit der Heilserlangung ohne den katholischen Glauben bzw. den Glauben an die Richtigkeit des katholischen Glaubens (Katechumenen), der im Kern aus der Dreifaltigkeit und Inkarnation Gottes besteht (s.u.).
Laut Thomas war es sogar in vorchristlicher Zeit erforderlich, an die Inkarnation und Trinität Gottes zu glauben:
Summa Theologica, II/II, Q. 2., Art. 7. Ist bei allen der ausdrückliche Glaube an das Geheimnis der Fleischwerdung Christi heilsnötig?, Zusammenfassung von Joseph Bernhart, 2. A. 1954:
„Da von Ewigkeit her die geheimnisvolle Rüste der Fleischwerdung dahin ging, daß die Menschen durch sie das Heil erlangten, so gehörte sich für alle Zeit ein irgendwie ausdrücklicher Glaube an dieses Geheimnis (von Christi Menschwerdung).“
In einer Fußnote schreibt Bernhart: „In der Frage dieses Artikels gehen die Ansichten der Theologen auseinander. Manche halten den ausdrücklichen Glauben an die Geheimnisse der Dreifaltigkeit und der Menschwerdung nicht für heilsnotwendig; nach ihnen genügt laut Hebr. 11, 6 als Grundlage für die weiteren Dispositionsakte der formelle Akt des Glaubens, daß Gott ist und daß er Vergelter ist.“
Dies war zur Zeit der ersten Auflage in den Dreißigerjahren mehr der Fall als zur Zeit der zweiten Auflage. Doch schon in den Dreißigerjahren gab es nur wenige, die nicht von religiöser Indifferenz ergriffen waren. Deshalb hat schon damals kaum jemand an das eigentliche Konzept der Begierdetaufe geglaubt. Man glaubte vielmehr, dass der Glaube an Christus nicht einmal nötig zum Heile sei, vgl. auch das Zitat des V2-„Jesuiten“ M. Massa weiter unten. Heute gibt es so gut wie niemanden mehr, der nicht das modernistische Konzept oder eine nochmalige Radikalisierung dessen (z.B. die Leugnung der Notwendigkeit der Taufe für sterbende Säuglinge) vertritt. Man weitet es auf alle Menschen unabhängig von ihrem Glaubensbekenntnis aus. Erschreckend ist, dass viele „traditionelle Katholiken“, selbst Geistliche, nicht einmal wissen, dass das, woran sie glauben, völlig verschieden von der klassischen Lehre der Begierdetaufe ist. Trauriger noch: selbst nach dem Ersten Vatikanum, seit wir viel genauer bindende von nichtbindenden Aussagen unterscheiden können, wird immerzu das Heilsdogma unter Berufung auf fehlbare Äußerungen geleugnet.
Art. 8. Ist bei allen der ausdrückliche Glaube an die Dreifaltigkeit
heilsnötig?:
„Ich antworte: … Und deswegen werden auch nach der Zeit der öffentlichen Gnadenverbreitung alle zum ausdrücklichen Glauben an das Geheimnis der Dreieinigkeit gehalten. …
Zu 1: Ausdrücklicher Glaube an diese beiden Dinge (Fleischwerdung & Trinität) war zu allen Zeiten und für alle Menschen nötig: aber er war nicht zu allen Zeiten und für alle Menschen hinreichend.“
Thomas lehrt die Notwendigkeit der Kenntnis der Hauptgeheimnisse Trinität und Inkarnation. Dies deckt sich mit dem Athanasischen Glaubensbekenntnis und dem folgenden Lehrsatz der Kirche:
Konzil von Florenz, 8. Sitzung, Athanasische Glaubensregeln:
„Wer auch immer gerettet sein will, muß vor allem den katholischen Glauben festhalten. Wer ihn nicht ganz und unverletzt bewahrt, wird ohne Zweifel auf ewig verloren sein. Der katholische Glaube besteht darin, daß wir den einen Gott in der Dreiheit und die Dreiheit in der Einheit verehren … Zum ewigen Heil ist es aber auch notwendig, die Inkarnation unseres Herrn Jesus Christus treu zu glauben.“
Die Trinität Gottes und Seine Fleischwerdung sind glaubenskonstitutiv. Ohne den Glauben an sie wird man definitiv auf ewig verloren sein.
VI. 2. „Unüberwindliche Unkenntnis“
Niemand, der nichts vom Evangelium weiß, ist erleuchtet. Alle ungetauften Menschen sind Kinder der Finsternis und des Zorns. Wie bereits erwähnt ist die Kenntnis der beiden Hauptgeheimnisse des Glaubens nach der eigentlichen Theorie der Begierdetaufe übereinstimmend mit Dogma und Evangelium genauso notwendig für jeden wie der eindringliche Wunsch, in den Schoß der Kirche eingegliedert zu werden. Ein in „unüberwindlicher Unkenntnis der wahren Religion“ lebender Mensch, der in vollkommener Liebe und Reue den Naturgeboten folgt, werde entweder das Glück erfahren, einem Lehrer zu begegnen oder durch innere Erleuchtung zum Licht, d.h. zum Evangelium (und nicht zu irgendeinem undefinierten Geisteszustand) gelangen und Rettung finden. Auch weitet die Begierdetaufelehre die unüberwindliche Unkenntnis nicht auf Häretiker, Juden und sonstige ausdrückliche Kirchenfeinde aus.
Manche Theologen hielten in Sachen des Glaubens die bloße unüberwindliche Unkenntnis, d.h. die Unwissenheit, welcher man aufgrund fehlender Gegebenheiten nicht durch das Studium begegnen kann, für strafwürdig. Nicht so Thomas, der feststellt, dass unüberwindliche Unkenntnis an sich keine Sünde ist, sondern vielmehr Strafe. Im Ergebnis gehen beide Ansichten dahin, dass alle, die in Unkenntnis des Evangeliums sterben, verloren sind. Nach Ansicht des hl. Thomas werden sie aber für ihre Unkenntnis nicht zusätzlich zu ihren anderen Sünden (z.B. Götzendienst) bestraft, obgleich auch nach ihm keine völlig unvermeidliche Unkenntnis in Glaubenssachen existiert.
Erstes Buch, Zweiter Teil, 76. Untersuchung, Art. 2. Ist das Nichtwissen Sünde? (Bernhart).
„Nichtwissen, dem man mit Lernen nicht Herr zu werden vermag (und das deswegen unüberwindlich zu heißen pflegt), ist gar nicht Sünde, sondern bloßerweise das überwindliche Nichtwissen, falls es auf das geht, was einer zu wissen gehalten ist: nicht auf das, was man zu wissen nicht gehalten ist.“
Halten wir fest: Gott rechnet lt. Thomas Aquinas niemandem seine unüberwindliche Unkenntnis als Sünde an. Diese Ansicht wird u.a. von Francisco de Vitoria geteilt, nicht aber beispielsweise von Wilhelm von Auxerre. Francisco de Vitoria behandelt in De Indis die Frage, ob die indianische Urbevölkerung Schuld aufgrund der Sünde des Unglaubens trägt, weil sie nicht an Christus glaubte, bevor sie etwas über das Christentum hörte. Seine Antwort lautet, dass die Barbaren keine Sünde begangen haben, indem sie nicht an Christus glaubten. Jedoch sei solche Unkenntnis der göttlichen Dinge eine Folge der Sünde unserer Stammeltern. Und all diese Menschen werden verdammt für andere Sünden wie Götzendienst, nicht jedoch für die Sünde des Unglaubens.
Folgende Ausführungen sind sehr aufschlussreich.
Francisco de Vitoria, De Indis II Nr. 7-9:
„Es scheint, als
ob jener Rechtstitel gesetzmäßig sei, um jene Länder der Barbaren zu erobern und
zwar erstens, weil die Barbaren verpflichtet sind, den Glauben an Christum
anzunehmen, denn „wer glaubt und sich taufen läßt, der wird selig werden;
wer aber nicht glaubt, der wird verdammt werden“. Denn man wird nur wegen
einer Todsünde verdammt, und: „Denn es ist kein anderer Name unter dem Himmel
den Menschen gegeben, durch den wir selig werden sollen“. …
Nr. 8: Ehe die Barbaren irgend etwas über den christlichen Glauben gehört
hatten, begingen sie dadurch noch keine Sünde des Unglaubens, daß
sie nicht an Christus glaubten. Diese These stimmt wörtlich überein mit der
vom Heiligen Thomas, der sagt: „Bei denen, die niemals von Christus haben
sprechen hören, hat der Unglaube nicht den Charakter einer Sünde, sondern einer
Strafe; denn eine solche Unwissenheit göttlicher Dinge ist nur eine Folge
des Sündenfalls unserer Stammeltern“. „Die aber“, so fährt er fort, „die
ungläubig sind, werden wegen anderer Sünden verdammt, nicht dagegen wegen
der Sünde des Unglaubens. Deshalb sagte der Herr: “Wenn ich nicht
gekommen wäre und nicht zu ihnen gesprochen hätte, so hätten sie keine Sünde.“
Der heilige Augustinus sagt bei Auslegung dieser Stelle, daß hier von jener
Sünde gesprochen wird, welche darin bestehe, daß sie nicht an Christus glaubten.
Dasselbe meint wohl der heilige Thomas.“
Und nun folgen die Auseinandersetzungen mit jenen Ansichten, denen zufolge auch die Unkenntnis selbst bereits strafwürdig sei. Die diese Frage verneinenden oder befürwortenden Ansichten unterscheiden sich nur im Strafmaß. Sie gehen nicht dahin zu behaupten, in Unkenntnis des Glaubens Sterbende könnten gerettet werden. Vielmehr könnten jene Heiden zum ewigen Leben gelangen, wenn sie gutwillig alles in ihren Kräften Stehende tun, nämlich durch Gottes Wirken, der die Dinge so fügt, dass jene Heiden entweder übernatürlich erleuchtet oder von Christen belehrt werden.
„Diese These steht im Widerspruch zu der Ansicht vieler Gelehrten und besonders zu der von Wilhelm von Auxerre.
Letzterer führt nämlich aus, niemand könne weder über Christum noch über irgendwelche Glaubensartikel eine unüberwindliche Unkenntnis haben, denn wenn er das tue, was in seinen Kräften stehe, so werde ihn der Herr durch innere oder äußere Belehrung erleuchten, so daß es immer eine Todsünde sei, etwas zu glauben, was im Widerspruch zu den Glaubensartikeln stehe. Als Beispiel führt er eine alte Frau an, die ihr Bischof etwas lehrte, was gegen die Glaubensartikel verstößt. Er sagt allgemein, daß die Unkenntnis des göttlichen Rechts niemand entschuldige.
Der gleichen Ansicht war Wilhelm von Anvergne, der auf die gleiche Weise argumentierte. Entweder man tut sein Möglichstes, so wird man erleuchtet, oder man tut es nicht und man wird nicht entschuldigt.
Gerson scheint der gleichen Meinung zu sein. Er stellt fest: ‚Übereinstimmend ist die Ansicht der Doktoren, weil es in Fragen des göttlichen Rechts keine unüberwindliche Unkenntnis gibt; denn wer alles tut, was in seinen Kräften steht, dem hilft Gott immer, bereit, seinen Geist soweit zu erleuchten, als es zu seinem Heile und zur Verhinderung des Irrtums notwendig ist.‘
Hugo führt ebenfalls aus: ‚Niemand wird durch Unwissenheit von der Verpflichtung, die Taufe zu empfangen, befreit, weil, wenn seine Schuld nicht entgegenstände, er hören und wissen könnte, wie das Beispiel des Cornelius beweist‘.
Adrianus schränkt diese Ansicht und Meinung ein, indem er sagt: ‚Für die auf göttlichem Recht beruhenden Dinge muß man zweierlei unterscheiden. Es gibt erstens Dinge, deren Kenntnis Gott nicht von allen allgemein verlangt. Das sind die äußersten Feinheiten des göttlichen Rechts und die Auslegungsschwierigkeiten hierüber, die über die Heilige Schrift und ihre Lehren entstehen; hierüber kann man eine unüberwindliche Unkenntnis sehr wohl haben, auch wenn man alles in seinen Kräften Stehende getan hat. Zweitens gibt es Dinge, deren Kenntnis Gott von allen allgemein verlangt; das sind die Glaubensartikel und die allgemeinen Vorschriften des Gesetzes. Was die Doktoren sagen, ist richtig, nämlich daß man sich ihretwegen nicht mit Unwissenheit entschuldigen kann. Wenn wir tun, was in unseren Kräften steht, werden wir von Gott durch innere oder äußere Belehrung erleuchtet werden.‘
Nichtsdestoweniger scheint aber die aufgestellte These ausdrücklich von dem heiligen Thomas vertreten zu werden. Er legt folgendes dar: Leute, die nie etwas von diesen Dingen gehört haben, befänden sich in einer unüberwindlichen Unkenntnis, mögen sie sonst auch noch so sehr Sünder sein. Daher sei eine solche Unkenntnis keine Sünde. …
Nr. 9. Ich sage daher: Damit einem Unwissenheit zur Last gelegt werden kann und es als eine vermeidbare Sünde gilt, ist eine Nachlässigkeit über jene Dinge erforderlich, z.B. daß man nicht gehört hat oder das Gehörte nicht hat glauben wollen; … Jene Gelehrten aber irren in diesem Punkte bei der Annahme, daß, wenn wir eine unüberwindliche Unwissenheit bezüglich der Taufe oder des christlichen Glaubens unterstellen, man daraus folgern könne, jemand werde ohne Taufe und Glauben an Christum das Heil erlangen. Dies ist jedoch nicht die Folge. Die Barbaren, zu denen die Botschaft des christlichen Glaubens oder der christlichen Religion nicht gelangt, werden wegen ihrer Todsünden oder wegen ihres Götzendienstes, nicht aber wegen der Sünde des Unglaubens verdammt, wie der heilige Thomas sagt. Wenn sie alles aus sich heraus tun, um gemäß dem Naturrecht gut zu leben, so wird Gott für sie sorgen und sie um des Namens Christi willen erleuchten; es folgt jedoch nicht daraus, daß er selbst im Falle ihrer schlechten Lebensführung ihnen ihre Unwissenheit oder ihren Unglauben bezüglich der Taufe und des christlichen Glaubens als Sünde anrechnen wird.“
Alle, die in Unkenntnis des Evangeliums sterben, und somit in Finsternis, sind
verloren. Wenn Gott jemanden nicht zum Licht des Evangeliums führt, so ist dies
deshalb so, weil Er weiß, dass jene es aufgrund ihres schlechten Herzen ohnehin
nicht angenommen hätten. So lehrt es Francisco de Vitoria, so lehrt es Thomas
von Aquin, so lehrt es Augustinus (z.B. in De praedestinatione sanctorum) und so
lehrt es auch der hl. Apostel Paulus.
