Das Sakrament der Priesterweihe
Priesterweihe
ACHTUNG: Dieser Artikel beschreibt ausschließlich die Form der Priesterweihe, die bis zur Liturgiereform 1970 üblich war, nicht jedoch die aktuelle "ordentliche" Form!
Die Priesterweihe ist ein Anteil-haben am Weihesakrament und dadurch am Priestertum Christi, des einzigen Mittlers zwischen Gott und den Menschen. Der Priester ist dazu berufen, in der Person Christi das eucharistische Opfer zu feiern (Heilige Messe), das Wort Gottes zu verkünden und die Sakramente zu spenden, insbesondere das Bußsakrament.
Aus den Getauften genommen ist der Priester für das Volk Gottes bestellt und berufen. Gott beruft seine Priester durch die Kirche. Wer objektiv geeignet ist, diesen Dienst zu übernehmen, und seine Bereitschaft dazu vor der Kirche kundtut, kann - nach Bestätigung und Annahme dieser Berufung durch die Kirche (vertreten durch den Bischof) - die Priesterweihe empfangen. Während der Taufbefehl Jesu jedem Menschen, der sich zu Christus bekennt, die Taufe eröffnet, hat niemand "Anspruch" auf die Weihe. Diese wird durch Handauflegung und Gebet gespendet (wesentliche Zeichen). Als ausdeutende Zeichen werden die heiligen Geräte überreicht sowie die Hände gesalbt.
Aufruf und Präsentation der Kandidaten
Es erscheinen die Weihekandidaten als Diakone bekleidet mit Schultertuch, Albe, Zingulum, (Manipel und) Stola. Auf dem linken Arm tragen sie ein zusammengelegtes Messgewand, in der rechten Hand eine brennende Kerze.Die einleitenden Riten mit Aufruf und Präsentation der Kandidaten vor dem Bischof sind ganz gleich wie bei der Diakonatsweihe. Nur die Befragung des Volkes wird viel ausführlicher begründet. Weil nämlich alle, die auf einem Schiff fahren, ein Interesse daran haben, das Steuerruder in guten Händen zu wissen, müsse auch ihr Urteil bei der Bestellung des Steuermanns gehört werden. Darum sei es "von den Vätern angeordnet, dass man über die Wahl derjenigen, die zum Dienst am Altarbestimmt werden, auch das Volk befrage". Auch leiste man jenen lieber Gehorsam, zu deren Weihe man die Zustimmung gegeben habe. Die weiteren Worte offenbaren, ein wie großes Anliegen es der Kirche ist, Unwürdigen und Unberufenen den Zutritt zum Altar zu verweigern.
Belehrung
Es folgt eine ausführliche Belehrung: "Da ihr, geliebteste Söhne zum Priesteramt geweiht werden sollt, so bemüht euch, es würdig zu empfangen und gut zu verwalten." Eingedenk der Worte Jesu, dass von jedem, dem viel gegeben wurde, umso mehr verlangt wird (vgl. Lk 12,48), weist der Bischof darauf hin, "nur mit großer Furcht" dürfe man zu dieser hohen Stufe aufsteigen und man müsse achthaben, "dass himmlische Weisheit, bewährte Sitten und beständige Übung der Gerechtigkeit die hierzu Erwählten empfehle".
Die amtlichen Pflichten des Priesters sind zusammengefasst in fünf markanten Worten: "Der Priester muss opfern, weihen, vorstehen, predigen und taufen." An erster Stelle wird das Opfern genannt, denn in der Weihe wird unter Handauflegung und Gebet vor allem die priesterliche Opfergewalt übertragen. Der Priester wird geweiht für den Altar. Seine höchste und wichtigste Aufgabe ist es, im Messopfer das Kreuzesopfer Jesu Christi gegenwärtig zu setzen und dessen heilbringende Erlösungsfrucht den Menschen zuzuwenden.
Dem äußeren Vollzug des heiligen Opfers soll im Inneren eine lebendige Opfergesinnung entsprechen. Deshalb mahnt der Bischof: "Erkennt, was ihr tut! Ahmt nach, was ihr verrichtetI" Objektiv ist der Priester Stellvertreter („Alter Christus“) und Werkzeug Christi. Auch subjektiv soll er ,wie Christus' sein, transparent auf den hin, den er vertritt, gleichsam eine lebendige Ikone. So fährt der Bischof fort: "Wenn ihr also das Geheimnis des Todes des Herrn feiert, so seid bedacht, in euren Gliedern alle Laster und bösen Begierlichkeiten zu töten. Eure Lehre sei eine geistliche Arznei für das Volk Gottes. Der Wohlgeruch eures Lebens sei eine Erquickung für die Kirche Christi."
