Messen und Predigten
08.09.2020
APOSTOLISCHES SCHREIBEN
VON PAPST BENEDIKT XVI.
ALS MOTU PROPRIO ERLASSEN
SUMMORUM PONTIFICUM
über den Gebrauch der Römischen Liturgie in der Gestalt vor der Reform von 1970
Die Sorge der Päpste ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, daß die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt, „zum Lob und Ruhm Seines Namens“ und „zum Segen für Seine ganze heilige Kirche“.
Seit unvordenklicher Zeit wie auch in Zukunft gilt es den Grundsatz zu wahren, „demzufolge jede Teilkirche mit der Gesamtkirche nicht nur hinsichtlich der Glaubenslehre und der sakramentalen Zeichen übereinstimmen muß, sondern auch hinsichtlich der universal von der apostolischen und ununterbrochenen Überlieferung empfangenen Gebräuche, die einzuhalten sind, nicht nur um Irrtümer zu vermeiden, sondern auch damit der Glaube unversehrt weitergegeben wird; denn das Gesetz des Betens (lex orandi) der Kirche entspricht ihrem Gesetz des Glaubens (lex credendi).“[1]
Unter den Päpsten, die eine solche gebotene Sorge walten ließen, ragt der Name des hl. Gregor des Großen heraus; dieser sorgte dafür, daß sowohl der katholische Glaube als auch die Schätze des Kultes und der Kultur, welche die Römer der vorangegangenen Jahrhunderte angesammelt hatten, den jungen Völkern Europas übermittelt wurden. Er ordnete an, daß die Form der heiligen Liturgie – sowohl des Meßopfers als auch des Officium Divinum – festgelegt und bewahrt werden sollte, wie sie in Rom gefeierte wurde. Auch förderte er sehr die Mönche und Nonnen, die nach der Regel des hl. Benedikt lebten und überall zusammen mit der Verkündigung des Evangeliums auch jenen äußerst heilsamen Satz der Regel durch ihr Leben veranschaulichten, daß „dem Gottesdienst nichts vorzuziehen“ sei (Kap. 43). Auf solche Weise befruchtete die heilige Liturgie nach römischem Brauch nicht nur den Glauben und die Frömmigkeit, sondern auch die Kultur vieler Völker. Es steht fraglos fest, daß die lateinische Liturgie der Kirche mit ihren verschiedenen Formen in allen Jahrhunderten der christlichen Zeit sehr viele Heilige im geistlichen Leben angespornt und so viele Völker in der Tugend der Gottesverehrung gestärkt und deren Frömmigkeit befruchtet hat.
Daß aber die heilige Liturgie diese Aufgabe noch wirksamer erfüllte, darauf haben verschiedene weitere Päpste im Verlauf der Jahrhunderte besondere Sorgfalt verwandt; unter ihnen ragt der heilige Pius V. heraus, der mit großem seelsorglichen Eifer auf Veranlassung des Konzils von Trient den ganzen Kult der Kirche erneuerte, die Herausgabe verbesserter und „nach der Norm der Väter reformierter“ liturgischer Bücher besorgte und sie der lateinischen Kirche zum Gebrauch übergab.
Unter den liturgischen Büchern des Römischen Ritus ragt das Römische Meßbuch deutlich heraus; es ist in der Stadt Rom entstanden und hat in den nachfolgenden Jahrhunderten schrittweise Formen angenommen, die große Ähnlichkeit haben mit der in den letzten Generationen geltenden.
„Dasselbe Ziel verfolgten die Päpste im Lauf der folgenden Jahrhunderte, indem sie sich um die Erneuerung oder die Festlegung der liturgischen Riten und Bücher bemühten und schließlich am Beginn dieses Jahrhunderts eine allgemeine Reform in Angriff nahmen“[2]. So hielten es nun Unsere Vorgänger Clemens VIII., Urban VIII., der hl. Pius X.[3], Benedikt XV., Pius XII. und der sel. Johannes XXIII.