Hl. Paulus, 2. Kor 4,3-4:
„Wenn indes wirklich unser Evangelium verhüllt ist, so ist es nur bei denen verhüllt, die verlorengehen, bei den Ungläubigen, deren Sinn der Gott dieser Welt (Luzifer) verblendet hat, damit ihnen nicht erstrahle der Lichtglanz des Evangeliums von der Herrlichkeit Christi, welcher das Ebenbild Gottes ist.“
Thomas lehrt, dass jene, welche den Glauben zwar schuldlos nicht kennen,
aufgrund ihrer Gewissensreinheit und Befolgung der Naturgesetze aber zu
ebendiesem gebracht werden. Wirklich unüberwindliche, d.h. dauerhafte Unkenntnis
des katholischen Glaubens existiert insofern nicht, denn wer guten Willens tut,
was in seinen Kräften steht, wird durch Gott aus diesem Zustand entrissen, die
Unkenntnis dadurch überwunden und die allen Menschen befohlene Taufe gewährt.
Damit bewahrheitet sich aber zugleich das Konzil, Sitzung 6, Kap. 11 über die Rechtfertigung:
„‚Denn Gott befiehlt nichts Unmögliches, sondern wenn er befiehlt, dann mahnt er, zu tun, was man kann, und zu erbitten, was man nicht kann‘…“
Hl. Thomas, Scriptum super Sententiis, lib. 2 d. 28 q. 1 a. 4 ad
4:
„Wenn jemand, der inmitten barbarischer Völker hineingeboren wurde, das tut, was er kann, wird Gott selbst ihm offenbaren, was nötig ist für das Heil, entweder durch Erleuchtung oder durch die Sendung eines Lehrers.“
lib. 3 d. 25 q. 2 a. 2 qc. 2 co.:
„Wenn er niemanden hat, um ihn zu unterweisen, wird Gott es ihm offenbaren, es sei denn, dass er aus eigener Schuld ausharrt.“
Dazu der hl. Alfons von Liguori, Triumph der heiligen Kirche über alle Irrlehren, VI, 11:
„Den Semipelagianern muß man aber antworten, daß jene Ungläubigen, die, nachdem sie zum Gebrauche der Vernunft gekommen, sich nicht zum Glauben bekehren, unentschuldbar seien; denn wenn sie auch nicht die nächste genügende Gnade empfangen, so sind sie doch wenigstens nicht der entfernteren und mittelbaren Gnade beraubt, sich zum Glauben zu bekehren. Worin besteht aber diese entfernte Gnade? Der heil. Thomas lehrt uns, in Bezug auf dieselbe, daß dem Ungläubigen, wenn er zum Gebrauche der Vernunft gelangt ist, wenigstens die entfernt genügende Gnade von Gott erteilt werde, um selig zu werden; diese Gnade bestehe aber in einer gewissen Belehrung des Geistes und in einer Bewegung des Willens, das Naturgesetz zu beobachten, worauf, wenn der Ungläubige mit dieser Bewegung mitwirkt und die Forderungen des Naturgesetzes durch Enthaltung von schweren Sünden erfüllt, er später ganz gewiß um der Verdienste Jesu Christi willen, die unmittelbar genügende Gnade zur Erlangung des Glaubens und der Seligkeit empfangen werde: Wenn jemand im Wald oder gar inmitten von Raubtieren durch die Führung seiner natürlichen Vernunft nach dem Guten strebend und das Schlechte fliehend aufwächst, so ist unzweifelhaft zu glauben, dass Gott ihm entweder durch innere Eingebung die Dinge, die zu Glauben notwendig sind, offenbart; oder dass er ihm jemanden zum Predigen des Glaubens sendet, wie er Petrus zu Kornelius sandte. (S. Thom. Quaest. 14. de Verit. Art. 11. ad 1.)“
Für Modernisten erfordert dies freilich zu viel Glauben, um es für wahr zu halten. So schreibt Schmaus in besagter Dogmatik, § 177a IV. 3.:
„Thomas selbst hält für die nach Christus lebenden Menschen den ausdrücklichen Glauben an die Trinität und an die Menschwerdung des Gottessohnes für die unerläßliche Voraussetzung des Heiles. Er beharrt auf dieser Forderung so sehr, daß er gelegentlich behauptet, ein Mensch, der noch nie etwas von Christus gehört habe, würde durch besondere göttliche Vorsehung von der Lehre der Kirche Kenntnis erhalten. Diese strenge Lehre wird heute nur noch von wenigen Theologen vertreten, zum Beispiel Anselm Stolz OSB.“
Ja, diese strenge, d.h. an Christi Wort und Dogma ausgerichtete Lehre wurde in den Jahrzehnten vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil von kaum jemanden noch vertreten. Schon damals waren die meisten „Katholiken“ Häretiker und Apostaten, und deshalb waren die häretischen Dokumente des Apostatenkonzils Vatikanum II logische Konsequenz aus jenen häretischen Haltungen.
Heute ist es zwar kaum jemandem möglich, solch wunderbare Dinge zu glauben. Aber
die Geschichte bestätigt den hl. Thomas in diesem Punkt, wie wir z.B. an Cajus
von Korea sehen.
Cajus lebte inmitten der Heiden und wusste nichts vom wahren Glauben, aber gutherzig strebte er nach der Wahrheit und wollte das Seelenheil erlangen. Er trat in ein buddhistisches Kloster der Bonzensekte ein. Eines Nachts, als Cajus im Bette lag, schien ihm das ganze Kloster zu brennen (symbolisch für das Feuer der Hölle, in das die falsche Religion führt), worauf ihm ein Kind von unsagbarer Schönheit erschien und ihm ankündigte, dass er bald finden würde, wonach er strebte. Bald darauf begegnete er einem Christen, der ihn die Glaubenswahrheiten lehrte. Später sah er auf einem Jesusbild der Missionare das Kind, welches ihm einst erschien. Er selbst wurde missionarisch tätig und starb den Märtyrertod.
Claude-Charles Dallet findet dazu passende Worte in seinem zweibändigen Werk über die Geschichte der Kirche in Korea, Histoire de l’église de Corée, 1874, Bd. 1, S. 6:
„Seine (Cajus’) Geschichte beweist in umwerfender Weise, dass Gott vielmehr ein Wunder vollbringt, als einen Ungläubigen, der dem Licht seines Gewissens folgt und aufrechten und gutmütigen Herzens die Wahrheit sucht, aufzugeben.“
Cajus wurde von 1867 von Pius IX. seliggesprochen.
Ähnliches ist uns vom einem Indianer mit Taufnamen Adam überliefert. Der
Priester Pero Roiz verfasste im frühen 17. Jahrhundert eine Vita vom Missionar
Josef Anchieta. Darin berichtet er von einem wunderbaren Ereignis, welches
zeigt, wie Gott in außerordentlicher Weise die Rettung Seiner Erwählten bewirkt.
Als Pater Anchieta ohne erkennbaren Grund, „sondern wie von jemand anderem
geleitet“ seinen Weg entlang der Küste verließ und in einen Wald ging, fand er
dort einen Indianer an einem Baum sitzen. Dieser rief ihm zu: „Kommen Sie
schnell, Pater, denn ich habe lange hier auf Sie gewartet.“ Anchieta fragte ihn
nach seinem Namen und Dorf. Der Indianer kam aus einem fremden Gebiet und „wurde
hierher durch eine Hand geführt, die mehr als nur menschlich war.“ Der Priester
fragte, was er von ihm wollte, zumal der Indianer sagte, auf ihn gewartet zu
haben. Der Indianer gab zur Antwort, dass er von dem „guten Leben“ hören wollte,
womit das Leben der Erretteten nach dem Tode gemeint war. Pater Anchieta
befragte den Indianer nach seiner Lebensführung, wodurch er erfuhr, dass der
Indianer niemals mehrere Frauen hatte, nur zur Selbstverteidigung zu Gewalt
griff und andere Dinge. Gemäß des Priesters Urteil lebte der Eingeborene nach
dem Naturrecht und besaß für seine Verhältnisse ungewöhnliche Kenntnisse von
Gott. Nachdem Pater Anchieta ihm die grundlegenden Glaubenswahrheiten erklärte,
sprach der Indianer, dass er sie annehme und sie bereits in seinem Herzen
kannte, aber ohne sie bisher aussprechen gekonnt zu haben. Pater Anchieta taufte
ihn mit Regenwasser, welches er den Blättern eines Gebüsches entnahm, auf den
Namen Adam. Der Indianer faltete voll Freude die Hände zusammen und blickte gen
Himmel. Dabei dankte er Gott vielmals und auch dem Priester für seine Güte.
Daraufhin verstarb Adam „gleich einem, der nichts anderes als diese glückliche
Stunde herbeisehnte und nun nichts mehr in diesem Leben zu tun hatte“. Der
Indianer lebte also in natürlicher Hinsicht ein „gutes Leben“. Doch zur ewigen
Seligkeit bedurfte auch er der Eingliederung in den mystischen Leib des Herrn
durch die Taufe und den Glauben.
Notabene hätten wir uns dem unfehlbaren Dogma auch dann zu unterwerfen, wenn Gott niemanden durch Seine wunderbare Fügung zum Glauben und zur Taufe führen würde. Dass Er es tut, zeugt von Seiner unermesslichen Barmherzigkeit. Er tut dies wohlgemerkt ohne Seinem Dogma zu widersprechen – anders als die Propagandisten von Heilsmöglichkeiten für Anhänger falscher Religionen in „unüberwindlicher Unkenntnis“. In jedem Falle bleibt es wahr, dass es für einen Nichtchristen, d.h. einen Nichtkatholiken, völlig unmöglich ist, das Heil zu erlangen, gleichgültig, ob es sich um einen blasphemischen Juden oder aber einen fernen Heiden handelt, der nie von Christus gehört hat.
Radikalhäretiker Rahner ist ehrlich genug, in seinem Aufsatz „Was ist Häresie?“, 1961 zuzugeben:
„Noch ein Franz Xaver hat den Japanern, die er bekehren wollte, gesagt, daß selbstverständlich alle ihre Vorfahren zur Hölle verdammt sind. Und auch ein Augustinus hätte nach seiner Theologie so antworten müssen und diese Haltung gehörte doch bis fast auf unsere Tage zum Grundpathos der christlichen Missionsarbeit unter den Heiden.“
Ganz anders dagegen Bischof Fellay am 18. Februar 2006 auf einer Konferenz in
Denver:
„Wir wissen, dass es zwei andere Taufen gibt, die der Begierde und die des Blutes. … Und die Kirche hat immer gelehrt, dass es Menschen gibt, die im Himmel sein werden, … welche gerettet worden sind ohne die katholische Kirche zu kennen. Wir wissen das. … Es ist vollkommen wahr, dass jene durch die Katholische Kirche gerettet werden …“
Von falschen „traditionellen Katholiken“ geht eine weitaus größere Gefahr für den Glauben aus als von offenkundigen Häretikern. Denn wer nicht selbst völlig dem Unglauben verfallen ist, wird schnell den der Modernisten wie Rahner erkennen, aber die Rechtgläubigkeit bei als „konservativ“ geltenden „Traditionalisten“ wie Fellay erblicken. Wenn nun solche „Traditionalisten“ selbst nicht frei von Häresie sind, schreiben sie ihre Häresie der Kirche zu anstatt – wie Rahner im obigen Beispiel – darzulegen, wie sich die Sache wirklich verhält. Und schon wird der Interessierte zum Werkzeug des Teufels, welches seinerseits antichristliche Lehren verbreitet.
Für den heiligen Franz Xaver war das Heilsdogma kein bloßes Lippenbekenntnis,
das man abgibt und anschließend leugnet. Er wusste, dass man als Glied der
Kirche sterben muss, um selig werden zu können. Ihm war klar, dass ein jeder,
der ohne Christus zu kennen dahinscheidet, verloren ist. Aus diesem Grund konnte
er ohne jeden Zweifel zu hegen sagen, dass die heidnischen Vorfahren aller
Inder, Japaner und sonstiger Heidenvölker in der Hölle sind.