Noch ernster als sie begonnen hat, endet die bischöfliche Ermahnung: "Mögen weder wir, weil wir euch ein so hohes Amt übertragen haben, noch ihr, weil ihr es übernommen habt, vom Herrn verdammt, sondern vielmehr belohnt zu werden verdienen, was er uns durch seine Gnade verleihen wolle." Die Verantwortung eines Priesters ist überaus groß, und die Weihe kann ihm sowohl zum ewigen Lohn als auch zur ewigen Strafe werden (vgl. das traurige Beispiel des Judas Iskarioat in Mt 26,24 f.). Wer wollte es wagen, zum Weihealtar hinzuzutreten, wenn nicht der Herr selbst ihn gerufen hätte?
Allerheiligenlitanei
Die Weihekandidaten strecken sich nun flach auf den Boden aus, um alle Heiligen des Himmels als Fürsprecher anzurufen und den Segen des Bischofs zu empfangen. Nach der Allerheiligenlitanei ist der unaussprechlich heilige Moment gekommen: Die Weihekandidaten richten sich auf, und der Bischof legt jedem einzelnen beide Hände aufs Haupt. Diese Handauflegung zur verwandelnden Herabkunft des Heiligen Geistes geschieht ähnlich wie bei der Wandlung in heiligem Schweigen. Den Seelen der Erwählten wird nun das Zeichen der besonderen Gleichförmigkeit mit dem Priester Jesus Christus eingeprägt, welches sie zur Ausübung der priesterlichen Gewalt befähigt (vgl. KKK 1582). Dieses Prägemal ist unauslöschlich und unverlierbar. Der Priester wird es "selbst in den bedauerlichsten Verirrungen, in die er durch menschliche Schwäche fallen kann, nie aus seiner Seele austilgen können" (Pius XI. Ad catholici sacerdotii, 20.12.1935).
Auch alle anwesenden Priester treten hervor, um ebenfalls den Neugeweihten die Hände aufzulegen und so die Einheit der Priesterschaft zum Ausdruck zu bringen. Nach der Handauflegung halten sie alle den rechten Arm ausgestreckt, und der Bischof spricht: "Lasst uns, geliebteste Brüder, Gott den allmächtigen Vater bitten, er möge über diese seine Diener, die er zum Priestertum erwählt hat, himmlische Gaben in Fülle ergießen, auf dass sie, was sie mit seiner Gnade übernehmen, durch seine Hilfe erlangen."
Es folgt ein Weihegebet mit der Bitte, Gott möge über diese seine Diener "den Segen des Heiligen Geistes und die Kraft priesterlicher Gnaden" ausgießen und sie mit bleibender Gnadenfülle beschenken. Danach beginnt der feierliche Gesang der Weihepräfation.
Mitten in der Präfation setzt der Gesang plötzlich aus, und der Bischof spricht klar und deutlich das wesentliche Weihegebet, welches zusammen mit der Handauflegung eine moralische Einheit bildet und deshalb zur Gültigkeit der Weihe unbedingt notwendig ist: "Wir bitten Dich, allmächtiger Vater, gib diesen Deinen Dienern die Würde des Priestertums. Erneuere in ihrem Innersten den Geist der Heiligkeit, damit sie das von Dir erhaltene Amt zweiten Ranges auf sich nehmen und durch ihren vorbildlichen Wandel christliche Zucht und Sitte nahe legen." Damit ist die eigentliche sakramentale Weihehandlung vollendet.
Einkleiden mit priesterlichen Gewändern
Nach der Weihepräfation folgen verschiedene Riten zur Ausdeutung der übertragenen Gewalten und der übernommenen Pflichten. Zur Einkleidung mit den priesterlichen Gewändern legt der Bischof den Neugeweihten zuerst die Stola kreuzweise über die Brust, umsie gleichsam mit dem Kreuz des Herrn zu vermählen: "Nimm hin das Joch des Herrn, denn sein Joch ist süß und seine Bürde leicht." (vgl. Mt 11,30). Danach bekleidet er sie mit dem Messgewand und spricht: "Nimm hin das priesterliche Gewand, das die liebe versinnbildet, denn Gott ist mächtig, in dir die liebe zu vermehren und das Werk zu vollenden." Allerdings bleibt das Messgewand hinten noch zusammengefaltet bis nach der Purifikation (Reinigung der Gefäße) der Weihemesse.