In jüngerer Zeit brachte dann das Zweite Vatikanische Konzil den Wunsch zum Ausdruck, daß die gebotene Achtsamkeit und Ehrfurcht gegenüber dem Gottesdienst wieder erneuert und den Erfordernissen unserer Zeit angepaßt werden sollte. Von diesem Wunsch geleitet hat Unser Vorgänger Papst Paul VI. die reformierten und zum Teil erneuerten liturgischen Bücher im Jahr 1970 für die lateinische Kirche approbiert; überall auf der Erde in eine Vielzahl von Volkssprachen übersetzt, wurden sie von den Bischöfen sowie von den Priestern und Gläubigen bereitwillig angenommen. Johannes Paul II. rekognoszierte die dritte Editio typica des Römischen Meßbuchs. So haben die Päpste daran gearbeitet, daß „dieses ‚liturgische Gebäude‘ […] in seiner Würde und Harmonie neu“ erstrahlte.[4]
Andererseits hingen in manchen Gegenden nicht wenige Gläubige den früheren liturgischen Formen, die ihre Kultur und ihren Geist so grundlegend geprägt hatten, mit derart großer Liebe und Empfindung an und tun dies weiterhin, daß Papst Johannes Paul II., geleitet von der Hirtensorge für diese Gläubigen, im Jahr 1984 mit dem besonderen Indult „Quattuor abhinc annos“, das die Kongregation für den Gottesdienst entworfen hatte, die Möglichkeit zum Gebrauch des Römischen Meßbuchs zugestand, das von Johannes XXIII. im Jahr 1962 herausgegebenen worden war; im Jahr 1988 forderte Johannes Paul II. indes die Bischöfe mit dem als Motu Proprio erlassenen Apostolischen Schreiben „Ecclesia Dei“ auf, eine solche Möglichkeit weitherzig und großzügig zum Wohl aller Gläubigen, die darum bitten, einzuräumen.
Nachdem die inständigen Bitten dieser Gläubigen schon von Unserem Vorgänger Johannes Paul II. über längere Zeit hin abgewogen worden sind und Wir auch die Kardinäle in dem am 23. März 2006 abgehaltenen Konsistorium angehört haben, nachdem alles reiflich abgewogen worden ist, nach Anrufung des Heiligen Geistes und fest vertrauend auf die Hilfe Gottes, BESCHLIESSEN WIR mit dem vorliegenden Apostolischen Schreiben folgendes:
Art. 1. Das von Paul VI. promulgierte Römische Meßbuch ist die ordentliche Ausdrucksform der „Lex orandi“ der katholischen Kirche des lateinischen Ritus. Das vom hl. Pius V. promulgierte und vom sel. Johannes XXIII. neu herausgegebene Römische Meßbuch hat hingegen als außerordentliche Ausdrucksform derselben „Lex orandi“ der Kirche zu gelten, und aufgrund seines verehrungswürdigen und alten Gebrauchs soll es sich der gebotenen Ehre erfreuen. Diese zwei Ausdrucksformen der „Lex orandi“ der Kirche werden aber keineswegs zu einer Spaltung der „Lex credendi“ der Kirche führen; denn sie sind zwei Anwendungsformen des einen Römischen Ritus.
Demgemäß ist es erlaubt, das Meßopfer nach der vom sel. Johannes XXIII. im Jahr 1962 promulgierten und niemals abgeschafften Editio typica des Römischen Meßbuchs als außerordentliche Form der Liturgie der Kirche zu feiern. Die von den vorangegangenen Dokumenten „Quattuor abhinc annos“ und „Ecclesia Dei“ für den Gebrauch dieses Meßbuchs aufgestellten Bedingungen aber werden wie folgt ersetzt:
Art. 2. In Messen, die ohne Volk gefeiert werden, kann jeder katholische Priester des lateinischen Ritus – sei er Weltpriester oder Ordenspriester – entweder das vom sel. Papst Johannes XXIII. im Jahr 1962 herausgegebene Römische Meßbuch gebrauchen oder das von Papst Paul VI. im Jahr 1970 promulgierte, und zwar an jedem Tag mit Ausnahme des Triduum Sacrum. Für eine solche Feier nach dem einen oder dem anderen Meßbuch benötigt der Priester keine Erlaubnis, weder vom Apostolischen Stuhl noch von seinem Ordinarius.