Der unverfälschte Absolutheitsanspruch der Kirche ist es, der gemäß der
Überlieferung die Missionare zum Friesenkönig Radbod genauso sprechen ließ: „All
deine Ahnen sind in der Hölle, weil sie Heiden waren.“, nachdem Radbod sie
fragte, was aus ihnen geworden sei. Oder Roberto de Nobili zu den Indern, dass
nicht ein einziger von den Nichtkatholiken in Indien gerettet werde. Oder die
spanischen Franziskaner und Dominikaner zu den Chinesen, dass sämtliche der
bisherigen chinesischen Kaiser in der Hölle brennen.
Ohne wahren Glauben an diesen Anspruch kann es tatsächlich keine echte
Missionstätigkeit geben. Deswegen ist mit seiner liberalisierenden Entstellung
die Mission zusammengebrochen. Der ungläubige V2-„Jesuit“ Michael Sievernich
bemerkt in Entdeckung der Anderen, S.419:
„Da nach der bis weit in die Neuzeit verbreiteten heilspessimistischen Auffassung Nichtgetaufte das Heil nicht erlangen konnten, mussten alle Nicht-Christen in der Hölle enden. Neben anderen Faktoren war diese Überzeugung ein entscheidender Grund für die ungeheure Dynamik der Mission in der frühen Neuzeit.“
Aus dem Glauben an diesen absoluten Anspruch heraus konnte der hl. Alfons von
Liguori in Vorbereitung auf den Tod schreiben:
„Wie dankbar sollten wir Jesus Christus für das Geschenk des Glaubens sein! Was wäre aus uns geworden, wenn wir in Asien, Afrika, Amerika oder in inmitten von Häretikern und Schismatikern geboren worden wären? Wer nicht glaubt, ist verloren. … O Heiland, was wäre aus uns geworden, wenn Du uns nicht erleuchtet hättest? Wir wären wie unsere Väter aus alter Zeit gewesen, welche Tiere anbeteten und Blöcke aus Stein und Holz: und somit wären wir alle verloren gegangen.“
Und gleichfalls aus ebendiesem Grund erklärte Leo XIII. in Quarto abeunte
saeculo über die Entdeckung der Völker Amerikas:
„Hunderttausende Sterblicher wurden aus dem Zustand der Blindheit auf die gemeine Höhe der Menschheit gehoben, aus der Barbarei gerufen zur Güte und Menschlichkeit, und das Großartigste: durch die Erfassung jener Dinge, derer Urheber Jesus Christus ist, sind sie von der Zerstörung zum ewigen Leben gerufen worden.“
Mit der katholischen Religion wurden die barbarischen Völkerschaften Amerikas zum ewigen Leben gerufen. Zuvor war ihre Bestimmung die Zerstörung, d.h. der ewige Tod in der Hölle.
Einem Katholiken ist es einleuchtend, dass alle Götzendiener dem Höllenfeuer anheimfallen und unmöglich zur Anschauung Gottes gelangen, zumal dies äußerst eindeutige Kirchenlehre ist. Der indifferente Häretiker hingegen sagt: „Wir können nicht wissen, ob sie verloren sind. Gott kann auch außerhalb seiner Kirche Menschen retten, er ist ja allmächtig.“ Die Wahrheit ist: Er kann sie retten, und eher vollbringt Er ein Wunder als sie schuldlos verloren gehen zu lassen. Aber: Im Gegensatz zu den Modernisten kann Er nicht lügen, und deshalb lässt Er niemanden, der nicht wahrhaft in Seiner Kirche ist, in den Himmel gelangen.
VII. „Heil außerhalb der Kirche“
Im 19. Jahrhundert begann der Glaube an Heilsmöglichkeiten für Anhänger falscher Religionen zu grassieren. Man hielt nicht mehr die Verankerung des Menschen in der katholischen Religion für unabdingbar, sondern stellte auf eine sittlich gute Lebensführung ab. Es wurden unterschiedliche Versuche unternommen, das Heilsdogma aus der Welt zu schaffen. Das Konzept der Begierdetaufe wurde zu dem einer Pseudobegierdetaufe, bei der es nicht mehr auf den ernsten Willen des Katechumenen nach der Taufe und dem christlichen Leben ankommt, sondern die nun auch auf Heiden und sogar auf ausdrückliche Christusfeinde wie Juden und Mohammedaner anwendbar sein soll, auch wenn diese die Taufe verabscheuen. Unüberwindliche Unkenntnis liegt nun nicht nur bei fernen Heiden vor, die angesichts ihrer Abgeschiedenheit keinerlei Möglichkeit haben, den Glauben zu studieren, sondern auch bei religionsbekämpfenden Atheisten oder antichristlichen Juden und Mohammedanern. Man versuchte zudem, die Mitglieder falscher Religionen zu Gliedern des mystischen Leibes Christi zu erklären.
Dass es nicht bloß darauf ankommt, ein sittlich gutes Leben zu führen, sondern vor allem auch darauf, ein Glied des Leibes Christi zu sein, lehrt Gregor XVI. in aller Schärfe in Mirari vos, welche in DH (99) an wichtigen Stellen gekürzt ist.
Gregor XVI., Mirari vos:
„Gehen wir zu einer weiteren schwerwiegenden Ursache von Übeln, unter denen die Kirche zu Unserem Leidwesen gegenwärtig so schwer leidet – der Gleichgültigkeit in Glaubenssachen, auch Indifferentismus genannt. Das ist jene verkehrte Meinung, die sich durch die Bosheit ruchloser Menschen überall verbreitet. Danach ist es möglich, das ewige Seelenheil durch jedes beliebige Glaubensbekenntnis zu erlangen, wenn die Sitten nach den Regeln des anständigen und ehrbaren Lebens ausgerichtet sind. Ihr werdet jedoch in dieser eindeutigen und einleuchtenden Angelegenheit ohne große Mühe den großen verderblichen Irrtum von den Völkern abwehren, die Eurer Sorge anvertraut sind. Der Apostel Paulus lehrt uns, daß es nur einen Gott, einen Glauben und eine Taufe gibt. Mögen alle in Furcht geraten, die behaupten, das Bekenntnis jedes beliebigen Glaubens würde den Zugang zum Hafen der Seligkeit öffnen. … Ohne Zweifel werden sie für immer verloren gehen, wenn sie nicht den katholischen Glauben haben und diesen unversehrt und unverletzt bewahren.“
Der Indifferentismus ist nicht ausgetilgt worden, sondern stieg ins Unermessliche.
VII. 1. Der Missbrauch der Worte Pius’ IX.
Eine herausragende Rolle für den Glaubensabfall spielt Papst Pius IX. bzw. der Missbrauch einiger seiner Worte durch liberale Kirchenfeinde.
Pius IX. kannte die Lehre der Kirche und wusste auch um jene o.g. Möglichkeit der Heilserlangung der in unüberwindlicher Unkenntnis Lebenden durch die wirkende Kraft Gottes. Er nannte die liberalen „Katholiken“ die schlimmsten Feinde der Kirche. Leider wird ausgerechnet dieser keineswegs glaubensschwache Papst von Modernisten gern zur Bestätigung ihres Unglaubens an die Heilsnotwendigkeit der Zugehörigkeit zur Kirche herangeholt. Sie propagierten, bei „unüberwindlicher Unkenntnis“ würde man auch ohne Taufe und Glauben gerettet werden können. Und sie stützten sich dabei auf die (nicht unfehlbaren) Äußerungen aus der Rede an die Kardinäle Singulari quadam bzw. den hierbei wortlautähnlichen Entwurf der Theologen des Ersten Vatikanums und auf die Enzyklika Quanto conficiamur moerore, um ihrer Häresie Bedeutung zu verleihen. Das modernistische Sinnentstellen der päpstlichen Worte brachte dramatische Folgen mit sich, da dadurch die antiheilsdogmatische Häresie und somit der Glaubensabfall massiv gefördert wurde. Das katholische Volk verlor zunehmend den Glauben an die Heilsnotwendigkeit des katholischen Glaubens.
In Rahners Neuner-Roos von 1965 ist folgender Teil aus Singulari quadam auf S.
223 abgedruckt:
„Im Glauben müssen wir festhalten, daß außerhalb der apostolischen römischen Kirche niemand gerettet werden kann; sie ist die einzige Arche des Heils und jeder, der nicht in sie eintritt, muß in der Flut untergehen. Aber ebenso müssen wir sicher daran festhalten, daß von dieser Schuld (genaue Übersetzung: „von der Schuld in ebendieser Angelegenheit“, huiusce rei culpa) in den Augen des Herrn niemand betroffen wird, der da lebt in unüberwindlicher Unkenntnis der wahren Religion. . . .“
Aus dem Zitierten geht hervor, dass
a) jeder, der nicht in die Kirche, welche die einzige Arche des Heils ist,
eintritt, in der Flut untergehen muss, und
b) dass von dieser Schuld des Nichteintretens niemand betroffen wird, der in
unüberwindlicher Unkenntnis der wahren Religion lebt.
Das ist, wie oben gezeigt, auch laut Thomas von Aquin der Fall: niemand wird
außerhalb der Kirche gerettet, aber niemand wird für seine unüberwindliche
Unkenntnis bestraft. Dies müssen wir laut Pius IX. „ebenso sicher“ (wie
die Tatsache, dass außerhalb der Kirche niemand gerettet wird) festhalten,
nicht hingegen, dass zwar außerhalb der Kirche niemand gerettet werden kann,
man aber „ebenso sicher“ auch außerhalb der Kirche gerettet werden kann. Solches
ist nur gemäß Modernistenlogik möglich. (Davon abgesehen: wie könnte Pius IX.
behaupten, es sei „ebenso sicher“, dass es Heiden/über den wahren Gott und seine
Kirche Unwissende gibt, die als solche gerettet würden? Selbst wenn er
gleich den Modernisten das Heilsdogma leugnen würde, wie könnte er dies mit
solcher Sicherheit behaupten? Selbst Modernisten sagen oft, dass es solche
Menschen allenfalls geben könnte.) Alle außerhalb der Kirche Sterbenden
werden für andere Dinge, z.B. Götzendienst in ihren falschen Religionen oder für
ihre schlechten Herzen bestraft. Pius IX. sagt nicht, dass die außerhalb der
Kirche Sterbenden in ihrer unüberwindlichen Unkenntnis gerettet sein würden. Er
kennt die Lehre der Kirche, und er glaubt an die Tatsache, dass Gott auch die in
unüberwindlicher Unkenntnis zu sich führen kann durch Erleuchtung oder Sendung
eines Lehrers. Pius IX. hatte guten Grund, daran zu glauben, er selbst hat ja
kurze Zeit später Cajus von Korea, auf den genau dies zutraf, seliggesprochen.
Modernisten hingegen wollen in seinen Worten die häretische Lehre sehen, der
zufolge außerhalb des mystischen Leibes Christi Stehende gerettet werden können.
Dabei betont dieser große Papst immer wieder, dass gerade dies eben nicht geht.
Jeder, der nicht in der Arche Kirche ist, wird in der Sintflut umkommen! Was die
Modernisten hier tun, ist eine absurde, widersinnige Verkehrung der Worte des
Papstes!
Rahner zitiert auch den ersten Entwurf der Konstitution über die Kirche Christi.
Kap. 6-7:
„6. … Die Kirche
ist nicht eine unverbindliche Gemeinschaft, bei der es für das Heil der
Menschen gleichgültig wäre, ob man sie kennt oder nicht, ob man in sie eintritt
oder sie verläßt. Sie ist unbedingt notwendig, und zwar nicht nur
infolge des Gebots unseres Herrn … Notwendig ist sie auch als Mittel, weil in
der von der göttlichen Vorsehung eingerichteten Heilsordnung die Gemeinschaft
mit dem Heiligen Geist, die Teilnahme an Wahrheit und Leben nicht erreicht
werden kann, außer in der Kirche und durch die Kirche, deren Haupt Christus
ist.
7. Ferner ist es ein Glaubenssatz: Außerhalb der Kirche kann niemand
gerettet werden. Freilich sind nicht alle, die in unüberwindlicher Unkenntnis
über Christus und seine Kirche leben,
schon auf Grund dieser Unwissenheit
ewig zu verdammen. Denn vor den Augen des Herrn trifft sie keine Schuld, der
will, daß alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit
gelangen. Er schenkt auch jedem seine Gnade, der sich nach
Kräften müht, so daß er die Rechtfertigung und das ewige Leben erreichen
kann. Diese Gnade erhält aber keiner, der von der Einheit des Glaubens
oder von der Gemeinschaft der Kirche aus eigener Schuld getrennt ist. Wer nicht
in dieser Arche ist, wird in der Sintflut umkommen. … Ebenso verurteilen
Wir die gottlose Ansicht derer, die den Menschen das Himmelreich
verschließen aus dem falschen Vorwand: es sei unpassend und jedenfalls zum
Heil nicht notwendig, die Religion zu verlassen, in der man geboren,
erzogen, aufgewachsen sei, auch wenn sie falsch ist. … Sie meinen wohl, die
Ungerechtigkeit könne jemals Anteil gewinnen an der Gerechtigkeit oder die
Finsternis am Licht, oder Christus könne mit Satan ein Abkommen schließen.“
Die Kenntnis der Kirche und der Eintritt in selbige sind unbedingt notwendig. Ohne sie kann die Teilnahme an Wahrheit und Leben nicht erreicht werden. Außerhalb der Kirche kann niemand gerettet werden. Wer in unüberwindlicher Unkenntnis lebt, wird nicht hierfür verdammt. Da der Herr will, dass alle zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen, schenkt er jedem Seine Gnade, der sich nach Kräften darum müht, so dass derjenige die Rechtfertigung und das ewige Leben erreichen kann (indem er durch Gottes Gnade die Wahrheit erkennt und in die Kirche eintritt).