Salbung der Innenflächen der Hände
Auf ein schönes und inhaltsvolles Segensgebet über die Neugeweihten folgt die Salbung der Hände mit Chrisam. Der Bischof stimmt an den Stufen des Altares das, Veni Creator Spiritus an. Während der Chor den Hymnus weiter singt, treten die Neugeweihten vor den Bischof und reichen ihm die geöffneten Hände dar. Mit Katechumenenöl salbt dieser zuerst beide Daumen und Zeigefinger, die ja im heiligen Messopfer die heiligen Gestalten von Brot und Wein berühren werden, und betet: "Weihen und heiligen mögest Du, o Herr, diese Hände durch diese Salbung und unsere Segnung." Dann salbt er die inneren Handflächen: "Damit alles, was sie segnen, gesegnet sei, und was sie weihen, geweiht und geheiligt sei." Wie die Hände Jesu bei der heiligen Wandlung "heilig und ehrwürdig" genannt werden, so sollen auch die Hände des Priesters stets "heilig und ehrwürdig" sein.
Nach der Salbung schließt der Bischof die Hände der Neugeweihten und bindet sie mit einem Leinentuch fest zusammen. Es gibt den schönen Brauch, dass dieses Leinentuch später der Priestermutter zusteht, damit sie es aufbewahrt und einmal mit ins Grab nimmt.
Übertragung der Opfergewalt
Danach gibt der Bischof zum Zeichen der Übertragung der Wandlungsgewalt in die soeben gesalbten Priesterhände den Kelch mit Wein und die Patene mit einer Hostie: "Empfange die Gewalt, Gott das Opfer darzubringen und die Heilige Messe zu zelebrieren für Lebende und Verstorbene. Im Namen des Herrn."
Nun gehen die Neugeweihten an ihre Plätze zurück und der Bischof setzt die Messe fort. Zur Opferung treten sie vor den Altar und geben wie bei allen vorhergegangenen Weihestufen zum Zeichen ihrer Hingabe eine brennende Kerze in die Hand des Bischofs. Danach bringen sie ihr erstes Messopfer dar, indem sie den Messkanon, der sonst leise gesprochen wird, klar und deutlich gemeinsam mit dem Bischof beten.
In der Antiphon, die der Bischof nach der Kommunion und Purifikation anstimmt, kommt zum Ausdruck, dass der Priester gerufen ist zu heiliger Freundschaft mit Christus: "Nun nenne ich euch nicht mehr Knechte, sondern meine Freunde, weil ihr erkannt habt, was ich in eurer Mitte vollbracht habe." Es sind dieselben Worte, wie sie Jesus in der Stunde der ersten Priesterweihe beim Letzten Abendmahl gesprochen hat (vgl. Joh 15,15).
Danach sprechen die Neupriester vor dem Bischof als Stellvertreter Christi das Apostolische Glaubensbekenntnis, und der Bischof legt ihnen noch einmal die Hände aufs Haupt, um ihnen formell die Sündenvergebungsgewalt zu übertragen: "Empfange den Heiligen Geist: Denen du die Sünden nachlassen wirst, denen sind sie nachgelassen, und denen du sie behalten wirst, denen sind sie behalten." Hierauf entfaltet er das Messgewand und spricht: "Mit dem Gewand der Unschuld bekleide dich der Herr."
Gehorsamsversprechen
Schließlich umfasst der Bischof beide Hände des Neugeweihten und fragt ihn: "Versprichst du mir und meinen Nachfolgern Ehrfurcht und Gehorsam?" Dieser antwortet: "Ja, ich verspreche es.", worauf ihm der Bischof den Friedenskuss gibt. Mit einer nochmaligen Ermahnung und einem feierlichen Segen beschließt der Bischof die Weihehandlung. Sein letztes Wort lautet: "Bittet den allmächtigen Gott auch für mich!"