Art. 3. Wenn Gemeinschaften der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens – seien sie päpstlichen oder diözesanen Rechts – es wünschen, bei der Konvents- bzw. „Kommunitäts“-Messe im eigenen Oratorium die Feier der heiligen Messe nach der Ausgabe des Römischen Meßbuchs zu halten, die im Jahr 1962 promulgiert wurde, ist ihnen dies erlaubt. Wenn eine einzelne Gemeinschaft oder ein ganzes Institut bzw. eine ganze Gesellschaft solche Feiern oft, für gewöhnlich oder ständig begehen will, ist es Sache der höheren Oberen, nach der Norm des Rechts und gemäß der Gesetze und Partikularstatuten zu entscheiden.
Art. 4. Zu den Feiern der heiligen Messe, von denen oben in Art. 2 gehandelt wurde, können entsprechend dem Recht auch Christgläubige zugelassen werden, die aus eigenem Antrieb darum bitten.
Art. 5 § 1. In Pfarreien, wo eine Gruppe von Gläubigen, die der früheren liturgischen Tradition anhängen, dauerhaft existiert, hat der Pfarrer deren Bitten, die heilige Messe nach dem im Jahr 1962 herausgegebenen Römischen Meßbuch zu feiern, bereitwillig aufzunehmen. Er selbst hat darauf zu achten, daß das Wohl dieser Gläubigen harmonisch in Einklang gebracht wird mit der ordentlichen Hirtensorge für die Pfarrei, unter der Leitung des Bischofs nach der Norm des Canon 392, wobei Zwietracht zu vermeiden und die Einheit der ganzen Kirche zu fördern ist.
§ 2. Die Feier nach dem Meßbuch des sel. Johannes XXIII. kann an den Werktagen stattfinden; an Sonntagen und Festen kann indes ebenfalls eine Feier dieser Art stattfinden.
§ 3. Gläubigen oder Priestern, die darum bitten, hat der Pfarrer auch zu besonderen Gelegenheiten Feiern in dieser außerordentlichen Form zu gestatten, so z. B. bei Trauungen, bei Begräbnisfeiern oder bei Feiern zu bestimmten Anlässen, wie etwa Wallfahrten.
§ 4. Priester, die das Meßbuch des sel. Johannes XXIII. gebrauchen, müssen geeignet und dürfen nicht von Rechts wegen gehindert sein.
§ 5. In Kirchen, die weder Pfarr- noch Konventskirchen sind, ist es Sache des Kirchenrektors, eine Erlaubnis bezüglich des oben Genannten zu erteilen.
Art. 6. In Messen, die nach dem Meßbuch des sel. Johannes XXIII. zusammen mit dem Volk gefeiert werden, können die Lesungen auch in der Volkssprache verkündet werden, unter Gebrauch der vom Apostolischen Stuhl rekognoszierten Ausgaben.
Art. 7. Wo irgendeine Gruppe von Laien durch den Pfarrer nicht erhalten sollte, worum sie nach Art. 5 § 1 bittet, hat sie den Diözesanbischof davon in Kenntnis zu setzen. Der Bischof wird nachdrücklich ersucht, ihrem Wunsch zu entsprechen. Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen kann, ist die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ mitzuteilen.
Art. 8. Ein Bischof, der für Bitten dieser Art seitens der christgläubigen Laien Sorge tragen möchte, aber aus verschiedenen Gründen daran gehindert wird, kann die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ berichten, die ihm Rat und Hilfe geben wird.