Im Neuner-Roos wird dieser schon seinerzeit unter Theologen strittige Entwurf weit und breit zitiert, trotz dem er „keine unfehlbare Lehre, ja nicht einmal ein amtliches Dokument kirchlicher Lehre“ ist. Der Grund hierfür ist natürlich, dass die Häretiker ihre Irrlehre mittels der Äußerungen hinsichtlich der in unüberwindlicher Unkenntnis Lebenden propagieren können, freilich ohne über die wahre Möglichkeit ihrer Rettung aufzuklären. Menschen wie Rahner sind es zugleich, welche lehren, eine Konversion zum Christentum sei zum Heile nicht notwendig. Damit verdammen diese abscheulichen Irrlehrer sich selbst, denn ihre Ansicht ist, wie auch hier betont, gottlos.
Interessant ist übrigens auch, dass der Entwurf keinen Eingang in das Erste Vatikanische Konzil fand. Der Heilige Geist hat dies wahrscheinlich zugunsten größter Klarheit gewirkt, um Gottes Feinden zu verwehren, auf dem Boden des Lehramtes herumzutrampeln. Die Modernisten können sich somit nur auf fehlbare Äußerungen berufen, und zudem zu unrecht, da auch diese das Gegenteil ihrer falschen Ansichten besagen.
Und so verhält es ebenfalls auch mit Quanto conficiamur moerore an die ital.
Bischöfe:
„Wiederum müssen Wir den äußerst schweren Irrtum erwähnen und tadeln, in dem sich bedauernswerterweise manche Katholiken befinden, die meinen, Menschen, die in Irrtümern leben und dem wahren Glauben und der katholischen Einheit ferne stehen, könnten zum ewigen Leben gelangen. Dies widerstreitet freilich der katholischen Lehre in höchstem Maße.
Uns und Euch ist bekannt, daß diejenigen, die an unüberwindlicher Unkenntnis in Bezug auf unsere heiligste Religion leiden und die, indem sie das natürliche Gesetz und seine Gebote, die von Gott in die Herzen aller eingemeißelt wurden, gewissenhaft beachten und bereit sind, Gott zu gehorchen, ein sittlich gutes und rechtes Leben führen, durch das Wirken der Kraft des göttlichen Lichtes und der göttlichen Gnade das ewige Leben erlangen können, da Gott, der die Gesinnungen, Herzen, Gedanken und Eigenschaften aller völlig durchschaut, erforscht und erkennt, in seiner höchsten Güte und Milde keineswegs duldet, daß irgendjemand mit ewigen Qualen bestraft werde, der nicht die Strafwürdigkeit einer willentlichen Schuld besitzt.
Aber wohlbekannt ist auch der katholische Lehrsatz (Dogma), daß nämlich niemand außerhalb der katholischen Kirche gerettet werden kann und daß diejenigen, die der Autorität und den Definitionen derselben Kirche trotzig widerstehen und von der Einheit dieser Kirche und vom Römischen Bischof, dem Nachfolger des Petrus, dem vom Erlöser die Wache über den Weinberg übertragen wurde, hartnäckig getrennt sind, das ewige Heil nicht erlangen können. …“
Zunächst stellt Pius IX. unmissverständlich fest, dass es schwerer Irrtum ist zu meinen, diejenigen, welche dem wahren Glauben ferne stehen, könnten zum ewigen Leben gelangen. Die in unüberwindlicher Unkenntnis bezüglich der wahren Religion Lebenden („Leidenden“), welche in der Bereitschaft, Gott zu gehorchen, den Naturgeboten folgen, werden durch das Wirken der Kraft des göttlichen Lichtes und der göttlichen Gnade (nicht durch die Unkenntnis des göttlichen Lichtes!) das ewige Leben erlangen können. Aber außerhalb der katholischen Kirche ist es nicht möglich, dass ewige Leben zu erlangen, wie Pius IX. erneut betont. Nach Modernistenlogik bedeutet dies nun nicht, dass der Eintritt in die Kirche notwendig zum Heile sei. Ihnen zufolge besagen die Worte des Papstes dasselbe, was ihnen ihre Geisteskrankheit diktiert: dass zwar niemand außerhalb der Kirche gerettet werden könne, aber dass durchaus die in unüberwindlicher Unkenntnis des wahren Glaubens Lebenden außerhalb der Kirche gerettet werden könnten. Einige drücken dies nicht so „radikal“ bzw. klar und ehrlich aus, sondern versuchen die außerhalb der Kirche Stehenden in die Kirche hineinzudenken, und dann auch nicht wirklich in die Kirche (also doch außerhalb), sondern in ihre Seele (also, nach Modernistenlogik, doch nicht außerhalb), wie wir weiter unten sehen werden.
Die Erwähnung jener, die „der Autorität und den Definitionen derselben Kirche trotzig widerstehen“, also der Schismatiker und Häretiker, bedeutet nicht, dass diese die Einzigen sind, welche verloren gehen (was ebenfalls von modernistischer Seite bestritten wird, und das ist konsequent, wenn man der „schuldlos“-Argumentation folgt. Sie führt letzten Endes zur völligen Verwerfung einer Schuld). Vielmehr betont Pius IX. dies nur umso mehr, spricht aber im Übrigen davon, dass alle Nichtkatholiken verloren sind. Übrigens haben jene, die Gegenteiliges behaupten, ihr Urteil gleichsam darin: sie widersetzen sich den Definitionen der Kirche. Und diese hat unfehlbar definiert, dass nicht ein einziger Nichtkatholik gerettet werden kann.
Pius IX. sagt also nicht, dass jene in Unkenntnis Lebenden als solche gerettet werden, sondern durch das Wirken der Kraft des göttlichen Lichtes und der Gnade. Er kennt und bezieht sich auf die traditionelle katholische Sichtweise über die in unüberwindlicher Unkenntnis Lebenden und weiß, dass sie erleuchtet werden und in die Kirche eintreten können.
Davon abgesehen ist stets zu beachten: selbst wenn ein Papst Häresien äußert,
ist dies kein Grund, den katholischen Glauben zu ändern (= abzulegen). Vielmehr
muss am Dogma festgehalten werden, und zwar so, wie von Pius IX. auf dem 1.
Vatikanum bestimmt: in dem Sinn, wie der Lehrsatz einmal erklärt worden ist,
nicht hingegen in einer Neuinterpretation unter dem Anschein eines tieferen
Verständnisses.
Michael Müller CSsR stellte Ende des 19. Jahrhunderts fest, wie die liberalen
Glaubenszerstörer die Worte Pius‘ IX. verdrehten, um sie ihrem eigenen,
menschlichen Dogma „außerhalb der Kirche gibt es ebenfalls Heil“ dienlich zu
machen. Er warnte seine Zeitgenossen vor diesem teuflischen Irrsinn. In seinem
Werk The Catholic Dogma: Extra Ecclesiam Nullus Omnino Salvatur verteidigte er
die orthodoxe Auffassung und Pius IX. vor modernistischen Verfälschungen. Da er
von 1851 bis zu seinem Tode 1899 in den USA tätig war, verfasste er das Werk in
englischer Sprache, welches im Folgenden unübersetzt wiedergegeben wird. Das
Buch ist im Internet verfügbar auf:
en.wikisource.org/wiki/The_Catholic_Dogma:_Extra_Ecclesiam_Nullus_Omnino_Salvatur
Im Vorwort zeigt Hw. Müller auf, dass es schon zu seiner Zeit üblich gewesen ist zu glauben, dass Menschen in jeder Religion, Juden, Türken (Muselmanen), Heiden, gerettet werden könnten, sofern sie ein moralisch gutes Leben führen gemäß dem Licht, welches sie besitzen, und dass somit die Mitgliedschaft in der Kirche Christi gemäß dem zeitgenössischem Glauben nicht länger nötig sei. Er beschreibt also genau diesen Glauben, den heute nahezu alle „Katholiken“ haben: dass es auch außerhalb der Kirche Heil gäbe.
“This remark applies especially to that latitudinarian principle so common now-a-days, that a man may be saved in any religion, provided he lives a good moral life, according to the light he has; for, by this, the faith of Christ is evacuated, and the Gospel rendered of no avail; a Jew, a Turk, a Heathen, are all comprehended in this scheme, and if they live a good moral life have as good a right to salvation as a Christian!
To be a member of the Church of Christ is no longer necessary, since, if we lead a good moral life, we are in the state of salvation, whether we belong to her or not! What a wide field does this give to the passions of men! What liberty to all the whims of the human mind! It is therefore of the utmost consequence to state and to show plainly the revealed Catholic truth that ‘there is no salvation out of the Catholic Church.‘“
Kap. V, Teil 2, § 7:
„Inculpable or invincible ignorance has never been and will never be a means of salvation. To be saved, it is necessary to be justified, or to be in the state of sanctifying grace. In order to obtain sanctifying grace, it is necessary to have the proper dispositions for justification; that is, true divine faith in at least the necessary truths of salvation, confident hope in the divine Saviour, sincere sorrow for sin, together with the firm purpose of doing all that God has commanded, etc. Now, these supernatural acts of faith, hope, charity, contrition, etc., which prepare the soul for receiving sanctifying grace, can never be supplied by invincible ignorance; and if invincible ignorance cannot supply the preparation for receiving sanctifying grace, much less can it bestow sanctifying grace itself. „Invincible ignorance,“ says St. Thomas Aquinas, „is a punishment for sin.“ (De Infid. q. x., art. 1.) It is, then, a curse, but not a blessing or a means of salvation.
But if we say that inculpable ignorance cannot save a man, we thereby do not say that invincible ignorance damns a man. Far from it. To say, invincible ignorance is no means of salvation, is one thing; and to say, invincible ignorance is the cause of damnation is another. To maintain the latter, would be wrong, for inculpable ignorance of the fundamental principles of faith excuses a heathen from the sin of infidelity, and a Protestant from the sin of heresy; because such invincible ignorance, being only a simple involuntary privation, is no sin.
Hence Pius IX. said „that, were a man to be invincibly ignorant of the true religion, such invincible ignorance would not be sinful before God; that, if such a person should observe the precepts of the Natural Law and do the will of God to the best of his knowledge, God, in his infinite mercy, may enlighten him so as to obtain eternal life; for, the Lord, who knows the heart and thoughts of man will, in his infinite goodness, not suffer any one to be lost forever without his own fault.““
Sodann fährt Hw. Müller in § 8 fort mit der Darlegung der Art und Weise, wie der allmächtige Gott jene in unüberwindlicher Unkenntnis Befindlichen zum Heile führt. Er gibt einige Beispiele, etwa das eines in unüberwindlicher Unkenntnis, aber gewissenhaft lebenden deutschen Protestanten, der durch das Einwirken Gottes ins Ausland emigriert und zum katholischen Glauben findet. Gott führte diesen Menschen auf den Weg des Heils durch das Bewirken seiner Auswanderung aus dem protestantischen Teil Deutschlands. Dies geschah zwar durch Gottes Lenkung, doch auf natürlichem Wege. Aber denkbar ist auch ein übernatürlicher Weg der Erkenntnis, „falls nötig“:
“But there may be exceptional cases, in which Almighty God uses supernatural means to save a man inculpably ignorant and living up to his conscience. Suppose such a one is living in a country in which, naturally speaking, during his lifetime he can hear nothing of the Catholic religion. In this case, or, as has been expressed above, „if needed,“ Almighty God will, in his infinite mercy, make use of a supernatural means to lead that person to salvation, rather than let him perish through inculpable ignorance. …“
Und in Familiar Explanation of Christian Doctrine lehrt Michael Müller:
“Q. What are we to think of the salvation of those who are out of the pale of the Church without any fault of theirs, and who never had any opportunity of knowing better?
A. Their inculpable ignorance will not save them; but if they fear God and live up to their conscience, God, in His infinite mercy, will furnish them with the necessary means of salvation, even so as to send, if needed, an angel to instruct them in the Catholic faith, rather than let them perish through inculpable ignorance.“
Indem Gott diese Menschen zur Kirche führt anstatt sie in falschen Religionen sterben zu lassen, bewahrheitet Er das unfehlbare Heilsdogma. Die Auffassung, Gott müsse „ja dann ständig solche Wunder wirken“, ist in höchstem Maße verkehrt. Abgesehen davon, dass dies keineswegs zu mühselig für den allmächtigen Herrn wäre, gibt es nicht sonderlich viele Menschen, welche die nötigen Voraussetzungen besitzen. Der gewöhnliche Weg des Menschen ist seine Zeugung, sein armseliges Leben und sein ewiger Tod in der Hölle. Nur wenige sind davon ausgenommen. Die wenigsten Katholiken und keinerlei Nichtkatholiken gelangen in den Himmel. Eine gegenteilige Auffassung, etwa jene von Ludwig Ott, derzufolge das Reich Christi „nicht kleiner“ sei als das Reich Satans (Grundriss, 3A, IV, 1. Abschn., 1. Teil, 3. Kap.§ 12, 3.a), rührt von einer vergifteten, liberalen Erkenntnisquelle und steht im direkten Widerspruch zu Christi Wort aus Mt 7,13-14 sowie zu unzähligen Aussagen der Theologen über die Jahrtausende.