Die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe
Ein bedeutsamer lehramtlicher Text Papst Johannes Pauls II. lautet: "Obwohl die Lehre über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe sowohl von der beständigen und umfassenden Überlieferung der Kirche bewahrt als auch vom Lehramt in den Dokumenten der jüngeren Vergangenheit mit Beständigkeit gelehrt worden ist, hält man sie in unserer Zeit dennoch verschiedenenorts für diskutierbar; oder man schreibt der Entscheidung der Kirche, Frauen nicht zu dieser Weihe zuzulassen, lediglich eine disziplinäre Bedeutung zu. „Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird; erkläre; ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken, dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich die Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben." (Papst Johannes Paul lI 22. Mai 1994, Nr: 4)
Das dem getauften Mann vorbehaltene Priestertum "nach der Ordnung Melchisedeks" besagt, dass der Priester Anteil am ewigen Amt Christi hat. Es besagt ferner, dass der Priester kein rituelles Opfer vollzieht nach dem Vorbild von Tier- oder gar Menschenopfern, sondern in persona Christi die reine Opfergabe unter den Gestalten von Brot und Wein darbringt. Das Opfer Christi nährt die Seinen und eröffnet ihnen in der communio sanctorum das ewige Leben. Der Priester Christi erringt nicht, von Menschen bestellt, durch pagane Opferrituale, die Milde des Göttlichen. Sondern Gott selbst ist es, der durch seine Hingabe die Menschen zur Liebe ruft. Da aber das eine Opfer Christi in der Eucharistie sakramental vergegenwärtigt wird (nicht nur symbolisch), gehört zu dieser Repräsentanz nach fester Überzeugung aller das Priester- und Bischofsamt wahrenden Kirchen (auch der Orthodoxie), dass dieses Opfer durch einen geweihten, mit Christus besonders verbundenen Mann dargebracht wird. Da jede Frau eine andere Verbindung zu Christus hat als jeder Mann ist aus anthropologischen wie christologischen Gründen keine Frauenordination möglich. Sie kann nur vorgetäuscht werden. In diesem Falle fallen die Betrüger (bischöfliche Täter wie weibliche "Opfer") unter die Exkommunikation.
Weihesakrament
Das Sakrament der Weihe oder Sakrament der Ordination (lateinisch ordinatio, „Aufnahme in den jeweiligen ordo“), auch Sakrament der Handauflegung, ist in vielen christlichen Konfessionen ein Sakrament, durch das der Geweihte eine Sendung und Vollmacht erhält, im Namen Christi für die Kirche zu handeln.
Die Weihe umfasst drei geordnete Stufen: den Diakonat(Diakonweihe), den Presbyterat (Priesterweihe) und den Episkopat (Bischofsweihe), wobei nur in letzterem als höchster Weihestufe die Fülle des Sakraments vereint ist. Der Empfang der Weihe führt zur Aufnahme in den Klerus und zur Inkardination in eine Diözese oder Ordensgemeinschaft.
Wie alle Sakramente geht auch das Weihesakrament unmittelbar auf eine im Neuen Testament und der Tradition der Kircheüberlieferte Einsetzung durch Jesus Christus zurück. Während Christus in seinen Predigten das gesamte Volk Israel in seine Nachfolge berufen hat (Priestertum aller Gläubigen), hat er die zwölf Apostel in eine besondere Nachfolge berufen und ihnen die Leitung der Kirche anvertraut. Über den Heiligen Geist (Apg 1,8 EU) hat er ihnen Vollmacht und Sendung verliehen, an seiner statt zu handeln und ihm als lebendiges Werkzeug zu dienen:
„Wer euch hört, der hört mich.“
– LK 10,16 EU
Die Weihe geht damit über eine Delegation durch die Gemeinschaft hinaus, denn sie
„verleiht eine Gabe des Heiligen Geistes, die eine „heilige Gewalt“ (sacra potestas) auszuüben gestattet, die nur von Christus selbst, durch seine Kirche, verliehen werden kann.“
– KKK [1538]
Durch das Wirken in persona Christi ist garantiert, dass Christus selbst in den Sakramenten tätig wird zur Heilsvermittlung, unabhängig von den Vorzügen oder Fehlern des Amtsträgers.
„Christus ist die Quelle jeglichen Priestertums; denn der Priester des [Alten] Gesetzes war sein Bild. Der Priester des Neuen Bundes aber handelt in der Person Christi“
– THOMAS VON AQUIN: Summa theologia 3,22,4
Besondere Bedeutung kommt dabei der Spendung der Sakramente zu, insbesondere der Feier der Eucharistie, die Jesus den Aposteln mit den Worten „Tut dies zu meinem Gedächtnis!“ (LK 22,19 EU) aufgetragen hat.