Art. 9 § 1. Der Pfarrer kann – nachdem er alles wohl abgewogen hat – auch die Erlaubnis geben, daß bei der Spendung der Sakramente der Taufe, der Ehe, der Buße und der Krankensalbung das ältere Rituale verwendet wird, wenn das Heil der Seelen dies nahelegt.
§ 2. Den Bischöfen ist ferner die Befugnis gegeben, das Sakrament der Firmung nach dem alten Pontificale Romanum zu feiern, wenn das Heil der Seelen dies nahelegt.
§ 3. Die geweihten Kleriker haben das Recht, auch das Römische Brevier zu gebrauchen, das vom sel. Johannes XXIII. im Jahr 1962 promulgiert wurde.
Art. 10. Der Ortsordinarius hat das Recht, wenn er es für angebracht hält, eine Personalpfarrei nach Norm des Canon 518 für die Feiern nach der älteren Form des Römischen Ritus zu errichten oder einen Rektor bzw. Kaplan zu ernennen, entsprechend dem Recht.
Art. 11. Die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“, die von Johannes Paul II. im Jahr 1988 errichtet wurde, erfüllt weiterhin ihre Aufgabe.[5]
Diese Kommission soll die Form, die Amtsaufgaben und die Handlungsnormen erhalten, mit denen der Papst sie ausstatten will.
Art. 12. Dieselbe Kommission wird über die Befugnisse hinaus, derer sie sich bereits erfreut, die Autorität des Heiligen Stuhles ausüben, indem sie über die Beachtung und Anwendung dieser Anordnungen wacht.
Alles aber, was von Uns durch dieses als Motu Proprio erlassene Apostolische Schreiben beschlossen wurde, ist – so bestimmen Wir – gültig und rechtskräftig und vom 14. September dieses Jahres, dem Fest der Kreuzerhöhung, an zu befolgen, ungeachtet jeder anderen gegenteiligen Anordnung.
Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 7. Juli, im Jahr des Herrn 2007, dem dritten Jahr Unseres Pontifikats.
Benedictus PP. XVI
[1] Institutio generalis Missalis Romani, Editio tertia, 2002, Nr. 397.
[2] Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Vicesimus quintus annus vom 4. Dezember 1988, Nr. 3: AAS 81 (1989) 899.
[3] Ebd.
[4] Hl. Papst Pius X., Apostolisches Schreiben „Motu Proprio“ Abhinc duos annos vom 23. Oktober 1913: AAS 5 (1913) 449-450; vgl. Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Vicesimus quintus annus, Nr. 3: AAS 81 (1989) 899.
[5] Vgl. Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben „Motu Proprio“ Ecclesia Dei adflicta vom 2. Juli 1988, Nr. 6: AAS 80 (1988) 1498.
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https://www.pro-missa-tridentina.org/news/news_514.htm
14.05.2020
So hätten 70 deutsche Bischöfe predigen müssen
https://www.gloria.tv/post/x6v7x4R3YQbZ6cMSwFicJh2z1
11.05.2020
Schau dir "Predigt 10.05.2020 I In Corona: Ich vermisse meine Kirche!" auf YouTube an
https://youtu.be/-9kGQegn4Kg
Text der Predigt von Pfr. Mai kopiert - könnte wieder verschwinden
Dr. Georg Rheinbay Mai 2020
So 10. Mai 2020
Ich vermisse meine Kirche.
Ich vermisse meinen Papst.
Ich vermisse meinen Bischof.
Ich vermisse die Moraltheologen in meiner Kirche.
Weshalb?
Die Menschheit befindet sich in einer tiefen Krise, die die ganze Welt umspannt. Und meine Kirche - taucht ab.
Deutschland durchlebt die schwerste Krise seit dem Zweiten Weltkrieg. Und meine Kirche - taucht ab.
Wie meine ich das? Ich spreche über die katholische Kirche in Deutschland.
Die Kirche erklärt sich selbst für überflüssig.
Das betrifft zwei Aufgaben, die sie nicht erfüllt.