VII. 2. Ist Gott ungerecht?
Kommen wir an dieser Stelle an eine für die meisten nicht nebensächliche Frage zu sprechen.
“Q.
But is it not a very uncharitable doctrine to say that no one can be
saved out of the Church?
A. On the contrary, it is a very great act of charity to assert most
emphatically, that out of the Catholic Church there is no salvation possible;
for Jesus Christ and His Apostles taught this doctrine in very plain language…“
Diese Frage ist besonders interessant, weil Menschen immer dazu neigen, ihren stumpfen Gerechtigkeitssinn auf von ihnen unvollständig erfasste Sachverhalte anzuwenden. So auch im Falle der nicht zur Kirche Gehörigen. Die Schlechtigkeit des Menschen lässt ihn sich selbst besser erscheinen als er wirklich ist. In derselben Weise wie in der Fragestellung argumentieren auch diejenigen, welche behaupten, abgetriebene Säuglinge würden ins Himmelreich eingehen. Sie glauben nicht an die Erbsünde, auch wenn sie ein bejahendes Lippenbekenntnis darüber abgeben. Genau wie die (Pseudo-)Begierdetaufegläubigen nicht an das Heilsdogma glauben, auch wenn sie es, bevor sie es leugnen, erst einmal heruntersagen, was im Ergebnis etwa so aussieht: „Außerhalb der Kirche gibt es kein Heil. Das heißt nicht, dass alle, die als Heiden, Juden und Häretiker sterben, kein Heil erlangen.“ In anderen Worten: Es gibt zwar kein Heil außerhalb der Kirche, aber es gibt eben doch Heil außerhalb der Kirche, denn sonst wäre man außerhalb der Kirche stets verloren – und das darf einfach nicht sein, weil es nicht dem gegenwärtigen Gerechtigkeitsempfinden der Menschen entspricht.
Damit wird die Notwendigkeit der Zugehörigkeit der Kirche zu einer bedeutungslosen Formel abgeschwächt. Und natürlich argumentieren die Allerlösungshäretiker in der gleichen Weise: es sei ungerecht, Menschen ewig zu verdammen, da ein Mensch nie wirklich böse sei, sondern nur schuldlos irregeleitet. Und diese Haltung ist konsequent, wenn man selber Begierdetaufehäretiker ist. Die Begierdetaufehäresie nimmt Formen an wie: „Wenn der Jude fest von seinem Judentum überzeugt ist, irrt er schuldlos und kann gerettet werden.“ Es ist dasselbe Prinzip wie aktuell in der Jurisprudenz bei der Schuldfrage. Viele moderne Juristen glauben nicht mehr an die Schuld im Menschen, weil für alles irgendwelche Einflüsse verantwortlich seien. Und sie berufen sich dabei auf moderne Hirnforscher, die dasselbe lehren. Auf diese Weise kann man gar nicht anders, als die Sünde und das Verderben für himmelreif zu erklären.
Der Sprung vom Ausnahme-Häretiker zum Allerlösungshäretiker ist klein.
Offenkundig fällt es Menschen mehr oder weniger schwer, sich mit der Gerechtigkeit Gottes abzufinden. Man will, dass auch die Sünde von Gott geliebt wird und somit dämonenanbetende Schamanen, Christus als ewig in Höllenexkrementen schmorenden Hurensohn bezeichnende Rabbiner sowie andere Blasphemier und Häretiker, z.B. Mohammedaner oder Arianer/Zeugen Jehovas, von Gott angenommen werden. Die „Bosheit der Häresie“ (Fulgentius) soll nicht grundsätzlich (prinzipiell) zum ewigen Tod führen.
Die Entfernung von dem Heilsdogma bringt jedoch ausschließlich verdorrte Früchte des Unglaubens hervor. Gott hat in Seiner unendlichen Weisheit bestimmt, dass das von Ihm eingesetzte Sakrament der Taufe ohne jede Bedingung notwendig für das Heil der Seelen ist, wie auch der Verbleib in Seinem mystischen Leib. Es steht uns nicht zu, darin eine Ungerechtigkeit zu erblicken. Vielmehr resultiert aus unseren eigenen widerspenstigen und wahrheitsrelativierenden Ratschlüssen Ungerechtigkeit. Wir müssen erst glauben, ehe wir verstehen können.
VII. 3. Seele-der-Kirche-Häresie
Besonders populär unter den Leugnern des Heilsdogmas ist die wahnwitzige Häresie von der Zugehörigkeit der außerhalb des Leibes Stehenden zur Seele der Kirche, selbst, wenn es sich bei ihnen um in Unkenntnis der wahren, ja sogar um in feindlicher Religion Befindliche handelt. Selbsternannte „traditionelle Katholiken“ verbreiten diesen Unfug gern, insbesondere da sie ihn im o.g. „Kompendium der christlichen Lehre“ bzw. der „gekürzten Fassung“ finden.
Kompendium des christlichen Glaubensbekenntnis, # 171 (Credo 9., 29):
„Könnte aber
jemand, der sich ohne seine Schuld außerhalb der Kirche befindet,
gerettet werden?
Wer sich ohne seine Schuld, das heißt im guten Glauben, außerhalb der Kirche
befindet und die Taufe empfangen oder unausgesprochen wenigstens das Verlangen
danach hat, wer außerdem aufrichtig die Wahrheit sucht und den Willen Gottes
erfüllt, so gut er kann, der ist, wenn auch getrennt vom Leib der Kirche,
dennoch mit ihrer Seele vereinigt und daher auf dem Weg des Heiles.“
„Katechismus der katholischen Lehre des hl. P. Pius X“., #132:
„Kann, wer
außerhalb der Kirche ist, gerettet werden?
… Wer sich ohne eigene Schuld außerhalb der Kirche befindet und gut lebt,
kann durch die Liebe, mit der er mit Gott und im Geiste auch mit der
Seele der Kirche vereint ist, gerettet werden.“
Genau dies kann er gemäß unfehlbarer katholischer Lehre nicht, denn außerhalb der Kirche ist jeder verloren. Denkbar ist nur, dass er das Licht Christi und die Taufe durch die wirkende Kraft Gottes empfängt, sofern er sich müht und „tut, was er kann“, somit in die Kirche gelangt und Rettung findet. Die Idee, dass jemand, der nichts von Christus weiß, als solcher gerettet werden kann, ist häretisch, wie auch die Vorstellung der Zugehörigkeit dieser Nichtchristen zur „Seele der Kirche“. Ein Glaube, der lediglich auf das menschliche Gewissen abstellt, ist nicht katholisch. Gemäß katholischem Glauben ist der katholische Glaube heilsnotwendig.
In klarerer Sprache ist diese Häresie im amerikanischen Baltimore-Katechismus erklärt:
“Q. 512. How are such persons said to belong to the Church? A. Such persons are said to belong to the „soul of the church“; that is, they are really members of the Church without knowing it. Those who share in its Sacraments and worship are said to belong to the body or visible part of the Church.“
Jene, die der Kirche, d.h. dem mystischen Leib Christi, nicht angehören, sind also „wirkliche Glieder der Kirche“. Die Ungereimtheit dieser Häresie ist sehr leicht erkennbar. Und dennoch bedurfte es erst der päpstlichen Enzyklika Mystici corporis, ehe selbst einigermaßen bedeutsame Theologen sie verwarfen. Dies hindert freilich auch heute nicht ihre Verbreitung. Die Zeitschrift „Einsicht“ veröffentlichte einen redaktionell (Dr. Heller) überarbeiteten Aufsatz von Dr. Otto Kratzer („Von der wahren Kirche Christi“), in dem ebendiese Häresie gelehrt wird. Doktortitel sind leider keine Garanten für Orthodoxie.
Ursprünglich diente die gedankliche Aufteilung der Kirche in diese beiden
Bestandteile der Beantwortung der Frage, ob verborgene Ketzer Glieder der Kirche
sind oder nicht. Nach dem hl. Robert Bellarmin gehören derartige Getaufte, die
nach außen zwar katholisch scheinen, in der eigenen Gedankenwelt jedoch
häretisch sind, lediglich zum „Leib der Kirche“ als ihre „toten Glieder“, nicht
hingegen zur Seele der Kirche, die ihr Inneres sei. Damit veranschaulichte der
hl. Robert Bellarmin seinen Standpunkt, wonach ein geheimer Häretiker über
Jurisdiktion in der Kirche verfügen kann (zumal andernfalls regelrechte
Ungewissheit über die Glieder der Kirche herrschen würde). Zur Seele der Kirche
gehören laut Bellarmin diejenigen, welche den Glauben wahrhaft haben. Zu diesen
rechnete Bellarmin auch die Katechumenen.
Im 18. Jahrhundert wurde diese Veranschaulichung zunehmend zweckentfremdet und zu einem Umgehen des Glaubens an das Heilsdogma missbraucht.
In Wirklichkeit kann niemand mit der Seele der Kirche vereint sein, ohne ein Glied des Leibes zu sein, was in anderen Worten heißt: niemand gehört zur Seele des Leibes Christi, wenn er nicht zum Leib Christi selbst gehört. Denn Seele und Leib bilden eine Einheit. So ist auch niemand „in Liebe mit Gott vereint“, der nicht mit Seiner Kirche vereint ist. Die Glieder des Leibes sind nur untereinander verbunden, nicht mit den Nichtgliedern.
Die Lehre von der Zugehörigkeit der Ungetauften zur Seele der Kirche existiert folglich – ähnlich wie die von der Begierdetaufe – nicht nur in einer Variante. Hw. Müller lehrte um 1875 in Familiar Explanation of Christian Doctrine, dass diejenigen zur Seele der Kirche gehören könnten, die zwar als Nichtkatholiken zu leben pflegten, in der Stunde ihres Todes aber die außerordentliche Gnade erhalten, von Gott erleuchtet zu werden, sodann die Wahrheit der katholischen Kirche erkennen und ernsthaft wünschen, als gute katholische Christen zu sterben. Dies ist natürlich rein spekulativ. Wenn Gott diese Menschen erleuchtet, um ihnen das nötige Wissen um Sein Wesen und Seine Kirche zu gewähren, so gewährt Er ihnen auch die Taufe, um auch hierin Seine Lehre zu bewahrheiten. Hw. Müller hängt zwar an der katholischen Lehre hinsichtlich der Unwissenden und feindlich Gesinnten. Aber offenbar auch an der (eigentlichen) Irrlehre der Begierdetaufe. Dennoch unterscheidet sich die in Hw. Müllers Katechismus dargelegte Seele-der-Kirche-Lehre von jener im nach Pius X. benannten, die nicht einmal die Kenntnis der Kirche und den Glauben verlangt.
Dass Pius X. an die Irrlehre, wie sie im Kompendium dargeboten wird, glaubte und sie lehrte, ist höchst unwahrscheinlich. Es dürfte sich vielmehr um eine Fremdbearbeitung handeln. Aber selbst wenn Pius X. dem Zeitgeist in dieser Hinsicht erlegen gewesen wäre, so folgt daraus für keinen Katholiken das Recht, diese Häresie zu übernehmen.
Pius X., Acerbo nimis #2 in Übereinstimmung mit Benedikt XIV.:
„Wir behaupten, dass ein großer Teil derjenigen, welche ewig verdammt werden, dieses endlose Unglück deswegen erleiden, weil sie die Glaubenswahrheiten nicht kannten, welche man notwendig wissen und glauben muss, um unter die Auserwählten gezählt zu werden.“
Es gibt Glaubenswahrheiten, die man kennen muss, um nicht verloren zu gehen. Diese sind, wie oben dargelegt, in jedem Fall die beiden Hauptgeheimnisse Trinität und Inkarnation. Pius X. bestätigt dies. Modernist Hünermann druckt die Stelle, auf die sich Pius X. bezieht (Instruktion Postremo mense 26,18), in seiner Denzinger-Ausgabe nicht ab. Ebenso Iucunda sane #9:
„Dagegen können Wir mit dem heiligen Papst Gregor nicht anders als alle, Groß und Klein, zu erinnern an die unbedingte Notwendigkeit der Zufluchtnahme zu dieser Kirche, um das ewige Heil zu haben, um dem rechten Weg der Vernunft zu folgen, sich von der Wahrheit zu nähren, Frieden und auch Freude in diesem Leben zu erlangen.“
Die Seele-der-Kirche-Häresie wurde u.a. von Ottavianis V2-Peritus J.C. Fenton in
The Catholic Church and Salvation als häretisch verworfen. Er räumt zudem ein,
dass es eine Leugnung des Dogmas ist, zu sagen, es gäbe Ausnahmen, wie dies etwa
Kardinal Newman tat. Er weist die Idee von der „Kirche als dem ordentlichen“ und
der Existenz eines „außerordentlichen Mittels des Heils“ zurück. Da Fenton
dennoch das Dogma nicht akzeptieren konnte, weil es „unvorstellbar“ sei, „dass
kein einziger der Nichtkatholiken, die in der Geschichte der Kirche starben,
gerettet ist“ und weil er sich „einfach weigere zu glauben, dass die Hölle ihre
ewige Bestimmung ist“, bedurfte es für ihn einer anderen Erläuterung, um die
draußen Ertrinkenden gedanklich „ins Boot“ zu holen. So erklärte er in seinem
Gott und der Kirchenlehre trotzenden Stolz, man könne innerhalb der Kirche sein,
ohne ein Glied der Kirche zu sein. Es werden stets die beeindruckendsten
Geistesanstrengungen (um nicht zu sagen: Hirnkrämpfe) unternommen, um das Dogma
irgendwie rhetorisch zu beseitigen. Fentons Erklärung ist natürlich absurd (wie
alle Versuche, das Dogma wegzuargumentieren). Die Kirche sind ihre Glieder.