Schon aus apostolischer Zeit ist als Zeichen für die Weitergabe dieser Berufung (Hebr5,4 EU) die Handauflegung überliefert, verbunden mit dem Weihegebet zur Anrufung des Heiligen Geistes (Apg 6,6 EU, Apg 14,23 EU, Apg 20,28 EU); die Auswahl der Kandidaten erfolgte durch die Apostel (Apg 1,23–26 EU) und die von ihnen bestimmten Nachfolger. Sie verkündeten das Evangelium und übernahmen die Leitung der Gemeinden in Fortführung der priesterlichen Sendung.
Sakramentverständnis Bearbeiten
Das Weihesakrament gibt es in den Kirchen katholischer und orthodoxer Tradition, insbesondere der römisch-katholischen Kirche, den orthodoxen, altorientalischen, altkatholischen und anglikanischen Kirchen, sowie weiteren, nach eigenem Selbstverständnis katholischen Kirchen. Es wird von Christus durch einen Bischof gespendet. Aufgrund des gemeinsamen Ursprungs des Weihesakraments in der Alten Kirche und der daraus folgenden Apostolischen Sukzession werden die Weihen von vielen Konfessionen wechselseitig anerkannt.
Spendung der Weihe
Zentrale, nach außen sichtbare Handlung der Weihespendung ist die Handauflegung und das Weihegebet des Spenders. Die Tradition der Handauflegung ist seit der Urkirche belegt und findet sich bereits in den Briefen des Neuen Testaments (2 Tim1,6 EU).
Da das Weihesakrament der Seele einen Character indelebilis (untilgbares Prägemerkmal) verleiht, ist ein gültig empfangenes Weihesakrament unwiderruflich und seine Spendung wird nie wiederholt. Im Zweifelsfall kann der Weiheritus jedoch sub conditione wiederholt werden, wenn die Gültigkeit einer erfolgten Weihe fraglich ist. Auch bei grundsätzlicher gegenseitiger Anerkennung des Weihesakraments kommt dies immer wieder bei der Konversion von Geistlichen vor, wenn die Sakramentalität der in der anderen Konfession durchgeführten Weihe bezweifelt wird (beispielsweise durch eine im Hinblick auf die apostolische Sukzession unklare Weihelinie).
Vom Verlust des klerikalen Standes bleibt die Weihe daher unberührt: „Die einmal gültig empfangene heilige Weihe wird niemals ungültig“[7]. Jedoch kann durch richterliches Urteil oder Verwaltungsdekret die „Ungültigkeit der heiligen Weihe“ festgestellt werden[7], sofern sie nicht gültig empfangen wurde. Dies ist jedoch lediglich eine formale Feststellung, sakramental hat die Weihe in einem solchen Fall nie bestanden.
Stufen der Weihe (Weihegrade)
Das eine Weihesakrament entfaltet sich in drei Stufen (ordines):[8][9]
Diakonat (Diakonweihe, ordo diaconorum) – die Hauptaufgaben des Diakons sind im diakonischen und seelsorglichen Dienst, der Verkündigung des Evangeliums und der Feier des Gottesdienstes.
Presbyterat (Priesterweihe, ordo presbyterorum) – der Priester übernimmt als Mitarbeiter des Bischofs die Leitung von Gemeinden und die Spendung der Sakramente (mit Ausnahme der Weihe).
Episkopat (Bischofsweihe, ordo episcoporum) – die Bischöfe sind als Nachfolger der Apostel für die Leitung der Kirche verantwortlich. In der dritten und höchste Weihestufe vereint sich die Fülle des Weihesakraments.
Die einzelnen Stufen bauen aufeinander auf: zum Empfang der Priesterweihe ist die Diakonweihe erforderlich, für die Bischofsweihe die Priesterweihe. Die Bischofs- und Priesterweihe verleihen die Sendung und die Vollmacht, in der Person Christi zu handeln, die Diakonweihe „hingegen die Kraft, dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebe zu dienen“ (CAN. 1009 §3 CIC).
Durch die Weihe wird der Kandidat in den jeweiligen Ordo der Kirche (Ordo episcoporum, Ordo presbyterorum und Ordo diaconorum) aufgenommen.