Sie lässt die Gesellschaft im Stich.
Sie lässt ihre eigenen Gläubigen im Stich.
In diese beiden Bereiche teile ich meine Ansprache heute auf.
Die katholische Kirche in Deutschland lässt die Gesellschaft im Stich.
Die Kirche hat den Auftrag, der Gesellschaft Hilfestellung zu geben in ethischen Fragen.
Die Bundesregierung und die Landesregierungen stehen vor der Aufgabe, ethisch relevante Entscheidungen zu treffen wie noch nie in ihrer Geschichte. Sie betreffen 82 Millionen Menschen in ihrem täglichen Leben existentiell. Die politisch Verantwortlichen müssen abwägen. Und es geht um Fragen von Leben und Tod. Die katholische Kirche in Deutschland? Ist abwesend. Sie schweigt. Sie zeigt, dass sie überflüssig ist für die deutsche Gesellschaft.
Kein Wort eines einzigen Bischofs, geschweige denn der Bischofskonferenz.
Kein Wort eines einzelnen Moraltheologen, geschweige denn einer ganzen theologischen Fakultät.
Kein Wort von katholischen Organisationen oder Verbänden.
Die Politik muss abwägen. Sie muss abwägen zwischen Leben und Tod. Sie muss abwägen zwischen den Interessen aller Bereiche der Gesellschaft.
Aber dass diese Abwägung geschieht, - sehe ich nicht.
Da sitzt ein Virologe auf der Pressebank und sagt seine persönliche Beurteilung der Lage und seine Vorschläge, wie ein Anwachsen der Erkrankungen gebremst werden
soll. Und wenn er mit seinen Ausführungen geendet hat, ergreift die Bundeskanzlerin neben ihm das Wort und sagt, was die Bürger nun zu tun haben.
Dabei ist der virologische Aspekt doch nur einer von ganz vielen. Die Fragestellung betrifft doch nicht bloß die Medizin, sondern auch alle Menschenrechte, Gesundheit, Freiheit, Unversehrtheit, Erziehung, berufliche Entfaltung, seelische Hilfen, Religionsausübung. Und ich sehe nicht, dass alle diese Bereiche der Gesellschaft und des Lebens miteingebracht werden, bevor solche gravierenden Eingriffe in das Leben der Menschen beschlossen und verkündet werden.
Die katholische Kirche in Deutschland mahnt diese Abwägung nicht an. Sie gibt keine ethischen Maßstäbe für eine solche Abwägung. Die katholische Kirche erklärt sich selbst für überflüssig in dieser Gesellschaft.
Und weil sie das tut, muss Ihnen jetzt wenigstens Ihr Pfarrer vor Ort heute etwas sagen. Denn Sie haben als katholische Christen den Anspruch darauf, von Ihrer Kirche etwas zu hören.
Das Grundgesetz ist von christlicher Ethik geprägt. Sein erster Satz lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Die deutsche Politik tut so, als ob der Satz lauten würde „Die maximale Längeeines menschlichen Lebens ist unantastbar.“ Die Würde des Menschen wird an vielen Stellen massiv beschädigt. Denn es wird uns gesagt: „Es geht um Menschenleben.“ Und mit diesem Totschlagargument wird jede Abwägung unterlassen.
Bereits der Satz „Es geht um Menschenleben“, der alle Eingriffe der Politik in unser Leben rechtfertigen soll, ist zu hinterfragen. Jedes Jahr sterben in Deutschland 120.000 Menschen an Nikotin, 3.000 von Ihnen waren nur Passivraucher. Wo ist die Notstandsgesetzgebung, die ab heute jedes Rauchen in Deutschland untersagt? Es geht um 120.000 Menschenleben pro Jahr! 3.000 Verkehrstote jedes Jahr in Deutschland. Und trotzdem verbietet man nicht den Straßenverkehr, - weil man abwägt. Nur bei Corona-Toten entfällt jede Abwägung. Und wer eine Abwägung versucht, wird sofort als zynischer Menschenverächter dargestellt.