Und so heißt es auch zutreffend in Mystici corporis von Pius XII. (vatican.va):
„Am Kreuzesbaum erkaufte Er sich schließlich seine Kirche, das heißt alle Glieder seines geheimnisvollen Leibes, die durch das Bad der Taufe diesem mystischen Leibe einzig eingegliedert werden konnten durch die heilbringende Kraft des Kreuzes, an dem sie schon in vollstem Maße Christus zu eigen geworden waren.“
Zu Mystici corporis muss gesagt werden, dass eine Passage von außerhalb-der-Kirche-gibt-es-Heil-Predigern (insbesondere Rahner) gern für ihre dogmafeindlichen Zwecke ausgenutzt wird. Es handelt sich dabei um den Satz, der für gewöhnlich wie folgt übersetzt wird.
„Alle jene und jeden einzelnen von ihnen laden Wir mit liebendem Herzen ein, den inneren Antrieben der göttlichen Gnade freiwillig und freudig zu entsprechen und sich aus einer Lage zu befreien, in der sie des eigenen ewigen Heiles nicht sicher sein können. Denn mögen sie auch aus einem unbewußten Sehnen und Wünschen heraus schon in einer Beziehung stehen (ordinentur, korrekte Übersetzung: „mögen sie … bestellt/angeordnet sein“. Von „in einer Beziehung [relatio] stehen“ ist keine Rede.) zum mystischen Leib des Erlösers, so entbehren sie doch so vieler wirksamen göttlichen Gaben und Hilfen, deren man sich nur in der katholischen Kirche erfreuen kann. Möchten sie also eintreten in den Kreis der katholischen Einheit und alle, mit uns in der gleichen Gemeinschaft des Leibes Jesu Christi geeint, an das eine Haupt sich wenden in ruhmreicher Liebesverbundenheit.“
Das unbewusste Sehnen und Wünschen mag die Nichtglieder, also die nicht mit der Kirche Verbundenen, zur Kirche bestellen, d.h. zum Eintritt in die Kirche mahnen. Das bedeutet nicht, dass sie auch ohne Eintritt in die Kirche gerettet werden könnten, im Gegenteil, sie gehen ohne den Eintritt verloren.
Die Ausdrucksweise „Sie (Die Nichtkatholiken) können sich ihres Heiles nicht sicher sein“ ergibt keinen Sinn, wenn sie besagen soll, dass Nichtkatholiken zwar gerettet werden könnten, aber lediglich keine Gewissheit um ihre Rettung zu haben vermögen. Denn natürlich können selbst Katholiken, die Glieder der Kirche, sich ihres Heiles „nicht sicher sein“. Vielmehr bedeutet dies dass Nichtkatholiken überhaupt keine Aussicht auf das Heil haben. Sie haben keinen Grund, sich ihres Heiles sicher zu sein, können sich in diesem Sinne dessen also nicht sicher sein. Deshalb müssen sie sich aus dieser Lage befreien.
Obgleich Pius XII. in mehrerer Hinsicht ein miserabler Papst war, unter dem der Glaubensabfall noch weiter fortzuschreiten vermochte statt eingedämmt worden zu sein, kann er schwerlich als Häretiker überführt werden. Tatsächlich spricht er sich gegen die modernistischen Heilsideen aus.
Pius XII., Humani generis:
„Einige halten sich nicht gebunden an die vor einigen Jahren in einem Rundschreiben erklärte Lehre, die sich auf die Quellen der ‚Offenbarung‘ stützt und erklärt, dass der geheimnisvolle Leib Christi und die Römische katholische Kirche ein und dasselbe seien. Andere schwächen die Notwendigkeit der Zugehörigkeit zur wahren Kirche, um das ewige Heil zu erlangen, zu einer bloßen Formel ab.“
Auch M. Schmaus stellt zutreffend fest, dass die Seele-der-Kirche-Häresie unhaltbar ist, § 177a, IV., Die Heilsmöglichkeiten der nicht zur Kirche Gehörenden, 2:
„Nicht gangbar ist die Lösung, daß ein Mensch zur Seele der Kirche gehören kann, ohne zu ihrem Leibe zu gehören. … Die Enz. Mystici Corporis Pius’ XII. hat dies klar erwiesen. Der Mensch gehört entweder zu der einen, einheitlichen, Inneres und Äußeres umgreifenden Kirche oder er gehört nicht zu ihr. Er kann nicht bloß zu einer Schicht der Kirche gehören. Die Kirche ist ein unteilbares Ganzes. Man kann sie nicht in einen äußeren und in einen inneren Bereich zerschneiden und auseinanderreißen.“
Pius XII, Mystici corporis:
„Zu den Gliedern der Kirche sind aber in Wirklichkeit nur die zu zählen, die das Bad der Wiedergeburt empfangen haben und den wahren Glauben bekennen … Wie es also in der wahren Gemeinschaft der Christgläubigen lediglich einen Leib, einen Geist, einen Herrn und eine Taufe gibt, so kann es auch nur einen Glauben geben; … Diese Gegenwart und Wirkung des Geistes Jesu Christi … hat Leo XIII. ja in seiner Enzyklika ‚Divinum illud‘ durch folgende Worte kurz und treffend ausgedrückt: ‚Es ist soll genügen, dies zu bekräftigen: Während Christus das Haupt der Kirche ist, ist der Heilige Geist ihre Seele‘.“
Die Seele der Kirche nur ist der Heilige Geist, nicht die Häretiker, Juden oder Animisten.
Schmaus hätte die Folgerung, dass diese Lehre zu verwerfen sei, weit früher
machen können. Wenn er einen katholischen Sinn gehabt hätte, so wäre ihm dies
auch allein anhand Eugens IV. Cantate domino oder der zahlreichen anderen
Beispiele, in welchen die Päpste die Verbindung mit dem Leib Christi, die nur
für die Glieder möglich ist, betonten, klar gewesen.
Pius XI., Mortalium animos:
„Der mystische Leib Christi, das ist die Kirche, ist ja eine Einheit, zusammengefügt und zusammengehalten wie der physische Leib Christi, und so ist es unangebracht und töricht zu sagen, der mystische Leib könne aus getrennten und zerstreuten Gliedern bestehen. Wer mit dem mystischen Leib Christi nicht eng verbunden ist, der ist weder ein Glied desselben, noch hat er einen Zusammenhang mit Christus, dem Haupte.“
Nebenbei schauen wir uns auch die folgende interessante Stelle in Quas Primas an:
Pius XI., Quas Primas:
„Dieses Königreich nun wird in den Evangelien als ein solches vorgestellt, in das einzutreten sich die Menschen rüsten, indem sie Buße tun, in das sie aber nur durch den Glauben und die Taufe eintreten können, die – auch wenn sie ein äußerlicher Ritus ist – dennoch die innere Wiedergeburt versinnbildlicht und bewirkt; …“
Die Menschen können nur durch den Glauben und die Taufe in das Königreich Christi eintreten. Somit sind der Glaube und die Taufe unabdingbar für das Heil.
Leo XIII., Divinum illud munus:
„Und es soll genügen, dies zu bekräftigen, daß, während Christus das Haupt der Kirche ist, der Heilige Geist ihre Seele ist: ‚Was in unserem Leib die Seele ist, das ist der Heilige Geist im Leib Christi, der die Kirche ist‘.“
Mit jenen letzten Worten zitiert Leo XIII. Augustinus, der – im Gegensatz zu Schmaus – lange vor Pius XII. wusste, dass die Seele der Kirche der Heilige Geist ist, und nicht irgendwelche Heiden.
Auch Satis cognitum wäre ausreichend gewesen für die Verwerfung einer derartigen Idee, die Kirche aufzuteilen in einen Leib nur mit getauften Katholiken und eine Seele mit Häretikern und Ungetauften einschließlich der Christus zurückweisenden Juden.
Leo XIII., Satis cognitum:
„Aus diesen Gründen nennt die Heilige Schrift die Kirche so häufig sowohl ‚Leib‘ als auch ‚Leib Christi‘ [1 Kor 12,27]. … Daß die Kirche Christi nur eines von beidem (sichtbar/unsichtbar) sein könne, ist zweifellos ebenso widersinnig wie die Behauptung, der Mensch bestehe allein aus dem Leib oder allein aus der Seele. Die Vereinigung und Verknüpfung dieser beiden Bestandteile ist für die wahre Kirche durchaus notwendig, so ungefähr, wie für die menschliche Natur die innigste Verbindung von Seele und Leib. … Der sie aber als die einzige (Kirche) gründete, der gründete sie ebenso als die eine: nämlich dergestalt, daß alle, die in ihr sein sollten, durch innigste Bande verknüpft seien, und zwar so, daß sie ein Volk, ein Reich, einen Leib bilden: ‚ein Leib und ein Geist …‘ [Eph 4,4]. …
Dennoch will sich Schmaus von der Häresie „außerhalb der Kirche gibt es Heil“ nicht lösen. Bereits die Überschrift „Die Heilsmöglichkeiten der nicht zur Kirche Gehörenden“ ist eine wortwörtliche Leugnung des Heilsdogmas, ganz so, wie eine Überschrift „die Erbsünde Mariens“ eine Leugnung des Dogmas von der unbefleckten Empfängnis wäre.
VII. 4. „Zwar außerhalb der Kirche, aber durch die Kirche“
Da die von fast allen „traditionellen Katholiken“ vertretene Seele-der-Kirche-Lehre also „nicht gangbar ist“, muss man halt nach einer anderen „Lösung“ (denn das Dogma ist für die Ungläubigen in der Tat ein Problem, welches man so nicht hinnehmen kann) suchen. Und dieses Verhalten ist kennzeichnend für alle hartnäckigen Ausnahme-Vertreter. In ihrer abgrundtiefen Lügenhaftigkeit akzeptieren sie unter gar keinen Umständen die Wahrheit, die all ihre Thesen immer wieder zunichte macht. So kommt Schmaus unter unangebrachter Bezugnahme zum o.g. Entwurf der Theologen des 1. Vatikanums und viel inhaltsleerem Geschreibsel zu dem Schluss, dass man zwar außerhalb der Kirche gerettet werden könne, dies aber „durch die Kirche“. Mit diesem Hirnkrampf liegt eine weitere Häresie vor, die mit dem Dogma konkurrieren soll. Schmaus behauptet, Pius IX. habe „die neuzeitliche Lehre von der Heilskraft des Verlangens nach der Kirche aufgenommen“, wenn er lehre, daß „jene, die sich in einem unüberwindlichen Irrtum befinden, wegen des Mangels der förmlichen Kirchenzugehörigkeit nicht des Heils verlustig gehen“ – also etwas, was Pius IX. nirgends tut außer in den Wunschvorstellungen diabolischer Glaubenszerstörer, wenn auch mit dem Prädikat „Dogmatikprofessor“ und „päpstlicher Hausprälat“. In dieser Zusprechung des Heils für Christus Nicht(be)kennende liegt laut Schmaus:
„eine authentische Erklärung des Satzes von der alleinseligmachenden Kirche vor. Auch die nicht förmlich der Kirche Angehörenden haben Heilsmöglichkeiten. Aber auch sie werden nicht ohne Zusammenhang mit der Kirche gerettet. Sie sind ihr zugeordnet durch ihr votum, durch ihr Heilsverlangen. Durch dieses ist der Heilswirksamkeit der Kirche die Türe auch zu ihnen eröffnet. Durch das votum geraten sie in den heilschaffenden Einflußbereich der Kirche. Die Menschen, die durch ihr Kirchenvotum gerettet werden, werden nicht in der Kirche, sondern durch die Kirche gerettet. Der Satz ‚außerhalb der Kirche kein Heil‘ nähert sich der Bedeutung: ohne die Kirche kein Heil. Er gibt kein Personal-, sondern ein Sachprinzip an. Er stellt nicht fest, wer gerettet wird (laut unfehlbarem Dogma: nur Katholiken, während alle Juden, Häretiker usw. verloren sind), sondern wodurch ein Mensch gerettet wird (laut unfehlbarem Dogma: durch das Sakrament der Taufe). Es wird nicht der Kreis der geretteten Menschen umschrieben, sondern es wird der Weg beschrieben, auf dem alle gerettet werden, welche gerettet werden. Wer immer gerettet wird, wird durch Christus und durch ihn allein gerettet. Einen anderen Weg zu Gott gibt es nicht.“
In anderen Worten: Ganz gleich in welcher Religion man sich befindet, zu Gott kommt man auch in ihnen, „aber“ man tut dies „durch Christus“. Also: Im Voodooismus/Talmudismus durch Christus zu Gott.