Diakonat
Die Spendung des Sakraments erfolgt durch Handauflegung und Weihegebet des Bischofs. Hierdurch wird den Weihekandidaten die Gabe des Heiligen Geistes für das Diakonenamt erbeten. Schließlich folgt die Ankleidung mit den Insignien des Diakons, Stola und Dalmatik, sowie die Übergabe des Evangeliars.
Als rechtsverbindlicher Akt wird das öffentliche und freiwillige Weiheversprechen der jeweiligen Weihekandidaten, das während des Weiheritus abgelegt wird, angesehen.
Presbyterat
Die Priesterweihe ermöglicht die Spendung der Sakramente mit Ausnahme des Weihesakraments und ist daher gleichzeitig Fähigkeit und Auftrag zum besonderen, sakramentalen und seelsorglichen Dienst an der Kirche. Sie ist Voraussetzung für den Zugang zu den meisten kirchlichen Ämtern, wie die Bestellung zum Pfarrer.[10]
„Die Priesterweihe wird nicht gespendet als Heilmittel für einen einzelnen Menschen, sondern für die ganze Kirche“
– THOMAS VON AQUIN
Zentrale Handlung der Priesterweihe ist die Handauflegung und das Weihegebet des spendenden Bischofs. Die Handauflegung erfolgt anschließend durch alle anwesenden Bischöfe und Priester, die den Neupriester segnen. Anschließend folgen als ausdeutende Riten die Salbung der Hände mit Chrisam, das Anlegen der Kasel und die Überreichung von Kelch und Hostienschale.
Vor der Priesterweihe durchläuft ein Priesteramtskandidat in der Regel eine mehrjährige Ausbildung inklusive Studium der Theologie in einem Priesterseminar, einem ordenseigenen Seminar, einem Theologenkonvikt, einer geistlichen Akademie oder ähnlichen Einrichtung.
Episkopat
Die Bischofsweihe stellt die Vollform des Weihesakramentes dar, die beiden anderen Stufen sind von ihr abgeleitet.
Ein geweihter Bischof steht in seinem Amt in der direkten, ungebrochenen Nachfolge der Apostel. Die Weihelinien der Bischöfe werden in apostolischer Sukzession bis auf die Apostel zurückgeführt, die von Jesus Christus in das Bischofsamt eingesetzt wurden.
Zentraler Akt ist hierbei die Handauflegung durch den die Weihe spendenden Bischof (Hauptkonsekrator) und die weiteren anwesenden Bischöfe (Mitkonsekratoren), sowie das Weihegebet. Zur Sicherstellung der Gültigkeit der Weihe in apostolischer Sukzession werden in der Regel mindestens zwei Mitkonsekratoren hinzugezogen;[11] sollte die sakramentale Gültigkeit der Weihe eines der spendenden Bischöfe selbst anzweifelbar sein, so ist die Weihe durch das Wirken der Mitkonsekratoren als gültig zu betrachten.
Die Weihehandlung beginnt mit einer Bitte um den Heiligen Geist, damit der zu Weihende als Hirte „für die Kirche Gottes sorgt, die er sich durch das Blut seines eigenen Sohnes erworben hat“ (Apg 20,28 EU). Anschließend verspricht der Kandidat, den Glauben treu zu bewahren und sein Amt recht zu verwalten.
Zum Zeichen des Anteils in Fülle am Priestertum Christi wird die Stirn des neuen Bischofs mit dem heiligen Chrisam gesalbt. Die Übergabe des Evangeliars und der bischöflichen Insignien (Bischofsstab, Ring und Mitra) symbolisiert die Hauptaufgaben des Bischofs: die Verkündigung des Evangeliums und die Leitung seiner Ortskirche.
„Die Bischöfe empfangen durch die Bischofsweihe selbst mit dem Dienst des Heiligens auch die Dienste des Lehrens und des Leitens, die sie aber ihrer Natur nach nur in der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern des Kollegiums ausüben können.“
– CAN. 375 §1 CIC
Weiheritus
Spendung der Weihe erfolgt stets durch einen Bischof und im Rahmen eines Pontifikalamts. Nach Cann. 1010 und 1011 des Codex iuris canonici soll die Ordination in der Regel an einem Sonntag oder einem anderen gebotenen Feiertag erfolgen und in der Kathedralkirche gefeiert werden. Aus seelsorglichen Gründen sind davon aber auch Abweichungen möglich.