Eigentlich hätte die Kirche etwas dazu zu sagen. Denn sie hat 2000 Jahre lang in ihrer Ethik abgewogen. Sie hat Kriterien entwickelt für eine Abwägung zwischen Leben und Tod, zwischen dem Leben des einen Menschen und dem Leben eines anderen Menschen. Der Tyrannenmord: Wäre es erlaubt gewesen, Adolf Hitler in einem Attentat zu ermorden? Die Risikogeburt: Das Leben des Kindes und das Leben der Mutter.
Die Kirche hat 2000 Jahre gelehrt und gelebt, dass das physische Leben und insbesondere die Länge eines Menschenlebens nicht das absolute Gut ist. Höher steht die Würde des Menschen. Wie das christlich geprägte Grundgesetz beginnt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Würde des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zu einem Sterben in Würde.
Die Würde des Menschen wird in Deutschland in diesem Wochen und Monaten in einem Umfang verletzt wie im Westen Deutschlands seit 1945 und wie im Osten Deutschland seit 1989 nicht mehr.
Kinder werden in Familien festgehalten, in denen sie körperliche und seelische Misshandlung bis hin zu Vergewaltigung erleiden. Das Jugendamt darf nicht kommen. Die Kinder dürfen nicht in die Betreuung eines Kindergartens.
Frauen werden von ihren Männern körperlich und seelisch misshandelt bis hin zu Vergewaltigung. Ihre Männer sind zuhause, und die Anlaufstellen um Hilfe zu suchen sind geschlossen.
Menschen stehen vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes, meist als Selbständige oder auch als Angestellte. Das ist nicht nur ein finanzielles Problem für die Betroffenen. Es geht um das Rechtauf Arbeit. Entsprechend der katholischen Soziallehre ist Arbeit ein Menschenrecht. Der Mensch verdient nicht einfach nur sein Geld. Er bringt sich mit seinen Fähigkeiten in seine Arbeit ein. Er entfaltet sich dort. Er bekommt Erfolgserlebnisse. Er erhält positive Rückmeldungen von anderen. Er ist eingebunden in ein soziales Umfeld. Wenn das nun wegfällt, berührt das massiv die Würde dieses Menschen.
Alte Menschen erhalten keinen Besuch mehr von ihren Kindern, ihren Enkeln, ihren Freunden. Alte Menschen sterben in Einsamkeit ohne eine geliebte Hand, die ihre Hand beim Sterben hält. Das ist eine massive Verletzung menschlicher Würde!
Wo ist bei den aktuellen Maßnahmen die Abwägung nach dem Maßstab der Würde des Menschen?
Es scheint sie nicht zu geben. Weil – es geht ja um Menschenleben, heißt es.
Ich persönlich habe keineAntwort darauf, was die richtige Vorgehensweise ist - nach Abwägung aller Aspekte. Vielleicht kommt genau das heraus, was derzeit gemacht wird. Aber die Kirche müsste die Abwägung einfordern, und sie müsste Kriterien benennen. Aber die Kirche ist einfach nicht da. Sie ist abgetaucht. Sie lässt die Politik und die Gesellschaft im Stich.
Zum zweiten Teil meiner Ansprache: Die Kirche in Deutschland lässt ihre eigenen Gläubigen im Stich.
Wir feiern den 9. Sonntag hintereinander die Eucharistie mit vier Personen. Sie sind von zuhause dabei.
Seit vergangenem Sonntag sind sogenannte öffentliche katholische Messen erlaubt. 40 Vorschriften sind dabei einzuhalten. Eine davon lautet, dass Menschen ab 60 Jahren dringend abgeraten werden muss zu kommen. Eine zweite lautet, dass jeglicher Gesang verboten ist. Damit erübrigt es sich, noch die 38 anderen Regeln zu lesen. Welche Menschen unter 60 kommen zu einem Gottesdienst ohne Gesang?