Dagegen Gregor XVI. in Summo iugiter studio, welche gar nicht erst Bestandteil von Hünermanns Denzinger-Ausgabe (99) ist:
„Schließlich versuchen einige dieser fehlgeleiteten Menschen sich und andere davon zu überzeugen, dass man nicht nur in der katholischen Religion gerettet wird, sondern dass sogar Häretiker das ewige Leben erlangen könnten.“
Schmaus‘ irrwitzige Worte relativieren die Notwendigkeit der Kirche ins Bedeutungslose. In Wahrheit lässt sich die Bedeutung von „in Christus“ nicht sinnvoll von „durch Christus“ trennen. Durch Christus gerettet zu werden bedeutet nichts anderes als in Christus zu sein, in der wahren Kirche, Seinem mystischen Leibe einschließlich dem wahren Glauben. Man kann nicht außerhalb der Kirche durch Christus oder Seine Kirche gerettet werden. Man kann nur in der Kirche selig werden, und zwar durch ebendiese Kirche, zu welchem Zweck sie vom Herrn gegründet wurde. Er hat sie nicht ins Leben gerufen, damit man an ihr vorbei „durch sie“ gerettet werde, sondern einzig und allein als eines ihrer Glieder. Natürlich gibt es „ohne Kirche kein Heil“, aber nur, weil es außerhalb der Kirche kein Heil gibt! Hingegen gibt es für niemanden außerhalb der Kirche Heil, trotz dem dass es die Kirche gibt.
Dann kommt Schmaus auf die sogenannten „verschiedenen Stufen der Gliedschaft“ zu
sprechen. Die besten Chancen auf Heil haben lt. Schmaus Katholiken als sog.
„Vollglieder“, die zweitbesten Häretiker als „Teilglieder“ und die drittbesten
und damit die schlechtesten die Ungetauften; so hätten Häretiker („Anhänger
nichtkatholischer christlicher Gruppen“, wie Schmaus sie nennt) aufgrund ihrer
Taufe eine Teilgliedschaft in der katholischen Kirche, dadurch mehr Gnaden als
Ungetaufte und folglich bessere Karten für die Erlangung des Heils. Die Taufe
verleiht gemäß Schmaus „zwar nicht die Vollgliedschaft, aber doch eine
geminderte Gliedschaft.“ Das ist haarsträubender Unsinn. Laut Schmaus erfahren
die häretischen „Teilglieder“ (Protestanten) zwar auch Christi Heilskräfte,
jedoch gegenüber „Vollgliedern“ (Katholiken) nicht in ihrer Fülle,
„der Strom des Heiles fließt ihm [dem protestantischen „Teilmitglied der katholischen Kirche“] in einem schmäleren und seichteren Bette zu als demjenigen, welcher innerhalb des katholischen Gemeinschaftslebens steht. … Durch den Anspruch der Kirche, die alleinseligmachende zu sein, wird in keiner Weise dem getauften Nichtkatholiken eine lebendige Verbundenheit mit Christus abgesprochen. Er hindert auch nicht, dem getauften Nichtkatholiken ein heiliges Leben zuzusprechen.“ (§ 177 a)
Dem Häretiker lässt sich ein heiliges Leben zusprechen! Bisher konnte man nur im Protestantismus Todsünder und Heiliger zugleich sein. Anschließend führt Schmaus aus, dass die Lage der Ungetauften schlechter sei als die der „nichtkatholisch Getauften“:
„Die gutgläubig Ungetauften tragen nicht jenes Christuszeichen, welches nur die Taufe verleiht. Dennoch haben sie unklar und undeutlich die Züge Christi an sich. Wenn sie sich von ihrem Gewissen leiten lassen, in dem der in Christus sich offenbarende Gott zu ihnen spricht, werden auch sie durch Christus und durch die Kirche, Christi Leib, des Heiles teilhaftig.“
Sein schamloses Fazit:
„Durch diese Lehre von den Heilsmöglichkeiten der nicht oder nicht in vollem Sinne der Römisch-katholischen Kirche Angehörenden wird der Glaubenssatz von der alleinseligmachenden Kirche nicht ausgehöhlt. Er besagt, daß es ohne die Kirche kein Heil gibt, daß jeder, der gerettet wird, durch die Kirche gerettet wird, ob er es weiß oder nicht, ob er es will oder ob er es in einem unverschuldeten Irrtum ablehnt.“
Dies sind die Worte eines Dogmatikprofessors und päpstlichen Hausprälaten unter Pius XII.! Er definiert den unfehlbaren Satz „außerhalb der Kirche gibt es kein Heil“ um in „ohne Kirche gibt es kein Heil“, schwächt damit folglich die Notwendigkeit der Zugehörigkeit der Kirche zu einer bloßen Formel ab und erklärt allen Ernstes, durch diese neue Sinngebung werde das Heilsdogma nicht ausgehöhlt!
Diese Eingebung Satans wäre wohl zum Lachen, müsste man nicht den Umstand beweinen, dass sie tatsächlich von Menschen, die sich katholisch nennen, nachgeplappert wird (so leider auch vom Erzbischof Lefebvre). Der Satz „außerhalb der Kirche gibt es kein Heil“ soll die Bedeutung von „ohne die Kirche kein Heil“ bekommen und nicht den Kreis der geretteten Menschen umschreiben, also nicht länger alle Juden, Schakalkopfanbeter und andere mit den Dämonen aus der Hölle im Bunde stehenden Götzendiener vom Himmelreich ausschließen. Diese sollen nun, während sie ihren Teufeln dienen, „durch Christus“ erlöst werden können.
Die Leugnung des Heilsdogmas unter Berufung auf die häretischen
Aufweichungshypothesen ist immer mit einem hohen Maß an Unehrlichkeit und
Widersinn verbunden. Bestätigt wird diese Tatsache sehr gut anhand des Beispiels
von Marcel Lefebvre.
Lefebvre, Offener Brief an die ratlosen Katholiken:
„Soll das heißen, daß kein Protestant, kein Moslem, kein Buddhist, kein Animist gerettet wird?“
Ein glaubenstreuer Katholik antwortet ganz selbstverständlich: Ja! Es soll genau das heißen (bedeuten), was es heißt (besagt)! Denn „die römische Kirche glaubt fest, bekennt und verkündet: Alle Menschen, die sich außerhalb der Kirche befinden, nicht nur Heiden, sondern auch Juden, Häretiker oder Schismatiker, können des ewigen Lebens nicht teilhaftig werden“.
Lefebvre hingegen:
„Nein! So zu denken ist ein zweiter Irrtum. Jene, die bei den Worten des hl. Cyprian: ‚Außerhalb der Kirche kein Heil‘ nach Intoleranz schreien, verwerfen das Credo: ‚Ich glaube an die eine Taufe zur Vergebung der Sünden‘ und sind ungenügend darüber belehrt, was die Taufe wirklich ist. Es gibt drei Arten, die Taufe zu empfangen: die Taufe mit Wasser, die Bluttaufe … und die Begierdetaufe.“
Wenn man glaubt, dass kein Häretiker, kein animistischer Dämonendiener usw. gerettet wird, dann verwirft man laut Lefebvre das Credo: „Ich glaube an die eine Taufe“, weil – nach Lefebvre – „die eine“ Taufe nicht nur das Sakrament der Taufe ist, wie die Kirche es bekennt, sondern aus „drei Arten“ besteht: dem Sakrament und den Ersatzkonzepten. Und da Lefebvre die eigentlichen Ersatzkonzepte („Begierde-“/“Bluttaufe“), denen zufolge ebenfalls alle Häretiker und Heiden verloren gehen, nicht einmal selber hält, folgt seine Erklärung:
„Die Begierdetaufe kann explizite [ausdrücklich] ausgesprochen sein. Oft hat in Afrika ein Katechumene zu uns gesagt: ‚Pater, taufen Sie mich jetzt gleich, denn wenn ich vor Ihrem nächsten Besuch sterbe, komme ich in die Hölle.‘ Wir haben ihm geantwortet: ‚Nein, wenn Du keine schwere Sünde auf dem Gewissen hast und wenn Du den Wunsch hast, getauft zu werden, hast Du schon die Gnade in Dir‘. So lautet die Lehre der Kirche, die auch implizite [stillschweigende] Begierdetaufe anerkennt.“
Der Katechumene hat aus seinem Glauben und gesunden Verstand heraus erkannt, dass er ohne das Taufsakrament verloren ist, wie die Kirche lehrt. Lefebvre dagegen verwirrt ihn mit der diabolischen Behauptung, die Kirchenlehre fordere das Sakrament gar nicht! Und zuletzt sagt Lefebvre dasselbe wie Schmaus:
„Sie retten sich in ihrer Religion, aber nicht durch ihre Religion.“
Lefebvre gehört bedauerlicherweise zu den „fehlgeleiteten Menschen, (die) sich und andere davon zu überzeugen (versuchen), dass man nicht nur in der katholischen Religion gerettet wird, sondern dass sogar Häretiker das ewige Leben erlangen könnten.“ (Summo iugitur studio)
VII. 5. „Suprema haec sacra“
Die Folgen der modernistischen Verachtung des Heilsdogmas sind katastrophal. Dies sehen wir nicht erst seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil, sondern schon lange vorher. Das Apostatenkonzil ist nicht „ganz plötzlich“ hereingebrochen. Vielmehr gab es eine Entwicklung des Glaubensabfalls, und im Konzil fand er lediglich seinen endgültigen Niederschlag.
Das häretische „Protokoll 122/49“ („Suprema haec sacra“) des Abfallkardinals Marchetti Selvaggiani aus dem Heiligen Offizium und Ottaviani (Mitunterzeichner) an Apostatenkardinal Richard Cushing veranschaulicht, wie sehr man sich Ende der Vierzigerjahre vom katholischen Glauben entfernt hatte und wie gut die Bedingungen für das 2. Vatikanum mit seinen ketzerischen Dokumenten waren. Es handelt sich um ein Antwortschreiben eines (Abfall-)Bischofs an einen anderen und ist keine Akte des apostolischen Stuhles. Dem Briefverkehr liegt die Verleumdung des rechtgläubigen Priesters Leonard Feeney SJ, der seine Mitmenschen mahnte, den katholischen Glauben unbedingt zu halten, um nicht verloren zu gehen, durch Cushing zugrunde. Rahner machte das Schreiben bekannt, indem er es 1963 in seine Denzinger-Ausgabe aufnahm. Es ist nicht verwunderlich, dass die Modernisten dieses Schreiben in jede von ihnen herausgegebene Sammlung dogmatischer Texte unterbringen nebst den andern o.g. nichtmagesterialen und mit irreführenden Anmerkungen versehenen Texten. Suprema haec sacra streitet nicht nur gegen die unfehlbare Lehre der Kirche, sondern auch gegen die althergebrachte Auffassung von der Begierdetaufe nur für Katechumenen, welche noch keine hundert Jahre vor dem Marchetti-Selvaggiani-Wisch die äußerst gängige unter den falschen Auffassungen war.
Der Unterschied zwischen den vormodernistischen Befürwortern der Heilsmöglichkeit ohne Taufe für Katechumenen und den unter dem Einfluss des Modernismus stehenden ist kein geringer. Marchetti Selvaggiani propagiert Heil ohne Konversion für alle Nichtkirchenmitglieder. Ihm zufolge sei bloß niemand gerettet, der weiß, dass die katholische Kirche die die wahre und von Gott gegründete Kirche ist, sich ihr aber dennoch nicht anschließt. Dies ist unglaublich lächerlich, absurd und in höchstem Maße häretisch. Es widerspricht nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern vor allem der kirchlichen Lehre, derzufolge ausnahmslos alle Juden, Häretiker und Heiden vom Heil ausgeschlossen sind und das alle Katholiken glauben, bekennen und predigen müssen.
Hw. Feeney war einer der wenigen gläubigen Katholiken aus jener Zeit. Weil Hw. Feeney keine Scheu hatte, die katholische Lehre zu predigen und zu sagen, dass ein jeder katholisch werden müsse, um nicht in die Hölle geworfen zu werden, hat er nicht nur Bewunderung, sondern auch Ärgernis bei Apostaten, Häretikern und Juden hervorgerufen. Der Apostatenbischof Richard Cushing hetzte gegen ihn wegen seines Festhaltens am katholischen Dogma – und der damit verbundenen Haltung zum Stand der Juden. Letzteres sowie die politische Kritik an bestimmten machtpolitisch bedeutsamen Juden waren der eigentliche Grund für Cushings Vorgehen: falsche Denunziation und Erwirken seiner Exkommunikation – wegen angeblichen Ungehorsams.
Cushing hielt das Heilsdogma für „unsinnig“ und rühmte sich selbst, keinerlei Menschen zum katholischen Glauben bekehrt zu haben (im krassen Gegensatz zu Hw. Feeney, der unzählige Menschen in die Kirche führte). Er gab seinen Segen auf die Heirat seiner Schwester mit einem Juden. Als Zionist unterwarf er sich bedingungslos seinem Lieblingsvolk, wie ja das gesamte Zweite Vatikanum es tat. Dass so ein diabolischer Apostat von der Loge B‘nai B‘rith als löbliches Beispiel präsentiert wurde, darf nicht überraschen.