Diakonweihe
Die Liturgie für die Diakonenweihe beginnt nach der Verkündigung des Evangeliums. Die Weihekandidaten erklären vor dem Bischof feierlich ihre Bereitschaft zur Weihe und versprechen ihm ihren Gehorsam. In dieser Erklärung enthalten ist die Verpflichtung, dem Wohl des Gottesvolkes zu dienen, Gottes Wort in Wort und Tat zu verkünden, in Ehelosigkeit zu leben (soweit nicht verheiratet), Bedürftigen zu helfen und nach dem Vorbild Christi zu leben.
Es sind dies im Einzelnen:
Bereitschaft, sich zum Dienst der Kirche weihen zu lassen
Den Dienst des Diakons in selbstloser Hingabe zur Unterstützung des Bischofs und der Priester und zum Wohl des christlichen Volkes auszuüben
Den Schatz des Glaubens zu hüten und ihn gemäß dem Evangelium und der Überlieferung der Kirche in Wort und Tat zu verkünden
(bei nicht verheirateten Kandidaten:) Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen, diesem Vorsatz treu zu bleiben und in dieser Lebensform Gott und den Menschen zu dienen
Bereitschaft, aus dem Geist der Innerlichkeit zu leben, ein Mann des Gebetes zu werden und das Stundengebet treu zu verrichten
Den Armen und Kranken, den Heimatlosen und Notleidenden zu helfen
Sein eigenes Leben nach dem Beispiel Christi zu gestalten
Ehrfurcht und Gehorsam gegenüber dem Bischof und seinen Nachfolgern
(bei verheirateten Kandidaten durch die Ehefrau:) Unterstützung des Diakons in seinem Dienst
Priesterweihe
Nach dem Kyrie werden die Kandidaten namentlich aufgerufen. Der Predigt des Bischofs folgen Gehorsamsversprechen und die Herabrufung des Heiligen Geistes in der Allerheiligenlitanei.
Als rechtsverbindlicher Akt wird das öffentliche und freiwillige Weiheversprechen der jeweiligen Weihekandidaten, das während des Weiheritus abgelegt wird, angesehen.
Es sind dies im Einzelnen:
Bereitschaft, das Priesteramt als zuverlässiger Mitarbeiter des Bischofs auszuüben und so die Gemeinde umsichtig unter Führung des Heiligen Geistes zu leiten
Den Dienst am Wort Gottes (Verkündigung des Evangeliums und Darlegung des katholischen Glaubens) treu und gewissenhaft zu erfüllen
Die Sakramente gemäß der Überlieferung der Kirche zu feiern
Zusammen mit dem Bischof im Gebet das Erbarmen Gottes für die Gemeinde zu erflehen
Den Armen und Kranken, den Heimatlosen und Notleidenden zu helfen
Sich mit Christus tagtäglich enger zu verbinden (hier lautet die Antwort „Mit Gottes Hilfe bin ich bereit“ statt „Ich bin bereit“)
Ehrfurcht und Gehorsam gegenüber dem Bischof und seinen Nachfolgern
Bischofsweihe
Die Weihezeremonie, im älteren liturgischen Sprachgebrauch Konsekration genannt, ist meist in eine heilige Messe eingebettet und schließt sich an den Wortgottesdienst an. Nach der Weihe folgt die Eucharistiefeier; die heilige Messe schließt mit dem feierlichen Segen des neugeweihten Bischofs.
Als rechtsverbindlicher Akt wird das öffentliche und freiwillige Weiheversprechen der Weihekandidaten, das während des Weiheritus abgelegt wird, angesehen. Dessen Bestandteile sind im Einzelnen die Bereitschaft
im Bischofsamt bis zum Tod zu dienen
das Evangelium treu und unermüdlich zu verkünden
das von den Aposteln überlieferte Glaubensgut der Kirche rein und unverkürzt weiterzugeben;
zur Mitwirkung am Aufbau der Kirche sowie der Einheit mit dem Bischofskollegium und der Kirche
zum treuen Gehorsam gegenüber dem Papst (bei römisch-katholischen Bischöfen)
zur väterlichen Sorge für das Volk Gottes, zusammen mit den Priestern und Diakonen
zur gütigen Begegnung und Barmherzigkeit gegenüber den Armen, Heimatlosen und Notleidenden
den Verirrten als guter Hirte nachzugehen und sie zur Herde Christi zurückzuführen
für das Heil des Volkes Gottes zu beten und das hohepriesterliche Amt auszuüben