Das Sakrament der Ehe
17.01.2018
Die Ehe
Was ist die Ehe?
Die Ehe ist das Sakrament, das Mann und Frau bis zum Tode eines Partners unauflöslich vereint, wie Jesus Christus und die Kirche, seine Braut, vereint sind, und das ihnen die Gnade gibt, miteinander heilig zu leben und die Kinder christlich zu erziehen.
Wer ist Spender des Ehesakramentes?
Spender des Ehesakramentes sind die Brautleute selbst, die die Ehe eingehen.
Müssen die Brautleute im Stande der heiligmachenden Gnade sein, wenn sie die Ehe eingehen?
Die Brautleute müssen im Stande der heiligmachenden Gnade sein, wenn sie den Ehebund schließen, sonst begehen sie ein Sakrileg (Gotteslästerung).
Wie geht man den Ehebund ein?
Den Ehebund schließt man durch das gegenseitige Ja-Wort vor dem Diakon, Priester oder Bischof und vor zwei Zeugen.
Ist die zivile Eheschließung eine rechtmäßige Verbindung zwischen Mann und Frau?
Nein, die nur zivilrechtlich geschlossene Ehe ist keine Ehe, sondern bloße Formalität vor einem staatlichen Standesbeamten. Wer sich daher nicht kirchlich trauen lässt, ist vor Gott nicht verheiratet und lebt in einer sündhaften Beziehung.
Welche Pflichten haben die Eheleute?
Die Eheleute haben die Pflicht, heilig zusammen zu leben, einander mit immerwährender Zuneigung in den geistigen und zeitlichen Bedürfnissen zu helfen und die Kinder gut zu erziehen, indem sie für ihre Seele nicht weniger sorgen als für ihren Leib und sie vor allem mit dem Wort und dem guten Beispiel zur Frömmigkeit und zur Tugend erziehen.
Welche Spiritualität gehört in die Ehe?
Die christlichen Eheleute mit ihren Kindern bilden eine Hauskirche. Sie sind gerufen, am liturgischen Leben der Kirche in der Feier der Eucharistie und der übrigen Sakramente teilzunehmen. Zum gemeinsamen Vollzug des christlichen Lebens wird ihnen das Stundengebet, Morgen- und Abendgebet, Tischgebet, Schriftlesung, Sakramentenempfang, Herz-Jesu-Verehrung und Muttergottesverehrung und besonders das Rosenkranzgebet empfohlen. Das Gebet ist daher keineswegs ein Ausweichen vor den täglichen Anforderungen, sondern stärkster Antrieb für die Verwirklichung der familiären Aufgaben.
Welche Voraussetzungen müssen bei einer konfessionsverschiedenen Ehe gegeben sein?
Die Trauung eines konfessionsverschiedenen Paares kann nur erlaubt werden, wenn der katholische Partner bereit ist, Gefahren des eigenen Glaubensabfalls zu beseitigen und nach Kräften alles zu tun, dass die Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden.
Wie steht die Kirche zu „wiederverheirateten“ Geschiedenen?
Der Ausdruck „wiederverheiratet geschieden“ ist irreführend und täuscht über die Tatsache hinweg, dass kirchlich gültig geschlossene Ehen, die vom Staat „geschieden“ werden, vor Gott bestehen bleiben. Mann und Frau dürfen demnach nicht in einer neuen Verbindung wie Eheleute zusammenleben. Tun sie das dennoch, so leben sie im Ehebruch und laden daher dauernd schwere Schuld auf sich. Wenn sie nicht bereit sind, diese Lebensweise aufzugeben, können sie auch nicht zur Beichte gehen, denn die Beichte setzt den Vorsatz zur Besserung voraus. Deshalb können sie, da sie im Zustand einer schweren Sünde sind, nicht die heilige Kommunion empfangen. Aber sie sind nicht von der Kirche getrennt, sie können als Getaufte an ihrem Leben teilnehmen, ja sie sind sogar dazu verpflichtet; z.B. was den sonntäglichen Besuch der hl. Messe betrifft. Der Kommunionempfang ist nicht möglich ist (man würde sich selbst schaden, vgl. 1 Kor 11, 27-29). Wenn jemand seine Lebenssituation ehrlich betrachtet, und die Schlussfolgerung daraus zieht, nicht zur Kommunion zu gehen, zeigt er damit seine hohe Achtung vor diesem Sakrament. Sicherlich ist zu beachten, dass manche Menschen schuldlos in eine Situation gekommen sind, so dass sie sich von ihrem Ehepartner trennen mussten. In diesem Zusammenhang ist es oft besonders schwer, aber eine christliche Aufgabe, erlittenes Unrecht als Kreuz in der Nachfolge Christi anzunehmen.