In Berlin hat eine einzelne Person, ein Priester, nicht der dortige Bischof, vor Gericht geklagt. Er wolle alle Hygieneregeln einhalten und Gottesdienst halten. Das Berliner Landesgericht hat entschieden, dass man auch zuhause und allein beten kann und das Verbot von Gottesdiensten nicht aufgehoben.
Am Karfreitag hat das Bundesverfassungsgericht, wiederum auf Anzeige einer Privatperson hin, nicht aufgrund einer Klage durch die Bischöfe, das Berliner Urteil gekippt. DasBundesverfassungsgericht zitiert den Erwachsenenkatechismus der Katholischen Kirche und das Zweite Vatikanische Konzil, die sagen, dass die Eucharistiefeier für katholischen Christen von allerhöchster und nicht zu ersetzender Bedeutung ist. Und deshalb hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Staat aber auch wirklich sehr massiveGründe darlegen muss, um Eucharistiefeiern zu verbieten.
Zwei Tage später sagt ein Bischof im Radio, die Eucharistie würde überbewertet. Man könne auch zuhause in der Bibel lesen. Ein katholischer Bischof!
Ein anderer Bischof hatte bereits zuvor geschrieben, wer gegen das Gottesdienstverbot spreche, der unterschätze die Gefährlichkeit des Virus! Was? Ist dieser Bischof ein Virologe? „Es geht um den Schutz von Leib und Leben.“ Hat er geschrieben. Was ist denn seine Abwägung gewesen, die ihn dazu geführt hat, auf Eucharistiefeiern in seinem Bistum zu verzichten?
Am Ende der 40 Regeln zur Abhaltung der Messen ohne Gesang für Menschen unter 60 schreibt ein Generalvikar, dass sich alle genau an die 40 Regeln zu halten haben. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass der Staat überhaupt allesogenannt öffentlichen Gottesdienste verbieten werde. 2000 Jahre hat die katholische Kirche darum gekämpft, dass sie in ihrer Freiheit durch den Staat nicht eingeschränkt wird, wenn es um ihre zentralen religiösen Handlungen geht. Das sind die Eucharistiefeier und die Spendung der Sakramente.
Und heute erlauben die Bischöfe dem Staat einfach durchzuregieren bis in die Spendung der Sakramente hinein! Ich darf kein Kind taufen außer in Todesgefahr. Ich darf keiner Eheschließung assistieren. Ich darf die Eucharistie nicht mit allen feiern. Ich darf nicht zu Sterbenden nachhause kommen, sie begleiten, ihnen die Kommunion bringen und die Letzte Ölung spenden.
Die katholischen Bischöfe haben sich bei der Frage der Gottesdienste vom Staat in eine Reihe stellen lassen mit Evangelischen, Juden und Muslimen. Sie haben nicht vehement vertreten, dass nach katholischer Auffassung die Eucharistie eine Bedeutung hat, die weder die Evangelische Kirche kennt noch die Juden bei ihrem Synagogenbesuch noch die Muslime bei ihren Freitagsgebeten.
Und so finden sich in den Medien bei den verkündeten Lockerungen Gottesdienste nur noch unter der Rubrik „kulturelle Veranstaltungen“ mit Konzerten und Dichterlesungen. Gottesdienste gehören nicht zur lebensnotwendigen Versorgung von katholischen Christen. Sie sind nice to have, nicht mehr und nicht weniger - und deshalb leicht verzichtbar.
Die Kirche erklärt sich selbst für überflüssig.
Sie lässt die Gesellschaft im Stich.
Sie lässt ihre eigenen Gläubigen im Stich.
Ich vermisse meine Kirche.
Dr. Georg Rheinbay, Pfarrer
Ich schicke euch den priesterlichen Gruss – wieder in der Form der heutigen einer wunderbaren Predigt, welche vielleicht nicht nur mich zum Nachdenken bringt – sehr gerne weiter
Gottes Segen und herzliche Grüsse
Niklaus B.