Interessant sind die Ausführungen eines Gary Rosenblatt vom 29.8.2003 in The Jewish Week:
„Während der interaktiven Diskussionen wurde mir bewusst, wie schmerzlich und schwierig es für die katholische Kirche war, beginnend mit Vatikan II in den frühen 1960ern, sich ihrer beschämenden Behandlung der Juden zu stellen und, als Folge davon, eine jahrhundertealte Haltung, wonach das Heil für die Menschheit nur durch Jesus kommen kann, zu revidieren. …
In einem weniger bekannten Fall exkommunizierte Richard Kardinal Cushing 1953
einen Bostoner Priester namens Leonard Feeney, weil er predigte, dass alle
Nichtkatholiken zur Hölle fahren würden. Obwohl Pater Feeneys Worte auf
dem Evangelium beruhten, empfand Kardinal Cushing sie als anstößig, zum
großen Teil weil seine Schwester einen Juden, genannt Carroll, geheiratet hatte
und die Familie dem Kardinal ans Herz gewachsen war, was ihn für die jüdische
Sichtweise auf Missionierung sensibilisierte.“
Rosenblatt hat es als bekennender Nichtkatholik nicht nötig, sich etwas vorzumachen: er sieht ganz klar, dass „die Kirche“ ihre uralte Haltung verwirft, derzufolge „das Heil für die Menschen nur durch Jesus kommen kann“ und dass Hw. Feeneys Worte, welche die Verdammung aller Nichtkatholiken verkünden und für die er von Cushing erniedrigt (von Gott aber erhöht) wurde, auf dem Evangelium basieren.
Das schändliche Protokoll 122/49 fängt gleich zu Beginn mit der für Modernisten
typischen Lüge an: zuerst heißt es, der Lehrsatz „außerhalb der Kirche gibt es
kein Heil“ sei unfehlbar. Dann folgt die abscheuliche Lüge: Die Kirche versteht
den Satz nicht so, wie er lautet. In anderen Worten: das Dogma hat eine tiefere
Bedeutung. Also genau das, was auf dem 1. Vatikanum verurteilt wurde.
„Dieses Dogma ist jedoch in dem Sinne zu verstehen, in dem es die Kirche selbst versteht. Unser Erlöser hat nämlich nicht privaten Beurteilungen übertragen, das zu erklären, was in der Hinterlassenschaft des Glaubens enthalten ist, sondern dem kirchlichen Lehramt.“
Marchetti Selvaggiani suggeriert, die Kirche würde das Dogma nicht (mehr) so verstehen, wie es lautet. Doch es „muss bezüglich der heiligen Dogmen für immer jener Sinn festgehalten werden, den die heilige Mutter Kirche einmal erklärt hat, und niemals darf von diesem Sinn, auch nicht unter dem Anschein und im Namen eines tieferen Verständnisses, abgewichen werden.“ (Vatikanum I, 3. Sitzung, 4. Kap.) Eine neue Sinngebung ist damit völlig ausgeschlossen. Dogmen sind nicht relativierbar und nicht revisionsbedürftig.
Es stimmt in der Tat, dass private Beurteilungen fehlbarer Menschen nicht geeignet sind, die bereits unfehlbar erklärten Dogmen neu zu erklären, z.B. mittels der Lehre von der Bluttaufe, der klassischen Begierdetaufe, dem Seele-der-Kirche-Konzept, geschweige denn der von Marchetti Selvaggiani in seinem Wisch vertretenen „modernisierten Begierdetaufe“, die keine Begierde erfordert. „Denn die Kirche Christi, die eifrige Hüterin und Beschützerin der bei ihr hinterlegten Glaubenslehren, verändert niemals etwas an diesen, nimmt nichts weg, fügt nichts hinzu“, sondern dort, wo die Lehre noch unbestimmt und nicht sehr einsichtig erscheint, bemüht sie sich, „daß jene alten Dogmen der himmlischen Lehre Einsichtigkeit, Licht und Bestimmtheit empfangen, aber ihre Fülle, Unversehrtheit und Eigentümlichkeit behalten und nur in ihrer Weise wachsen, nämlich in derselben Lehre, demselben Sinn und derselben Auffassung.“ (Pius IX., Ineffabilis Deus)
Das Heilsdogma ist äußerst bestimmt und verständlich. Es lehrt uns mit einem Höchstmaß an Präzision, dass es für jedes menschliche Geschöpf unbedingt heilsnotwendig ist, dem mystischen Leib durch Taufe und katholischen Glauben anzugehören und dass alle Nichtkatholiken, ob Juden, Heiden, Schismatiker oder Häretiker, hoffnungslos verloren sind, wenn sie sich als solche sterben.
Da die katholischen Lehrsätze himmlische Wahrheiten und keine menschlichen Auslegungen religiöser Tatbestände sind (Lamentabili sane exitu, verurteilte Irrtümer der Modernisten, #22), lassen sie sich folglich auch nicht rechtens durch menschliche Auslegung uminterpretieren. Die göttliche Offenbarung von der Notwendigkeit Christi, der Kirche, der Taufe aus Wasser und Geist, des Glaubens hat das kirchliche Lehramt bereits ausgelegt. Für menschliche Auslegungen dieser Notwendigkeit ist kein Platz mehr. Wohin käme man denn, wenn die Offenbarung heute so, morgen so, und übermorgen wieder anders ausgelegt würde? Richtig!, genau dahin, wo wir heute sind.
Wenn Marchetti Selvaggiani aber behaupten möchte, die häretische menschliche Neuauslegung des Heilsdogmas sei gar keine menschliche Neuauslegung, sondern die Kirche habe diese seine modernistische Auffassung schon immer gelehrt (was z.B. Bischof Fellay behauptete, s.o.), so liegt darin eine häretische Irreführung. Dies wird ja von jedem, der sich nicht mit dem Thema auseinandersetzt, geglaubt und nachgeplappert. Man wird durch solche Behauptungen irregeführt.
Ferner macht Marchetti Selvaggiani gegen die klassische Begierdetaufelehre
mobil, nachdem er die Häresie von sich gibt, man müsse nicht als Glied der
Kirche einverleibt sein, um gerettet zu werden:
„Damit einer nämlich das ewige Heil erlangt, wird nicht immer erfordert, daß er tatsächlich der Kirche als Glied einverleibt wird, sondern mindestens das Verlangen, daß er ebendieser durch Wunsch und Verlangen anhängt. Dieser Wunsch muß jedoch nicht immer ausdrücklich sein, wie es bei den Katechumenen der Fall ist, sondern wenn ein Mensch an unüberwindlicher Unkenntnis leidet, nimmt Gott auch den einschlussweisen Wunsch an …“
Es ist zwar gut und richtig, die klassische Begierdetaufe abzulehnen. Allerdings zugunsten des Dogmas, nicht zugunsten einer weit schlimmeren Häresie. Irrlehrer wie Marchetti Selvaggiani gelangen für ihre diabolische Zunge und abscheuliche Boshaftigkeit für alle Ewigkeit in der Hölle.
Häretiker suchen immer wieder Wege, um Heilsmöglichkeiten für außerhalb der Kirche Stehende zu finden und damit die zentrale Botschaft des Evangeliums zu verwerfen. Ihre Mühen sind vergeblich, sie werden zerschmettert von der unfehlbaren Wahrheit Gottes.
Der ungläubige V2-Jesuitenpriester Mark Massa findet ehrliche, treffende Worte
für den Marchetti-Selvaggiani-Wisch:
Mark Massa V2-SJ, Catholics and American Culture, 1999:
„Am Nachmittag des 4. September 1952 fanden die Leser des Boston Pilot – der Stimme der Römisch-Katholischen Erzdiözese – auf der Titelseite ihrer meist bedächtigen Wochenzeitung den Text des energischen Briefes vom Heiligen Offizium in Rom vor. Der auf den 8. August datierte Text betraf eine Gruppe Bostoner Katholiken, welche einen ziemlichen Rabatz um das uralte theologische Diktum extra ecclesiam nulla salus (‚außerhalb der Kirche gibt es kein Heil‘) machten – eine auf den hl. Cyprian zurückgehende Formulierung im dritten Jahrhundert und einen der Pfeiler der Orthodoxie für christliche Gläubige. … Der Brief selbst war tatsächlich eine zwiespältige Angelegenheit… er gewährte, dass eine Person durch mehr als ‚implizites Verlangen‘ ‚in der Kirche‘ sein könnte – eine Interpretation, die um die Mitte des 20. Jahrhunderts beinahe normativen Stellenwert unter katholischen Theologen erlangt hatte, obwohl sie als solche niemals offiziell von Rom erklärt worden ist.“
Und am 2.9.1948 titelte Worcester Telegram:
„VATIKAN … Erklärt Kein Heil Außerhalb der Kirche Lehre für falsch“
Es gibt noch ungezählte weitere Beispiele, die den Glaubensabfall im Raum der Kirche vor dem Vatikanum II dokumentieren. Mit Imprimatur und nihil obstat ausgezeichnete Bücher aus der Mitte des 20. Jahrhunderts lehren nicht nur, dass es außerhalb der Kirche Heil gebe, sondern gehen so weit zu sagen, Anhänger falscher Religionen seien bisweilen durch ihr Gewissen verpflichtet, ihre falsche Religion auszuüben, um gerettet zu werden, und würden andernfalls sündigen. Solch eine teuflische Lehre rührt daher, dass man das Heilsdogma zu einer Schuldfrage umdefiniert hat, die selbst wiederum veränderbar ist. Wer sich so sehr irrt, dass er keinen Zweifel an seiner falschen Religion hat, wird das ewige Leben finden, weil er seinem Gewissen folgt. Es ist also logisch, den Götzen weiterhin zu dienen, wenn man von seiner falschen Religion überzeugt ist. Schließlich gelangt man mit dem Hannover-Zug auch nach München, wenn man nur fest genug davon überzeugt ist, es handele sich um den München-Zug. Wer versehentlich Kirschen sät, wird Äpfel ernten, wenn er völlig überzeugt ist, dass die Samen die richtigen waren.
Auf Fehlentwicklungen wie die „liturgische Bewegung“ oder das „Opus sacerdotale Amici Israel“ muss gar nicht erst eingegangen werden. Ich belasse es beim Protokoll 122/49 des hl. Offiziums, um die Verderbtheit der Bischöfe in den Jahren vor dem 2. Vatikanum aufzuzeigen.
VIII. Schlusswort
Den Leugnern des Heilsdogmas helfen keine rhetorischen Ergüsse, sondern die Beachtung von Mt 5,37. Aber wenn man die so klare und schwerwiegende Wahrheit nicht erträgt, trachtet man danach, sie mit diabolischem Gerede aus der Welt zu schaffen, indem man Gegensätze zu vereinen sucht, ganz so wie bei den „ökumenischen Gottesdiensten“ oder beim gemeinsamen Beten zwischen „Katholiken“ und Schlangenanbetern. Es steckt dieselbe 2+2=5-Mentalität dahinter. Die heutigen Ausnahme-Propagandisten sind vergleichbar mit einem Gesetzgeber, dem die alte Gesetzesnorm: „Die Tötung eines ungeborenen Kindes ist verboten. Wer es dennoch tut, wird mit dem Tode oder mit Zuchthaus bestraft.“ nicht gefällt, weil sie ihm zu rigoros erscheint. Er denkt sich eine die alte „ergänzende“, genau genommen aber entkräftende neue Einschubnorm aus, die da lautet: „Eine Tötung des ungeborenen Kindes liegt nicht vor, wenn sie innerhalb der hier festgelegten Frist vorgenommen wird oder das Kindes einen genetischen Defekt aufweist.“ Der Unterschied zwischen jenem weltlichen Gesetzgeber und den Ausnahme-Lehrern ist aber, dass letztere überhaupt nicht die Kompetenz besitzen, die kirchliche Lehre zu ändern bzw. (gegenteilig) „zu ergänzen“. Selbst wenn sie Päpste wären, könnten sie es nicht, weil sie unveränderbar ist.
Die dramatische Entwicklung von der harmlos anmutenden Bluttaufe bis hin zur modernen Pseudobegierdetaufe und dem damit einhergehenden totalen Glaubensabfall sowie der Schaffung der Vatikanum-II-Sekte als der großen Gegenkirche, welche die große Hure Babylon aus der Apokalypse sein mag, sollte Grund genug sein, sich nicht an allzu sehr an menschlichen Theorien auszurichten, ganz gleich, wie einleuchtend sie einem auch erscheinen. Man darf dies überhaupt nicht tun, wenn ein klärendes Dogma verkündet worden ist und es aufgrund ebendieser Tatsache gar nichts zu diskutieren gibt, sofern man sich nicht in die Häresie begeben möchte. Die Lehre von der außerkirchlichen Heilsmöglichkeit, auch wenn sie vor ihrer anschließenden Propagierung zunächst verneint wird, ist der Beginn des totalen Glaubensabfalls im Raum der Kirche. Sie ein großartiges Werkzeug Satans im Kampf gegen den Glauben an Christus und trägt wesentlich dazu bei, dass es bei der Wiederkunft Christi kaum jemanden geben wird, der noch an Ihn glaubt. (Lk 18,8)
Die Muttergottes, 1846, La Salette:
„Im Jahre 1864 wird Luzifer mit einer großen Menge von Teufeln aus der Hölle losgelassen. Sie werden den Glauben allmählich auslöschen, selbst in Menschen, die Gott geweiht sind. Sie werden sie in einer Weise blind machen, daß diese Menschen, falls sie nicht eine besondere Gnade empfangen, den Geist dieser bösen Engel annehmen werden. Viele Ordenshäuser werden den Glauben völlig verlieren und viele Seelen mit ins Verderben ziehen.“