Ich möchte euch die sonntägliche Predigt vom Kaplan Betschart weitergeben.
Einen schönen gesegneten Sonntag
Niklaus B.
Mit priesterlichem Segensgruss
A. Betschart, Kpl.
18.10.2018
Predigt von Pater Hans Buob, 18.10.2018,zum Fest des Hl Evangelisten Lukas
https://www.horeb.org/xyz/podcast/predigt_allgemein/20181018p0900.mp3
20.08.2018
Predigten von Herrn Pater Thomas Huber
https://gloria.tv/article/dwPNrYpfA8ad44NXges8FGjk6
6433.
17.06.2018
Gebet unserer Mutter der Erlösung:
Die Wahre Kirche wird zu einer Restkirche werden. Kreuzzuggebet
„Schütze mich vor der Eine-Welt-Religion“: Samstag, 28. Juni 2014, 15:03 Uhr
„Lieber Jesus, schütze mich vor dem Übel der neuen Eine-Welt-Religion, die nicht von Dir kommt. Steh mir bei auf meiner Reise in die Freiheit, auf dem Weg zu Deinem Heiligen Königreich. Lass mich mit Dir vereint bleiben, wann immer ich gequält und gezwungen werde, Lügen zu schlucken, die von Deinen Feinden verbreitet werden, um Seelen zu zerstören. Hilf mir, der Verfolgung standzuhalten und an dem Wahren Wort Gottes festzuhalten gegen falsche Lehren und andere Sakrilegien, die man mir möglicherweise aufzwingen will. Durch das Geschenk meines freien Willens bring mich in den Herrschaftsbereich Deines Königreiches, damit ich in der Lage bin, aufzustehen und die Wahrheit zu verkünden, wenn sie zur Lüge erklärt werden wird. Lass mich niemals ins Wanken geraten, zögern oder voll Angst davonlaufen, wenn ich verfolgt werde. Hilf mir, mein ganzes Leben lang fest und unerschütterlich zur Wahrheit zu stehen. Amen.“
Es wird ein Tag kommen, an dem ihr dieses Kreuzzuggebet drei Mal am Tag beten werdet, weil der Druck, der auf euch ausgeübt werden wird, damit ihr Meinen Sohn verleugnet, überwältigend sein wird. Dieses Gebet kann man gut mit der Predigt verbinden
Ich wünsche allen einen gesegneten Sonntag, Niklaus B.
6422.
05.06.2018
Meine Lieben,
wieder eine wunderbare Predigt – leitet sicher viele zu tiefem Nachdenken:
Kaplan B. FRONLEICHNAMSFEST.pdf
Auch zum Nachdenken gab mir am Sonntagabend die Fronleichnamsfeier vom Papst Franziskus. Am Schluss der Feier ein geschmückter Altar, davor ein gut gepolsterter «Betstuhl» für den Papst. Obwohl man ihm die Mühe ansieht, vor diesem Altar zu stehen – kommt für ihn nicht in Frage vor dem Allerheiligsten, der Monstranz zu knien!
Man sollte ihm diese Predigt zukommen lassen. Oder spielt es keine Rolle mehr – ob man steht oder gar sitzt oder doch besser kniet???
- Man glaubt an Gott, und Gott existiert
-- in diesem Fall wird man belohnt (Man hat gewonnen).
- Man glaubt an Gott, und Gott existiert nicht
-- in diesem Fall gewinnt man nichts (verliert aber auch nichts).
- Man glaubt nicht an Gott, und Gott existiert nicht
-- in diesem Fall gewinnt man ebenfalls nichts (verliert aber auch nichts).
- Man glaubt nicht an Gott, und Gott existiert
-- in diesem Fall wird man bestraft (Man hat verloren).
Aus dieser Analyse der Möglichkeiten folgerte Blaise Pascal, dass es besser sei, bedingungslos an Gott zu glauben.“ Blaise Pascal – Wikipedia
Ich wünsche allen einen guten gesegneten Tag, Niklaus